| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftSeptember 2019 Sehr geehrte Damen und Herren Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
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| | Einreichung NPr-Berechnungen | Die NPr-Berechnungen müssen 2019 bis spätestens am 31. August abgeschlossen werden. Bei der Variante „Lineare Korrektur“ ist das Berechnungsblatt, bei der Variante „ImportExport-Bilanz“ sind das Inventar- und das Berechnungsblatt bis spätestens am 15. September einzureichen. Bei Mastpoulethaltung, bei welcher die Periode ausnahmsweise fix vom 1. Januar 2019 bis zum 31. August 2019 dauert, sind alle Dokumente bis am 15. Oktober einzureichen. Kunden der Qualinova AG reichen die entsprechenden Unterlagen dort, die übrigen bei der Dienststelle lawa ein.
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| | Zwischenlagerung von Mist auf gewachsenem Boden | Die maximale Lagerdauer beträgt 6 Wochen. Der Misthaufen ist mit einem Vlies abzudecken. Es darf kein Mistwasser wegfliessen und der Standort muss sich in genügender Distanz zu Gewässern, Einlaufschächten und Drainagen befinden. Die Standorte der Zwischenlager sind jedes Jahr zu wechseln, um eine Nährstoffanreicherung zu vermeiden. Geflügelmist darf nicht auf dem Feld zwischengelagert werden. Die Zwischenlagerung im Feld ist kein Ersatz für einen Mistplatz beim Stall. Merkblatt: Lagerung von Hofdüngern
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| | Bewirtschafterwechsel 2020 | Steht auf Ihrem Betrieb im Jahr 2020 eine Betriebsübergabe an (Sohn, Tochter, Ehefrau, Auflösung Generationengemeinschaft)? Bitte melden Sie uns dies bis spätestens 31. Dezember 2019. Das Formular Bewirtschafterwechsel finden Sie auf unserer Website. Die verlangten Unterlagen zur Dokumentation des Bewirtschafterwechsels (Kauf-/Pachtvertrag etc.) können bis am 30. April 2020 der Dienststelle lawa nachgereicht werden.
Mehr: Formular Bewirtschafterwechsel | |
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| | Gesuche um Anerkennung Betrieb/Betriebsform | Gesuche um die Anerkennung eines Betriebs oder um die Anerkennung bzw. Auflösung einer Betriebsgemeinschaft oder Betriebszweiggemeinschaft sind bis spätestens 31. Dezember 2019 bei der Dienststelle lawa einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche können für das Beitragsjahr 2020 nicht mehr berücksichtigt werden.
Mehr: Gesuchsformular | |
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| | Meldung Betriebsaufgabe | Eine Betriebsaufgabe ist der Dienststelle lawa mit dem Formular «Meldung Betriebsaufgabe» mitzuteilen. Beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Formular. Betriebe, die nach einer Betriebsaufgabe noch kleinere Flächen bewirtschaften und/oder Tiere halten, werden nicht aufgelöst, sondern als Hobbybetrieb/Nichtkommerzielle Tierhaltung weiter registriert bleiben. Bei diesen Betrieben wird eine vereinfachte Datenerhebung durchgeführt.
Mehr: Formular Meldung Betriebsaufgabe | |
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| | Raum für Feldhase und Feldlerche | Mit der Massnahme "Getreide in weiter Reihe" sollen Feldhase und Feldlerche gefördert werden. Die Anforderungen wurden nach den Erfahrungen aus dem ersten Umsetzungsjahr präzisiert. So wurden neu Mindestabstände bei nicht gesäten Reihen definiert. Auch die Saatmenge bezogen auf die Fläche gegenüber normaler Saat wurde definiert: sie muss um mindestens 40 % reduziert werden. Weitere Details finden Sie in den Links.
Merkblatt: Getreide in weiter Reihe Formular: Vereinbarung Getreide in weiter Reihe | |
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| | Kürzungen bei Sömmerungsbeiträgen vermeiden | Mit dem GVE-Rechner im Landwirtschaftsportal Agate können Sie überprüfen, ob die Anzahl Tiere der vereinbarten Bestossung entspricht. Beim GVE-Rechner unter Prognose Bestossung wird der aktuelle Prozentsatz der Rinder und Equiden in der Sömmerung abgerufen. Er zeigt, wann die Grenzwerte von 75 %, 100 % und 110 % erreicht sind. Weichen die Werte von 100 % ab, können allenfalls noch Massnahmen ergriffen werden, um Kürzungen bei den Sömmerungsbeiträgen zu vermeiden.
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| | Welche werden "beste Zentralschweizer Weine 2019"? | 15 Winzerinnen und Winzer sind für die Prämierung «Beste Zentralschweizer Weine 2019» nominiert. Für den diesjährigen Wettbewerb wurden 77 Weine aus der Zentralschweiz eingereicht. Ein Profipanel unter der Leitung von Ivan Barbic nominierte in sieben Kategorien je drei AOC-Weine von 15 Zentralschweizer Produzentinnen und Produzenten. Die Sieger der jeweiligen Kategorie werden am 25. September 2019 bekannt gegeben.
Mehr: Nominierung der Winzerinnen und Winzer | |
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| | Die nächsten Termine | Einreichen der Unterlagen "Lineare Korrektur" und "Import-Exportbilanz" (Schweine, Legehennen und Kaninchen) bis 15. September 2019 Hauptzahlung Direktzahlungen und Beiträge (alle Beiträge ohne Übergangsbeitrag) 11. Oktober 2019 Einreichen der Unterlagen «Import-Exportbilanz" (Mastpoulet) bis 15. Oktober 2019 Schlusszahlung Direktzahlungen und Beiträge an Ganzjahresbetriebe (Übergangsbeitrag) 9. Dezember 2019 Gesuch um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen spätestens bis 31. Dezember 2019 Meldung Bewirtschafterwechsel spätestens bis 31. Dezember 2019
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
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