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Mietwertansätze landwirtschaftlich geschätzter Betriebswohnungen |
Mit der Änderung der Mietwertverordnung (SRL 625, Anhang 2) hat der Regierungsrat die Besteuerung der Mietwerte selbstgenutzter landwirtschaftlicher Betriebswohnungen angepasst und per 01.01.2020 in Kraft gesetzt. Ab Steuerperiode 2020 gelten neue Voraussetzungen für den Normalbedarf Wohnraum und neue Ansätze für den übrigen Wohnraum.
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