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Fälligkeitsanzeigen Staats- und Gemeindesteuern 2019 |
Die Fälligkeitsanzeigen für die Staats- und Gemeindesteuern sind auf dem Weg zur Steuerkundschaft. 21 Gemeinden verzichten dieses Jahr auf den Versand dieser Erinnerungsschreiben. Wer bei E-Post Office angemeldet ist, findet die Anzeige gegebenenfalls im digitalen Briefkasten vor. Mit der Fälligkeitsanzeige wird Steuerkunden und -kundinnen mit einem Saldo auf dem Steuerkonto 2019 von mehr als CHF 1'000 eine Erinnerung geschickt, die Schuld bis 31. Dezember zu begleichen. Vom Produktionsstart bis zum Eintreffen der Fälligkeitsanzeigen bei der Steuerkundschaft vergeht eine gewisse Zeit. Deshalb sind nur Zahlungseingänge bis zum 5. November 2019 im Saldo berücksichtigt. Die Fälligkeitsanzeige enthält einen Blanko-ESR. Damit kann der angezeigte Saldo beglichen werden. Sind ab 5. November 2019 noch Zahlungen getätigt worden, oder sind Zahlungsaufträge unterwegs, soll der angezeigte Saldo abzüglich diesen Zahlungen beglichen werden. Bei Fragen zum Steuersaldo steht das für die Wohnsitzgemeinde zuständige Steueramt gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind in der Absenderzone der Fälligkeitsanzeige ersichtlich. Gemeinden, welche die Fälligkeitsanzeigen 2019 nicht verschicken: Altbüron, Altwis, Buchrain, Büron, Dierikon, Ebikon, Emmen, Ermensee, Hildisrieden, Hochdorf, Meggen, Nottwil, Oberkirch, Pfaffnau, Rain, Rickenbach, Ruswil, Schenkon, Schlierbach, Schongau, Wolhusen.
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