Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

4. Dezember 2019

Leistungsvereinbarung mit Luzern Tourismus AG verlängert

Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hat die Ende 2019 auslaufende Leistungsvereinbarung mit der Luzern Tourismus AG erneuert und für weitere vier Jahre von 2020 bis 2023 abgeschlossen. Um ein effizientes und wirkungsvolles Tourismusmarketing zu ermöglichen, sollen der Luzern Tourismus AG jährlich Mittel in der Höhe von 2,45 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Mittel für 2020 bewilligt. Die Luzern Tourismus AG berichtet jährlich an die Dienststelle rawi (Raum und Wirtschaft) über die Wirkung der vereinbarten Aktivitäten.

Regierungsrat spricht sich für Änderungen beim DNA-Profil-Gesetz aus

In einer Motion verlangte der Luzerner Nationalrat Albert Vitali, dass künftig bei der Aufklärung schwerer Straftaten die sogenannte Phänotypisierung angewendet werden kann. Diese erweiterte Form der DNA-Analyse erlaubt die Bestimmung von Augen-, Haar- und Hautfarbe, die biogeografische Herkunft sowie das biologische Alter. Heute dürfen die Ermittler aus dem DNA-Material nur das Geschlecht herauslesen. Der Regierungsrat nimmt positiv Stellung zu einer diesbezüglichen Vernehmlassung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) und begrüsst die vorgesehenen Anpassungen im DNA-Profil-Gesetz. Allerdings warnt der Regierungsrat davor, die in einer Phänotypisierung feststellbaren Merkmale gesetzlich in einem abschliessenden Katalog zu verankern. Stattdessen solle der Bundesrat den Katalog der feststellbaren Merkmale auf Verordnungsebene regeln und somit die Möglichkeit haben, die Liste dem jeweiligen anerkannten Stand der Wissenschaft anzupassen. Weiter regt der Regierungsrat an, auch Merkmale in Bezug auf den Gesundheitszustand von potentiellen Tätern in den Katalog aufzunehmen, sofern diese nach aussen sichtbar sind. Auch solche Merkmale können für die Fahndung hilfreich sein. Positiv stellt sich der Regierungsrat auch zur Anpassung der Löschfristen für DNA-Profile. Er erhofft sich von der Vereinfachung eine Verringerung des heutigen enormen, administrativen Aufwands.
 
Anhang
Vernehmlassungsantwort

Der Regierungsrat genehmigt die Vereinigung der Betreibungskreise Ballwil und Buchrain-Inwil

Die Gemeinderäte der Gemeinden Ballwil, Buchrain und Inwil haben ein Gesuch um Vereinigung der beiden Betreibungskreise Ballwil und Buchrain-Inwil gestellt. Das Kantonsgericht als obere Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs und das Bezirksgericht Hochdorf als untere Aufsichtsbehörde erachten die Vereinigung als sinnvoll. Der Regierungsrat schliesst sich dieser Haltung an und genehmigt die Vereinigung der beiden Betreibungskreise.

Stadt Luzern: Hochwasserschutz am Würzenbach bewilligt

Beim Hochwasserereignis im Juni 2015 wurde das Einlaufbauwerk zum Würzenbachstollen in der Stadt Luzern stark beschädigt. Die anschliessend getroffenen Sofortmassnahmen reichen jedoch nicht aus, um das Würzenbachquartier langfristig hochwassersicher zu machen. Das Einlaufbauwerk vor dem Hochwasserentlastungsstollen weisst massive Kapazitätsdefizite auf, welche zu einer Hochwassergefährdung in den städtischen Siedlungsgebieten vom Würzenbach bis zum Vierwaldstättersee führt. Um die betroffenen Siedlungsgebiete in Zukunft vor Überschwemmungen zu schützen, hat der Regierungsrat ein entsprechendes Wasserbauprojekt am Würzenbach bewilligt. Das Projekt sieht den Abbruch von bestehenden Betonstrukturen bis zur Beschleunigungsstrecke (Steilstrecke) im Hochwasserentlastungsstollen (Abschnitt Hochhüsliweid) vor. Mit den vorgesehenen Massnahmen soll im Siedlungsgebiet des Würzenbachquartiers die Hochwassersicherheit für ein 100-jährliches Hochwasserereignis sichergestellt werden. Damit die Fischgängigkeit wiederhergestellt werden kann, wird zudem eine Blockrampe gebaut. Die Projektkosten belaufen sich auf 1,9 Millionen Franken. Nach Abzug des Bundes-Beitrages verbleiben dem Kanton voraussichtlich Kosten von rund 1,05 Millionen Franken.

Sursee: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung

Der Regierungsrat genehmigt die Gesamtrevision der Ortsplanung der Stadt Sursee, bestehend aus dem Bau- und Zonenreglement (BZR) und dem Zonenplan (1:2000), wie sie an der Gemeindeversammlung vom 18./19. März 2019 von den Stimmberechtigten beschlossen wurde. Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des geltenden kantonalen Planungs- und Baurechts sowie des kommunalen Räumlichen Entwicklungskonzepts (REK). Von den acht gegen die Ortsplanungsrevision eingereichten Beschwerden mussten sieben materiell behandelt werden. Davon wurde eine Beschwerde abgewiesen. Mit Blick auf die übrigen sechs Beschwerden wurde die Planung aus formellen Gründen an die Stadt Sursee zur Überprüfung und erneuten Durchführung des Ortsplanungsverfahrens zurückgewiesen.
 
Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wird in der Stadt Sursee die Änderung des kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014 übernommen. Deshalb wird zeitgleich mit der Genehmigung der Ortsplanung der Beschluss des Regierungsrates über die gemeindeweise Inkraftsetzung von neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht mit der Stadt Sursee ergänzt und publiziert.

Udligenswil: Genehmigung Teilzonenplanänderung Haglihof/Oberdorfstrasse sowie Teilzonenplanänderung und Bebauungsplan Mitte

Der Regierungsrat genehmigt die Teilzonenplanänderung Haglihof/Oberdorfstrasse in der Gemeinde Udligenswil. Diese sieht unter anderem die Einzonung einer Fläche von rund 3300 Quadratmetern beim ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb Haglihof an der Oberdorfstrasse vor. Als Kompensation für diese Einzonung wird eine sich in der Bauzone befindende gleich grosse Fläche entlang der Sonnheimstrasse in eine Nichtbauzone zurückgezont. Die Teilzonenplanänderung Haglihof/Oberdorfstrasse sieht zudem die Umzonung eines Grundstücks an der Oberdorfstrasse von der öffentlichen Zone in die Dorfkernzone vor. Weiter genehmigt der Regierungsrat die Teilzonenplanänderung und den Bebauungsplan Mitte in der Gemeinde Udligenswil. Im Dorfzentrum sollen auf rund 14'600 Quadratmetern vor allem Wohnungen aber auch Dienstleistungs- und Gewerbeflächen entstehen. Ein Gesamtkonzept soll für eine Überbauung mit grosser Wohn- und Umgebungsqualität sorgen. Die Stimmberechtigten hatten die beiden Teilzonenplanänderungen sowie den Bebauungsplan an der Gemeindeversammlung vom 26. November 2018 beschlossen.

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