Mitteilung

1. Oktober 2019

Kommission will ambulante Angebote für Menschen mit Behinderungen fördern

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) stimmt der Gesetzesrevision über soziale Einrichtungen in zweiter Lesung einstimmig zu. Zudem empfiehlt sie die Teilbevorschussung von Kinderalimenten zur Annahme. Mit der Vorlage sollen Elternteile, die Anrecht auf Alimentenbevorschussung für ihre Kinder haben, neu ein höheres Arbeitspensum wählen können, ohne dass sie finanzielle Nachteile erfahren. Die Petition «Frauen*streik Luzern» nimmt die Kommission zur Kenntnis und unterstützt einen Bericht zur Gleichstellung.
 
Die GASK stimmt der Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen zur Umsetzung der Strategie «ambulant und stationär» in zweiter Lesung einstimmig zu (B 171). Mit der Vorlage will der Kanton die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen fördern. Unter anderem soll die finanzielle Abgeltung stationärer und ambulanter Leistungen an Erwachsene mit Behinderungen neu geregelt werden.
 
In der zweiten Lesung diskutierte die Kommission den Inhalt und die Funktion des individuellen Betreuungsbedarfs (IBB) für erwachsene Personen mit Behinderungen nochmals detailliert. Sie unterstützt die Weiterentwicklung dieses Instruments in Zusammenarbeit mit den sozialen Einrichtungen. Weiter bestätigt die Kommission die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Fachstellen für den Aufbau der Abklärungs- und Beratungsstelle. «Die Vorlage ist sehr komplex. Dennoch wurde sie von der Kommission einstimmig angenommen. Dies zeigt, dass die Vorlage ausgeglichen ist», so Kommissionspräsident Jim Wolanin (FDP, Neuenkirch).
 
Teilbevorschussung von Alimenten wird zur Annahme empfohlen
Der Regierungsrat schlägt die Einführung der Teilbevorschussung von Kinderalimenten vor (B 172). Elternteile, die Anrecht auf Alimentenbevorschussung für ihre Kinder haben, sollen neu ein höheres Arbeitspensum wählen können, ohne dass sie deswegen finanzielle Nachteile erfahren. Die Vorlage entstand in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Die GASK ist überzeugt, dass der heutige Fehlanreiz beseitigt werden muss. Für die alleinerziehenden Elternteile soll sich Arbeit lohnen. Mit der Einführung der Teilbevorschussung könne dies erreicht werden, so die Meinung der Kommission. Die Vorlage wird grossmehrheitlich zur Annahme empfohlen.
 
Kommissionsmotion zur Gleichstellung geplant
Die GASK möchte die Gleichstellung von Mann und Frau im Kanton Luzern fördern. Sie unterstützt die Inhalte der Petition «Frauen*streik Luzern». Mit einer Kommissionsmotion möchte sie die Bedeutung einer zeitgemässen Gleichstellungspolitik im Kanton Luzern unterstreichen. «Die Kommission hat die Petition nicht einfach nur zur Kenntnis genommen, sondern eine Kommissionsmotion beschlossen. Das ist ein klares Zeichen dafür, dass der GASK die Gleichstellung ein wichtiges Anliegen ist», sagt Jim Wolanin. Die Details zur Kommissionsmotion werden anlässlich der November-Sitzung der GASK beschlossen.
 
Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Sichere Prämienverbilligung – Abbau verhindern» wird von der Kommission auch in zweiter Lesung zur Annahme empfohlen. Dabei hat sich eine Mehrheit der Kommission für einen Antrag ausgesprochen, der die Berechnungsgrundlagen für Einzelpersonen ändert. So soll die Einkommensgrenze um rund 2000 auf ca. 33'000 Franken steigen. Dadurch sollen auch Einzelpersonen finanziell entlastet werden. Dieser Schritt würde geschätzte Mehrkosten von rund 9 Millionen Franken mit sich bringen.

Kontakt

Jim Wolanin
Präsident GASK
Telefon 079 524 29 56
jim.wolanin@lu.ch