Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

15. November 2019

Regierungsrat erhöht Beiträge für Stipendien

Im nächsten Jahr steht im Kanton Luzern eine Million Franken mehr zur Auszahlung von Stipendien zur Verfügung. Insgesamt sind es 9,6 Millionen Franken (2019: 8,6 Millionen Franken). Der Regierungsrat hat die Berechnungsparameter angepasst. Künftig werden mehr Personen von den Ausbildungsbeiträgen profitieren. In den vergangenen Jahren hatte sich die Verlagerung der Stipendienauszahlungen auf die Sekundarstufe II akzentuiert. Dies wird nun wieder korrigiert. Ziel ist es, beide Stufen gleichwertig zu unterstützen. Die Änderungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

Massnahmenprogramm 2020-2024 zum Schutz vor Naturgefahren: Vernehmlassung gestartet

Am 1. Januar 2020 wird das totalrevidierte Wasserbaugesetz in Kraft treten. Gemäss den neuen gesetzlichen Grundlagen beschliesst der Kantonsrat, welche Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren (Hochwasser und Massenbewegungen) in einer Programmperiode geplant, ausgeführt oder fortgesetzt werden sollen. Die Planung von Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren erfolgt prioritär nach dem Umfang des Risikos. Ein Risiko bemisst sich aus dem Ergebnis von Eintretenswahrscheinlichkeit mal Schadenerwartungswert. Die öffentlichen finanziellen Mittel in der Naturgefahrenabwehr sind da einzusetzen, wo die grössten Risiken vermieden oder auf ein akzeptables Mass reduziert werden können.
 
Das Massnahmenprogramm löst die bisherigen Planungsberichte über den Schutz vor Naturgefahren ab, die dem Kantonsrat in den Jahren 2009 und 2013 zur Kenntnisnahme unterbreitet wurden. Das nun im Entwurf vorliegende Massnahmenprogramm schreibt die Planung für die Jahre 2020 bis 2024 fort. Bevor das Massnahmenprogramm dem Kantonsrat unterbreitet wird, erhalten die Gemeinden und weitere interessierte Kreise die Gelegenheit, bis am 14. Februar 2020 zum Entwurf Stellung zu nehmen.
 
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen

Regierungsrat heisst das Adressdienstgesetz des Bundes gut

Die öffentlichen Verwaltungen sind darauf angewiesen, dass sie auf verlässliche Daten zu Personen und ihrem Wohnsitz zugreifen können. Wie umständlich und zeitaufwendig die Recherche nach aktuellen Daten sein kann, zeigte sich kürzlich im Zusammenhang mit dem Versand für die Radio- und Fernsehabgaben.
 
Das neue Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz) schafft die Grundlage, damit das Bundesamt für Statistik (BFS) im Zusammenspiel mit Kantonen und Gemeinden einen nationalen Adressdienst aufbauen kann. In seiner Stellungnahme begrüsst der Regierungsrat das Vorhaben des Bundes vor allem im Hinblick auf die Vereinfachung von Prozessen. In seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement des Innern schlägt er vor, bereits mit dem Start des nationalen Adressdienstes die Bearbeitung von aktuellen Daten vorzusehen: «Es wäre schade, wenn das Vertrauen in den im Grunde sehr sinnvollen nationalen Adressdienst aufgrund mangelnder Datenaktualität von Beginn an angezweifelt würde».
 
In Bezug auf die Kostendeckung mahnt der Regierungsrat unter anderem an, auch die Kantone von Gebühren bei Datenabfragen zu befreien. Gleich wie die Gemeinden würden die Kantone einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung der Einwohnerdaten leisten, hält der Regierungsrat fest.
 
Anhang
Stellungnahme

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