| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftOktober 2020 Sehr geehrte Damen und Herren Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
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| | Hauptzahlung der Beiträge 2020 | Am 9. Oktober 2020 erhalten die Ganzjahresbetriebe im Kanton Luzern die Hauptzahlung der Beiträge 2020. Gleichzeitig wird die Hauptabrechnung zugestellt. Sie enthält neben einer Zusammenfassung der Abrechnung auch Details zu den Beiträgen. Wenden Sie sich bei Fragen an uns – die Abrechnung enthält eine Kontaktliste. Hinweis: Der Übergangsbeitrag und die Getreidezulage werden erst mit der Schlusszahlung (Anfang Dezember) überwiesen. Die Sömmerungsbetriebe erhalten sämtliche Beiträge im Rahmen der Schlusszahlung.
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| | Anpassung Entschädigung Seevertrag | Bund und Kanton entschädigen Betriebe im Rahmen des Phosphorprojekts mit einem maximalen Beitrag von 2.5 Mio. Franken. Die Entschädigung erfolgt einerseits für die reduzierte Düngung (Fr. 12.-/kg nicht eingesetztem Phosphor), andererseits für die Erfüllung der Anforderungen des Seevertrags (Fr. 150.-/ha LN). Da im aktuellen Jahr zusätzliche Betriebe am Seevertrag teilnehmen, wird dieser Maximalbeitrag übertroffen. Damit das Limit eingehalten werden kann, wird der Flächenbeitrag für die Auszahlung 2020 von Fr. 150.-/ha LN auf Fr. 145.-/ha LN reduziert.
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| | Gesuche um Waldfeststellung | Mit der Betriebsdatenerhebung 2020 wurden im Februar etliche Waldfeststellungsgesuche bei der Dienststelle lawa eingereicht. Die Revierförster konnten viele dieser Gesuche abschliessend bearbeiten. Aufgrund der grossen Anzahl gibt es jedoch noch offenstehende Gesuche. Wir informieren betroffene Betriebsleitende anfangs November 2020 über das weitere Vorgehen.
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| | Programmanmeldungen jederzeit einsehen | Ihre Programmanmeldungen können Sie jederzeit überprüfen. Auf agate. ch/Kant. Datenerhebung LU können Sie Ihre aktuellen Anmeldungen für den ÖLN, Bio-Landbau, Extenso Getreideproduktion, GMF, Tierwohl BTS/RAUS sowie die Ressourceneffizienz-Programme einsehen. Informationen zu Korrekturen bei den freiwilligen Programmen (Anmeldungen/Abmeldungen) können Sie dem Hinweistext der einzelnen Programmanmeldung auf agate. ch entnehmen.
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| | Meldung Hofdüngerlieferung (HODUFLU) | Hofdüngerlieferungen im Jahr 2020 können noch bis am 31. Dezember 2020 erfasst und bestätigt werden. Ab dem 1. Januar 2021 ist keine Erfassung von Hofdüngerlieferungen für das Jahr 2020 mehr möglich. Die Dienststelle lawa empfiehlt den abgebenden Landwirten/-innen, alle Lieferungen umgehend zu melden, damit die Abnehmer genügend Zeit haben, die Lieferungen bis Ende Jahr zu bestätigen. Es liegt in der Verantwortung der abgebenden Landwirte/innen, dass ihre Lieferungen Ende 2020 bestätigt sind.
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| | Transport von Klauentieren zum Viehmarkt | Wer Tiere transportiert, ist für deren Wohlergehen verantwortlich. Um den Tierschutz, die Tiergesundheit, aber auch die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, muss das Begleitdokument vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Der Veterinärdienst Schweiz veröffentlichte dazu einen Flyer.
Mehr: Flyer Tiertransport zum Viehmarkt | |
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| | Die nächsten Termine | Schlusszahlung Direktzahlungen und Beiträge an Ganzjahresbetriebe (Übergangsbeitrag und Getreidezulage) 4. Dezember 2020 Zahlungen Direktzahlungen und Beiträge an Sömmerungsbetriebe 4. Dezember 2020 Erfassung der Lieferungen im Hoduflu 2020 bis 31.Dezember 2020 Meldung Bewirtschafterwechsel per 1. Januar 2021 wenn möglich bis Ende November 2020, spätestens bis 31. Dezember 2020, anschliessend gegen Gebühr Gesuch um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen per 1. Januar 2021 wenn möglich bis Ende November 2020, spätestens bis 31. Dezember 2020, anschliessend gegen Gebühr
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
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