Mitteilung

14. Oktober 2019

Fusion Gettnau-Willisau: Regierungsrat spricht finanziellen Beitrag

Der Regierungsrat hat den Beitrag für den geplanten Zusammenschluss von Gettnau und Willisau festgelegt. Dieser beträgt sieben Millionen Franken. Die auf den 1. Januar 2021 angestrebte Fusion ist aus kantonaler Sicht sinnvoll und förderungswürdig.
 
Der Regierungsrat hat das Beitragsgesuch für die Fusion der Gemeinden Gettnau und Willisau behandelt. Der Kanton Luzern spricht für den geplanten Zusammenschluss einen Betrag von sieben Millionen Franken.
 
Die vereinten Gemeinderäte sind mit dem Beitrag einverstanden. «Damit anerkennt die Regierung die schwierige finanzielle Lage von Gettnau und die Wichtigkeit der Fusion für den Kanton Luzern», halten der Gettnauer Gemeindepräsident Urs Vollenwyder und die Willisauer Stadtpräsidentin Erna Bieri fest.
 
Zusammenschluss stärkt Willisau als regionales Zentrum
Der Regierungsrat begründet die Höhe des gesprochenen Betrags damit, dass der geplante Zusammenschluss aus kantonaler Sicht sinnvoll und förderungswürdig ist. In ihrer Strategie zur Gemeindereform hat sie den risikobasierten Ansatz als eine von zwei Säulen zur Unterstützung von Fusionen genannt. Er kommt dann zur Anwendung, wenn eine Gemeinde Gefahr läuft, ihre Handlungsfähigkeit einzubüssen. «Dieses Risiko ist in Gettnau klar gegeben», sagt Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker.
 
Primär hat Gettnau ein Problem auf der Ertragsseite. Denn die Gemeinde kann Kosten nur beschränkt beeinflussen und hat kaum Möglichkeiten, den Aufwand zu reduzieren. Bis ins Jahr 2022 sind überdies einige Investitionen nötig. Das Einhalten der kantonal geforderten Kennzahlen ist gemäss Finanz- und Aufgabenplan 2019 bis 2023 nicht möglich. Im Fall eines Alleingangs wird sich die Lage in absehbarer Zeit kaum verbessern.
 
Mit einem Zusammenschluss stärkt sich Willisau als regionales Zentrum. Zudem kann es von der Gebietserweiterung nach Norden profitieren. Raumplanerisch steht Willisau als Regionalzentrum gemäss kantonalem Richtplan etwas mehr Wachstum zu als der Einwohnergemeinde Gettnau alleine, was unter Umständen Entwicklungschancen für das erweiterte Gemeindegebiet eröffnen kann.
 
Vernehmlassung bei Stimmberechtigten
In einem nächsten Schritt kann die Bevölkerung zum geplanten Zusammenschluss Stellung nehmen. Hierzu beginnt am 28. Oktober das Vernehmlassungsverfahren; es dauert bis am 30. November 2019. Lanciert wird das Verfahren mit einer Informationsveranstaltung am Montagabend, 28. Oktober, um 19.30 Uhr in der Festhalle Willisau. Einwohnerinnen und Einwohner von Willisau und Gettnau sind dazu herzlich eingeladen.
 
Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahren werden die vereinigten Exekutiven die Rückmeldungen auswerten und gegebenenfalls Änderungen am Vertrag vornehmen. Voraussichtlich Ende März 2020 findet eine Urnenabstimmung statt. Bei einem Ja der Bevölkerung würde der Zusammenschluss von Gettnau und Willisau auf den 1. Januar 2021 erfolgen.

Kontakt

Regierungspräsident Paul Winiker
Vorsteher Justiz- und Sicherheitsdepartement
Telefon 041 228 59 11
(erreichbar am Montag, 14. Oktober 2019, 9.30 – 10.30 Uhr)
 
Urs Vollenwyder
Gemeindepräsident Gettnau
Telefon 079 292 61 76
(erreichbar am Montag, 14. Oktober 2019, 11 – 12 Uhr)
 
Erna Bieri-Hunkeler
Stadtpräsidentin Willisau
Telefon 079 749 25 96
(erreichbar am Montag, 14. Oktober 2019, 11 – 12 Uhr)