Mitteilung

26. September 2019

Erfolgreiche Wiederauswilderung des Luzerner Jungluchses

Im Juni wurde im Eigental ein Jungluchs ausgewildert. Er hat sich in den ersten drei Monaten in freier Wildbahn erfolgreich behauptet. Das verwaiste Tier wurde im Herbst 2018 im Keller eines Gebäudes in Malters von der Wildhut eingefangen und anschliessend zur Betreuung in den Tierpark Goldau gebracht. Der Luchs trägt ein Senderhalsband. Dadurch kann das Verhalten des jungen Luchses in Freiheit beobachtet werden.
 
In der Nacht auf den 12. Juni 2019 wurde der verwaiste männliche Jungluchs im Eigental ausgewildert. Die lokale Jagdgesellschaft hatte für die Auswilderung auf ihrem Gebiet grünes Licht gegeben. Vertreter waren bei der Freilassung mit dabei. Unmittelbar nach der Freilassung zeigte der Luchs einen geringen Aktionsradius von weniger als einem Quadratkilometer. Erst zögerlich erweiterte er sein Streifgebiet auf wenige Quadratkilometer aus. Bis zehn Tage nach der Freilassung konnte anhand der Positionsdaten noch kein Riss bestätigt werden. Ob das Jungtier ohne Anleitung seiner Luchsmutter das Beutemachen erfolgreich lernt, war eine der grössten Unsicherheiten.
 
Der Jungluchs hat gelernt, sich in der Wildbahn zu behaupten
Zwei Wochen nach seiner Auswilderung gelang dem Luch zum ersten Mal ein Riss eines Rehbocks – 400 Meter von seinem Aussetzungsort entfernt. In den nächsten zehn Tagen erweiterte der Luchs seinen Aktionsraum um rund 2 Kilometer Richtung Osten und erbeutete einen Fuchs. Bereits am Folgetag schlug der Luchs ein Schaflamm. Um eine Spezialisierung auf Nutztiere zu unterbinden, wurde der Schafkadaver «elektrifiziert», d.h. mit einem Elektrozaun-Draht umfasst. Der Luchs sollte das gerissene Nutztier als «unattraktive Beute» erfahren. Bisher ist dieses Lamm das einzige gerissene Nutztier geblieben.
 
Ab Mitte Juli 2019 begann der Luchs seinen Aktionsraum zu erweitern. Inzwischen erstreckt sich sein Streifgebiet auf rund 50 Quadratkilometer. Der Luchs trägt ein Senderhalsband, welches regelmässig eine Positionsmeldung abgibt. Die Positions-Meldungen gehen bei der Koordinationsstelle für Grossraubtiere KORA ein und werden von den Luchs-Spezialistinnen und Spezialisten einer Erstbeurteilung unterzogen. Aufgrund ihrer Erfahrung werden aus den Daten mögliche Riss-Standorte identifiziert, bevor die Daten – jeweils gesammelt für ein paar Tage – an die Luzerner Wildhut gehen. Wenn möglich überprüft die Wildhut die potentiellen Riss-Standorte mit Hilfe von Diensthund «Muck». Er erschnüffelt die vom Luchs säuberlich mit Laubwerk verdeckten Kadaver. Die Hauptbeute des Luchses in den vergangenen drei Monaten war Rehwild, davon die Hälfte Kitze. Weitere Beutetiere waren ein Gämskitz, mehrere Füchse und eine im Wald streunende Katze.
 

Die Bedeutung des ausgewilderten Individuums

Der verwaist gefundene, aufgezogene und wieder ausgewilderte Luchskuder (Kuder = männlicher Luchs) zeigt eine Besonderheit: Das Tier trägt in seinem Erbgut genetische Spuren aus der Jurapopulation. Ein Eltern- oder Grosselterntier stammte demnach aus dem Jura. Das hier betrachtete Individuum bringt den ersten genetischen Nachweis, dass einer seiner Vorfahren aus der Jura- in die Alpenpopulation eingewandert ist. Dieser Befund verleiht dem Widerauswilderungsprojekt wildtierbiologisch eine besondere Wichtigkeit.

 
Anhang
 
Bild 1: Im August 2017 am helllichten Tag gemachte Aufnahme eines Luchses im Eigental, wo im Juli 2019 der Jungluchs wieder ausgewildert wurde.
 
Bild 2: Der ausgewilderte Luchs drei Monate nach seiner Auswilderung am Pilatus im Raum Escholzmatt-Marbach. Der Luchs frisst mehrere Tage an einem Beutetier. Gut zu sehen ist das Senderhalsband. Das Licht der Wildkamera spiegelt sich im tapetum lucidum, der reflektierenden Schicht hinter der Netzhaut.
 
Bild 3: Durch die Wärmebildkamera gemachte Aufnahme des im Waldrand verborgen sitzenden Tieres. Gut zu sehen ist der schlecht abstrahlende Bereich unter dem Senderhalsband.
 
Die Bilder werden unter Vorbehalt der Quellenangabe für die einmalige Publikation im Zusammenhang mit dieser Medienmitteilung zur Verfügung gestellt.
Quellenangabe: Dienststelle Landwirtschaft und Wald

Kontakt

Peter Ulmann
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Abteilungsleiter Natur, Jagd und Fischerei
Telefon 041 349 74 85
peter.ulmann@lu.ch
 
Daniel Schmid
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Kantonaler Wildhüter
Telefon 079 64382 30
daniel.schmid@lu.ch