Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

10. September 2019

Regierungsrat legt Abrechnung für den Ausbau der Zentralbahn in Luzern, Nidwalden und Obwalden vor

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Abrechnung für den Ausbau der Zentralbahn in Luzern, Nidwalden und Obwalden. Für das Projekt hatte der Kantonsrat am 5. November 2007 einen Sonderkredit von 250 Millionen Franken gesprochen. Die Teilprojekte Doppelspurausbau und Tieflegung in Luzern, die Haltestelle Allmend sowie die Beschleunigungsmassnahmen in den Kantonen Nidwalden und Obwalden konnten mit Gesamtkosten von 220,2 Millionen Franken abgerechnet werden. Noch nicht Gegenstand der vorliegenden Abrechnungsbotschaft ist das Teilprojekt Doppelspurausbau Hergiswil Schlüssel-Matt, da dieses längere Zeit politisch blockiert wurde, weshalb mit der Realisierung erst im Frühjahr 2019 begonnen werden konnte. Abzüglich der Beiträge von Bund und Dritten verbleiben dem Kanton Kosten von insgesamt 63,3 Millionen Franken.
 
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Hochwasserschutz und Verkehrsinfrastruktur im Gebiet Seetalplatzes günstiger als geplant

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Abrechnung für den Hochwasserschutz und die Neugestaltung des Verkehrs im Gebiet Seetalplatz in den Gemeinden Emmen und Luzern. Für das Projekt hatte der Kantonsrat am 20. März 2012 einen Sonderkredit in der Höhe von 190 Millionen Franken bewilligt. Die Luzerner Stimmbevölkerung stimmte anschliessend dem Sonderkredit an der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 zu. Die gesamten Baukosten betragen rund 157 Millionen Franken, womit der bewilligte Sonderkredit um 33 Millionen Franken unterschritten wurde. Abzüglich der Beiträge von Bund und Dritten verbleiben dem Kanton Luzern Kosten von total rund 100 Millionen Franken.
 
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