| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftNovember 2019 Sehr geehrte Damen und Herren Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
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| | RAUS im Winter (Tierwohlbeiträge) | RAUS-Programm im Winter: Vom 1. November bis zum 30. April ist den Tieren an mindestens 13 Tagen pro Monat Auslauf (Weide, Auslauffläche oder Aussenklimabereich) zu gewähren. Den Tieren der Rindergattung und Wasserbüffel ausser Milchkühen, anderen Kühen (Mutter- und Ausmastkühe) und den über 160 Tage alten weiblichen Nachzuchttieren kann alternativ zur Weide im Sommer während des ganzen Jahres dauernd Zugang zu einer Auslauffläche im Freien gewährt werden. Zusatzprogramm RAUS-Weide: Tiere haben im Sommer Weidegang.
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| | Herdenschutz mit Hunden | Im September riss ein Wolf im Raum Sörenberg zwei Schafe in einer mit Herdenschutzhunden geschützten Herde. Der Alpbewirtschafter und die Herdenschutzfachstelle sind überzeugt, dass der Wolf durch die Hunde gestört wurde und somit weitere Risse vermieden werden konnten. Beachten Sie: Von der Gesuchstellung bis zum Einsatz von Herdenschutzhunden ist mit 2 Jahren zu rechnen, da Herdenschutzhunde nicht «auf Vorrat» gezüchtet und aufgezogen werden können.
Herdenschutzberatung: BBZN Schüpfheim Fachstelle: Herdenschutz Schweiz | |
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| | Beratung Landschaftsqualität | Erhalten Sie Landschaftsqualitätsbeiträge (LQ)? So sind Sie verpflichtet, innerhalb der Vertragsdauer bis 2021 eine LQ-Beratung zu besuchen. Es bestehen zwei Möglichkeiten. 1. Auf Ihren Betrieb zugeschnittene Einzelberatung vor Ort. 2. Gruppenberatung: Das Thema Landschaftsqualität wird grob vorgestellt und einige Massnahmen werden genauer erörtert. Bis Mitte 2021 muss eine Beratung erfolgt sein, ansonsten werden Beiträge für die Landschaftsqualität zurückgefordert.
Verzeichnis: Anerkannte Berater für Landschaftsqualität | |
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| | Informationsanlass: Gewässerschutzkontrolle und Phosphorprojekt Phase III | Ab 2020 wird neu die Gewässerschutzsituation im Rahmen der ÖLN Kontrolle auf den Luzerner Landwirtschaftsbetrieben überprüft. Es handelt sich dabei um eine visuelle Kontrolle, Ziel ist, die wichtigsten Risiken und mögliche Fehler festzustellen. Neuerungen gibt es auch für die Betriebe im Zuströmbereich der Mittellandseen. Nächstes Jahr startet das Phosphorprojekt der Phase III. Franz Stadelmann, Dienststelle lawa und Stephan Furrer, Qualinova AG orientieren und stehen für Fragen zur Verfügung. Veranstalter: Bäuerinnen- und Bauernvereine. Daten der Anlässe
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| | Informationsanlass: TVD für Schafe und Ziegen | Der Schafzuchtverband Luzern lädt alle Mitglieder des Luzerner Schafzuchtverbandes sowie weitere interessierte Personen zu einer Informationsveranstaltung ein. Thema: Einführung der Tierverkehrsdatenbank (TVD) für Schafe und Ziegen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Einladung:
Information Tierverkehrsdatenbank (TVD) | |
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| | Die nächsten Termine | Schlusszahlung Direktzahlungen und Beiträge an Ganzjahresbetriebe (Übergangsbeitrag und Getreidezulage) 9. Dezember 2019 Zahlungen Direktzahlungen und Beiträge an Sömmerungsbetriebe 9. Dezember 2019 Erfassung der Lieferungen im Hoduflu 2019 bis 31.Dezember 2019 Gesuch um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen 2020 jederzeit möglich, spätestens bis 31. Dezember 2019 Meldung Bewirtschafterwechsel 2020 jederzeit möglich, spätestens bis 31. Dezember 2019
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
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