Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

6. November 2019

Gemeinde Büron: Hochwasserschutz Dorfbach bewilligt

Der bestehende Durchlass des Dorfbachs auf dem Areal der ABN AG im Dorfzentrum in der Gemeinde Büron weist ein Hochwasserschutzdefizit auf. Der teilweise als Bruchsteingewölbe ausgebildete Durchlass ist in einem sehr schlechten Zustand und einsturzgefährdet. Ursprünglich war eine Erneuerung des betroffenen Abschnitts bereits beim Bau des Kreisels 2016/2017 geplant. Damals wurde der Dorfbach bachabwärts des ABN Areals erneuert. Ein Rechtsstreit verzögerte jedoch die Ausführung. Nun soll der Dorfbach auf dem erwähnten Abschnitt auf einer möglichst langen Strecke offengelegt werden. Mit der Bachöffnung sollen weiter das Ortsbild aufgewertet und die Fischgängigkeit wiederhergestellt werden. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Wasserbauprojekt in der Höhe von 2,1 Millionen Franken bewilligt. Nach Abzug des Bundes-Beitrages verbleiben dem Kanton voraussichtlich Kosten in der Höhe von rund 1,37 Millionen Franken.

Gemeinde Adligenswil: Regierungsrat bewilligt Anpassung Bushaltestellen

Seit der Einführung der Buslinie 73 im Dezember 2013 auf der Strecke Bahnhof Luzern nach Adligenswil haben die Passagierzahlen um 35 Prozent zugenommen. Aus diesem Grund werden auf diesem Abschnitt neu Gelenkbusse mit einer Länge von 18 Metern eingesetzt. Die bestehenden Bushaltestellen zwischen der Stadtgrenze Luzern / Adligenswil und dem Dorf Adligenswil sollen deshalb auf die neuen Randbedingungen angepasst und der autonome Einstieg für gehbehinderte Menschen soll sichergestellt werden. Die beiden Bushaltestellen Dorf und Rigiblick werden auf die Haltekantenlänge von 19 Meter verlängert und behindertengerecht ausgebaut. Die Bushaltestelle Gämpi wiederum wird rückgebaut. Anstelle der Haltestelle wird eine Fussgängerquerung mit Mittelinsel erstellt. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Kantonsstrassenprojekt in der Höhe von 1,2 Millionen Franken bewilligt.

Regierungsrat begrüsst Anpassung der Verordnung zur Organisation der Bahninfrastruktur

In seiner Vernehmlassungsantwort zur Anpassung der Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) begrüsst der Kanton Luzern deren Überarbeitung und ist grundsätzlich damit einverstanden. In seiner Antwort weist der Regierungsrat jedoch darauf hin, dass bezüglich der Trassenvergabestelle die Gefahr bestehe, dass Aufträge an Dritte nicht immer diskriminierungsfrei erfolgen könnten. Diesbezüglich, so die Regierung, bestehe Klärungsbedarf. Ebenfalls bemängelt der Kanton die bei den Passagierrechten vorgeschlagene Lösung. Diese zielt darauf ab, dass Passagierrechte bei jedem an einer Reise beteiligten Transportunternehmen geltend gemacht werden können. Dies sei nicht zielführend und soll nur bei jenem Unternehmen möglich sein, das die Verspätung verursacht hat. Weiter beantragt der Regierungsrat den Einbezug der Kantone als Anspruchsgruppe bei der Vergabe von Systemaufgaben. Auch bezüglich des Flughafentransfers sieht der Kanton Optimierungspotential. In seiner Antwort hält er fest, dass auch bei Flughafentransfers der Nachweis erbracht werden muss, dass bestehende und von der öffentlichen Hand durch Betriebs- oder Investitionsbeiträge mitfinanzierte Verkehrsangebote nicht konkurrenziert werden.
 
Anhang
Stellungnahme

Regierungsrat begrüsst Änderung des Bundesgesetzes für die Durchsetzung von internationalen Sanktionen

In seiner Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Bundesgesetzes für die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz) begrüsst der Kanton Luzern dessen Anpassung. Für die Luzerner Regierung ist es nachvollziehbar, dass es aus Neutralitätsgründen möglich sein muss, von der UNO, der OSZE oder von den wichtigsten Handelspartnern beschlossene Sanktionen zur Vermeidung von Umgehungsgeschäften auf weitere Staaten auszudehnen. In seiner Antwort betont die Regierung, dass sie es als wichtig erachtet, dass die beantragte Neuregelung materiell zu keiner Änderung der Schweizer Politik in Bezug auf internationale Wirtschaftssanktionen führen wird.
 
Anhang
Stellungnahme

Ballwil: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision Ortsplanung

Der Regierungsrat genehmigt die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Ballwil – bestehend aus Zonenplan und Bau- und Zonenreglement, wie sie an der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2019 von den Stimmberechtigten beschlossen wurde. Ausgenommen von dieser Genehmigung ist die Umzonung des Gebietes Breite/Ambar von der Wohnzone B in die Wohnzone A. Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, das insbesondere den Wechsel von der Ausnützungs- zur Überbauungsziffer beinhaltet.

Kontakt

Judith Setz
Fachspezialistin Kommunikation
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Telefon 041 228 50 81
judith.setz@lu.ch