| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftOktober 2019 Sehr geehrte Damen und Herren Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
| |
|
| | Hauptzahlung der Beiträge 2019 | Am 11. Oktober 2019 erhalten die Ganzjahresbetriebe im Kanton Luzern die Hauptzahlung der Beiträge 2019. Gleichzeitig wird die Hauptabrechnung zugestellt. Sie enthält neben einer Zusammenfassung der Abrechnung auch Details zu den Beiträgen. Wenden Sie sich bei Fragen an uns – die Abrechnung enthält eine Kontaktliste. Hinweis: Der Übergangsbeitrag und die Getreidezulage werden erst mit der Schlusszahlung (Anfang Dezember) überwiesen. Die Sömmerungsbetriebe erhalten sämtliche Beiträge im Rahmen der Schlusszahlung.
| |
|
| | Meldung Hofdüngerlieferung (HODUFLU) | Hofdüngerlieferungen können noch bis am 31. Dezember 2019 erfasst und bestätigt werden. Ab dem 1. Januar 2020 ist keine Erfassung für das Jahr 2019 mehr möglich. Die Dienststelle lawa empfiehlt den abgebenden Landwirten, alle Lieferungen umgehend zu melden, damit die Abnehmer genügend Zeit haben, die Lieferungen bis Ende Jahr zu bestätigen. Es liegt in der Verantwortung der abgebenden Landwirte, dass ihre Lieferungen Ende 2019 bestätigt sind. Anleitung zur Erfassung neuer Produkte: Handbuch Hoduflu, Kapitel 4.3.
Mehr: Handbuch HODUFLU | |
|
| | Bäume Neu- oder Nachpflanzen | Wollen Sie neue Bäume pflanzen oder abgehende Bäume ersetzen, so sind im Spätherbst und im Frühjahr ideale Zeitpunkte dazu. Die neu gepflanzten Bäume können Sie bei der Strukturdatenmeldung im Februar 2020 anmelden. Sind einzelne Bäume z. B. wegen der Trockenheit abgestorben, können Sie diese auf der entsprechenden Bewirtschaftungseinheit ersetzen. Falls eine Ersatzpflanzung nicht möglich ist, melden Sie die Anzahl Bäume der betroffenen Kategorie auf der entsprechenden Bewirtschaftungseinheit bei der Strukturdatenerhebung 2020 ab.
| |
|
| | Jederzeit einsehen: Ihre Programmanmeldung | Ihre Programmanmeldungen können Sie jederzeit überprüfen. Auf agate.ch/Kant.DatenerhebungLU können Sie Ihre aktuellen Anmeldungen für den ÖLN, Bio-Landbau, Extenso Getreideproduktion, Tierwohl BTS/RAUS sowie die Ressourceneffizienz-Programme einsehen. Informationen zu Korrekturen bei den freiwilligen Programmen (Anmeldungen/Abmeldungen) können Sie dem Hinweistext der einzelnen Programmanmeldung auf agate entnehmen.
| |
|
| | Neues Tiergesundheitsrecht – Bedeutung für Export | Ab April 2021 gilt in der EU das sogenannte «Animal Health Law – AHL». Änderungen betreffen u.a. auch Schweizer Tierhaltende von Ziegen, Kameliden, Hirschen und Schweinen. Haltende oder Züchtende, die diese Tiere auch künftig exportieren wollen, müssen bereits ab dem 21. April 2020 ein betriebseigenes Gesundheitsüberwachungsprogramm durchführen.
Mehr: Homepage des BLV | |
|
| | Die nächsten Termine | Hauptzahlung Direktzahlungen und Beiträge (alle Beiträge ohne Übergangsbeitrag und Getreidezulage) 11. Oktober 2019 Einreichen der Unterlagen "Import-Exportbilanz" für Mastpoulets bis 15. Oktober 2019 Schlusszahlung Direktzahlungen und Beiträge an Ganzjahresbetriebe (Übergangsbeitrag und Getreidezulage) 9. Dezember 2019 Zahlungen Direktzahlungen und Beiträge an Sömmerungsbetriebe 9. Dezember 2019 Erfassung der Lieferungen im Hoduflu 2019 bis 31.Dezember 2019 Gesuch um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen 2020 jederzeit möglich, spätestens bis 31. Dezember 2019 Meldung Bewirtschafterwechsel 2020 jederzeit möglich, spätestens bis 31. Dezember 2019
| |
|
KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
| |
|
|
|
|