Mitteilung

13. November 2019

Bund und Kanton Luzern unterschreiben Leistungsvereinbarung für Agglomerationsprogramm der dritten Generation

Der Kanton Luzern und der Bund haben die Leistungsvereinbarung für das Agglomerationsprogramm Luzern der dritten Generation unterzeichnet. Das eidgenössische Parlament hatte in der September-Session den entsprechenden Kredit von 58 Millionen Franken für das Luzerner Agglomerationsprogramm gesprochen.
 
Der Bund beteiligt sich, gestützt auf das Infrastrukturfondsgesetz, an der Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Diese Massnahmen sind aus den Agglomerationsprogrammen, welche Siedlungsentwicklung und Verkehr koordinieren und die Umwelt miteinbeziehen, hergeleitet. In der September-Session hat das eidgenössische Parlament 58 Millionen Franken für das Luzerner Agglomerationsprogramm der dritten Generation gesprochen.
 
Leistungsvereinbarung regelt Bundesbeiträge
Mit der nun vom Kanton Luzern und vom Bund unterzeichneten Leistungsvereinbarung wird die Beteiligung des Bundes an der Umsetzung der Massnahmen aus dem Agglomerationsprogramm Luzern der dritten Generation (AP LU 3G) geregelt. Neben dem Bundesbeitrag werden auch die Massnahmen und Massnahmenpakete, der Zeitplan sowie die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten festgelegt. Der Beitragssatz des Bundes für das dritte Luzerner Agglomerationsprogramm beträgt wie in den beiden vorhergehenden Programmen 35 Prozent, was bei den unterstützten Massnahmen mit Kosten von rund 166 Millionen Franken einen effektiven Bundesbeitrag von rund 58 Millionen Franken ergibt. Das Agglomerationsprogramm Luzern der dritten Generation enthält Massnahmen mit Realisierungsbeginn zwischen 2019 und 2025.
 
Weitere Informationen zu den Agglomerationsprogrammen: https://agglomerationsprogramm. lu. ch
 

Agglomerationsprogramm Luzern

In der Agglomeration Luzern leben rund 200'000 Menschen. Mit dem Agglomerationsprogramm werden mit vernetzten Massnahmen die Verkehrs- und Siedlungsherausforderungen der Agglomeration angepackt. Die Massnahmen unterstützen insbesondere die weitere Siedlungsentwicklung nach innen. Sie entlasten die Stadt und die umliegenden Gebiete vom Verkehr, fördern das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr, den Fuss- und Veloverkehr und schonen die Umwelt.
 
Im März 2019 hat der Regierungsrat die Erarbeitung des Agglomerationsprogramms Luzern der vierten Generation (AP LU 4G) beschlossen. Dieses ist dem Bund bis im Juni 2021 zur Beurteilung einzureichen.


Kontakt

Mike Siegrist
Kantonsplaner und Projektleiter Agglomerationsprogramm
Dienststelle Raum und Wirtschaft
Telefon 041 228 51 89
mike.siegrist@lu.ch
Mi 13.11.2019, 10:00 bis 11:30 sowie 16:15 bis 17:30