Newsletter Steuern Luzern
18 / 2019 Steuer+Praxis

21.11.2019

Mietwertansätze landwirtschaftlich geschätzter Betriebswohnungen

Mit der Änderung der Mietwertverordnung (SRL 625, Anhang 2) hat der Regierungsrat die Besteuerung der Mietwerte selbstgenutzter landwirtschaftlicher Betriebswohnungen angepasst und per 01.01.2020 in Kraft gesetzt. Ab Steuerperiode 2020 gelten neue Voraussetzungen für den Normalbedarf Wohnraum und neue Ansätze für den übrigen Wohnraum.
 

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