Mitteilung

11. September 2019

Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss: Überarbeitetes Projekt liegt Ende Oktober öffentlich auf

Der Kanton Luzern startet am 28. Oktober 2019 die Neuauflage des angepassten Projekts «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss». Er berücksichtigt Empfehlungen einer unabhängigen Expertengruppe sowie die Stellungnahmen der kantonalen Dienststellen und des Bundesamts für Umwelt. Das Projekt enthält damit diverse Anpassungen. Die Ziele und Massnahmen bleiben aber im Wesentlichen gleich. Die Projektunterlagen liegen bis am 26. November 2019 in den betroffenen Gemeinden auf.
 
Der Kanton Luzern hat das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss 2016» von einer unabhängigen Expertengruppe überprüfen lassen. Dies, nachdem der Kantonsrat nach der ersten Auflage eine Klärung der Rahmenbedingungen und die Sistierung gefordert hatte. Die externen Expertinnen und Experten haben insbesondere zum technischen Bericht Anpassungen empfohlen (Mitteilung vom 23.  Mai 2017). Das Projekt, dessen Vorgehen, das Schutzkonzept und die ökologischen Ziele haben sie jedoch bestätigt. Dies gilt insbesondere für die vorgesehene Breite des Gewässerraums. Die Aufweitung bietet nicht nur Schutz vor Hochwasser, sondern wertet den Raum auch ökologisch auf. Es entsteht ein neues Naherholungsgebiet und das Grund- und Trinkwasser wird gesichert. Seit Herbst 2018 liegt das überarbeitete Projekt vor (Mitteilung vom 3.  September 2018). Die kantonalen Dienststellen und das Bundesamt für Umwelt haben dazu Stellung genommen.
 
Das vorliegende neue Auflageprojekt ersetzt das erste 2016 aufgelegte Projekt. Die Ziele und Massnahmen bleiben im Wesentlichen gleich – es enthält aber diverse Anpassungen. Der Kanton berücksichtigt sowohl die Empfehlungen und Stellungnahmen der Expertengruppe und der Fachstellen, wie auch jene Anliegen aus den Einsprachen des ersten Auflageprojekts, die sich mit den Projektzielen vereinbaren liessen. «Ein zeitgemässer Hochwasserschutz ist im Hinblick auf den Klimawandel bedeutend. Mit dem Projekt, das Hochwasserschutz und Ökologie verknüpft, verfolgen wir die langfristigen Ziele im Bereich Klima und Biodiversität», sagt Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements.
 
Zusammenarbeit mit Direktbetroffenen
Der Kanton Luzern hat bereits zur Vorbereitung der ersten Auflage eine sogenannte land- und forstwirtschaftliche Begleitplanung initiiert. Ziel der Begleitplanung ist es, gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Pächterinnen und Pächtern Lösungen zu erarbeiten und dabei die Auswirkungen des Projekts auf die Betriebe so gering wie möglich zu halten. Im August 2018 hat der Kanton die Direktbetroffenen und am Projekt Interessierte mit mehreren Informationsanlässen über das überarbeitete Projekt informiert. Die Begleitplanung wird auch nach der zweiten Auflage weitergeführt.
 
Projektbewilligung und Volksabstimmung sind nächste Schritte
Nach der öffentlichen Auflage werden allfällige Einsprachen behandelt. Danach bewilligt der Regierungsrat das Projekt und beantragt dem Kantonsrat einen Sonderkredit für die Realisierung des Vorhabens. Gemäss Auflageprojekt belaufen sich die Gesamtkosten für den Hochwasserschutz und die Renaturierung der Reuss auf rund 195 Millionen Franken. Die naturnahe Gestaltung nach bundesrechtlichen Vorgaben erhöht einerseits die Sicherheit und schafft andererseits die Voraussetzungen für eine hohe finanzielle Beteiligung des Bundes gegen 80 Prozent. So bleiben die Kosten für den Kanton tragbar. Für einen Kredit über 25 Millionen Franken ist eine Volksabstimmung nötig. Diese findet voraussichtlich 2022 statt.
 

Zeitgemässer Hochwasserschutz für das Reusstal

Das Hochwasser von 2005 hat in den Gebieten der Kleinen Emme und der Reuss Schäden von rund 345 Millionen Franken angerichtet. Der Kanton Luzern hat als Reaktion darauf Sofortmassnahmen angeordnet und im Auftrag des Kantonsrates das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» initiiert. Das Projekt umfasst Hochwasserschutz- und Renaturierungsmassnahmen am 13,2 Kilometer langen Abschnitt vom Reusszopf bis zur Kantonsgrenze. Es orientiert sich am Grundsatz des Bundes: «Rückhalten, wo möglich; durchleiten, wo nötig.» Aufweitungen, Entlastungen und neue Dämme erzielen eine nachhaltige Hochwassersicherheit. Zudem wird die von den eidgenössischen und kantonalen Gesetzen geforderte naturnahe Ausgestaltung umgesetzt.
 
Die Aufweitung führt zu einer generellen Absenkung des Wasserspiegels und sorgt damit für den Hochwasserschutz. Wo Siedlungen und Infrastrukturen den benötigten Platz für die Aufweitung beschränken, werden bestehende Dämme erhöht sowie vereinzelt flache Dämme neu geschaffen. Die Aufweitung bietet jedoch nicht nur Schutz vor Hochwasser, sondern wertet den Raum auch ökologisch auf. Es entsteht ein neues Naherholungsgebiet und das Grund- und Trinkwasser wird gesichert.

 
Anhang
Präsentation anlässlich der Medienkonferenz vom 11.  September 2019
 
Projektwebseite: w w w. reuss. lu. ch
 
Die Projektunterlagen sind vom 28. Oktober bis 26. November 2019 online abrufbar: Bekanntmachungen und Planauflagen
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung der folgenden Leitsätze in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für Nachhaltigkeit

Kontakt

Urs Zehnder
Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif)
Abteilungsleiter Naturgefahren
Telefon 041 318 11 45
urs.zehnder@lu.ch
(erreichbar am 11. September 2019, 13.30-15.30)