Mitteilung

29. September 2020

Kommission beschliesst Voranschlag 2021 und genehmigt AFP 2021-2024

Die Planungs- und Finanzkommission beschliesst den Voranschlag 2021 und genehmigt den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2021-2024.
 
Die Planungs- und Finanzkommission PFK hat unter dem Vorsitz von Präsident Armin Hartmann (SVP, Schlierbach) den Aufgaben- und Finanzplan 2021-2024 mit dem Voranschlag 2021 vorberaten. Die PFK ist mit dem vom Regierungsrat unterbreiteten Voranschlag 2021 einverstanden und beschliesst diesen grossmehrheitlich mit einem Aufwandüberschuss von 49'834'433 Franken, mit Nettoinvestitionen von 185'855'921 Franken und Nettoschulden per 31. Dezember 2021 von 259,3 Millionen Franken. Zur Bestreitung der dem Staat im Jahr 2021 erwachsenden Aufwendungen wird eine Staatssteuer von unverändert 1,70 Einheiten erhoben. Zu Diskussionen führte die Tatsache, dass der Regierungsrat am 3. Juli 2020 eine notrechtliche Lockerung der Schuldenbremse für den Voranschlag 2021 vorgenommen hat. Zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie wird die gesetzliche Vorgabe, wonach der Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung höchstens 4 Prozent des Bruttoertrages einer Einheit der Staatssteuern betragen darf, für den Voranschlag des Jahres 2021 ausgesetzt. Diese Massnahme drängt sich gemäss dem Regierungsrat aufgrund der Corona-Pandemie auf, weil der wochenlange wirtschaftliche Stillstand auch im Jahr 2021 zu verminderten Steuereinnahmen führen wird. Das habe zur Folge, dass die Schuldenbremse – ausschliesslich für das nächste Jahr – gelockert werden müsse. Auf diese Weise solll ein Sparpaket aber auch eine Steuererhöhung nicht notwendig sein. Die PFK stimmt diesem Vorgehen grundsätzlich zu, diskutierte aber, ob es für die Lockerung der Schuldenbremse eine Lösung auf Gesetzesstufe geben könnte, so dass die parlamentarische Mitwirkung gesichert bleibt.
 
Genehmigung des AFP
Die PFK hat sich grossmehrheitlich auch für die Genehmigung des AFP mit den Planjahren 2022 bis 2024 ausgesprochen. Die PFK wird dem Kantonsrat aber zwei Bemerkungen dazu beantragen:
 
  • Der Regierungsrat zeigt bis Ende 1. Quartal 2021 der PFK schriftlich und unter Einsatz verschiedener Szenarien auf, wie bis August 2021 sowohl ein gesetzeskonformer Voranschlag als auch ein gesetzeskonformer AFP 2022-2025 konkret erarbeitet werden können. Es ist dabei aufzuzeigen, mit welchen spezifischen Massnahmen das Ausgleichskonto bis 2025 wieder über die Marke von 100 Mio. Franken gehoben werden soll. Dies soll ohne Sparpakete und ohne Steuererhöhungen erreicht werden. Diese Bemerkung wird einstimmig überwiesen.
  • Bis Ende 2. Quartal 2021 erarbeitet der Regierungsrat unter Einbezug der Fachkommissionen Lösungsansätze, um zeitgerecht einen gesetzeskonformen Voranschlag 2022 sowie einen gesetzeskonformen AFP 2022-2025 präsentieren zu können. Diese Bemerkung wird grossmehrheitlich überwiesen.
     
    Nachtragskredite
    Die PFK beantragt dem Kantonsrat auch die Bewilligung von diversen Nachtragskrediten zum Voranschlag 2020 im Betrag von insgesamt 7,125 Mio. Franken aus den Aufgabenbereichen Dienstleistungen Immobilien, Militär, Zivilschutz und Justizvollzug, Hochschulbildung, Sozialversicherungen, Landwirtschaft und Wald. Die PFK lobte die Budgetierungsgenauigkeit des Voranschlags 2020. Die Nachtragkredite für 2020 betragen ca. die Hälfte der Nachtragkredite des Vorjahres.

  • Kontakt

    Armin Hartmann
    Präsident Planungs- und Finanzkommission
    Telefon 079 786 79 13
    (erreichbar Dienstag, 29.09.2020 oder Donnerstag, 01.10.2020, 13.30 bis 14.30 Uhr)