Newsletter Steuern Luzern
20 / 2019

02.12.2019

Projekt LuVal: Realisationsphase freigegeben

Das LuVal-Gesetzgebungsverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Alle Detailkonzepte sind fertiggestellt. Die Realisationsphase konnte freigegeben werden. Die Einführung der neuen Bewertungsmethode ist neu auf 01.01.2022 geplant. Mit einem leicht erhöhten Projektbudget wird ein hoher Servicelevel gegenüber den Gemeinden bzw. der Kundschaft und die Neutralität in Bezug auf die Steuereinnahmen sichergestellt. Das Kosteneinsparungsziel von CHF Mio. 1,5 Franken pro Jahr kann bereits ab 2021 erreicht werden.
 
Gesetzgebungsverfahren
Das Gesetzgebungsverfahren im Kantonsrat wurde mit der Schlussabstimmung vom 9. September 2019 abgeschlossen. Die Änderung des Steuergesetzes wurde dabei mit 108 zu 0 Stimmen angenommen. Am 13. November 2019 ist die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen.
 
Projektstand
Sämtliche konzeptionellen Arbeiten konnten inzwischen abgeschlossen werden. Die Realisationsphase wurde am 27.11.2019 vom Projektausschuss definitiv freigegeben. In der Detailkonzeptphase hat sich gezeigt, dass die technische Ausgestaltung der neuen Bewertungsmethode aufwändiger ausfällt als geplant. Die zusätzlich zu realisierenden Programmkomponenten dienen einerseits der Sicherstellung eines hohen Servicelevels gegenüber den Gemeinden und den Grundeigentümern bzw. Grundeigentümerinnen. Andererseits sind diese auch notwendig, um die vom Projekt geforderte Neutralität bei den Steuereinnahmen sicherzustellen. Der Projektkredit wurde in der Folge vom Regierungsrat um CHF Mio. 0,23 auf CHF Mio. 2,54 leicht aufgestockt. Ferner wird der Regierungsrat die gesetzlichen Bestimmungen voraussichtlich auf 01.01.2022 in Kraft setzen. Das ist ein Jahr später als ursprünglich geplant.
 
Projektziele können erreicht werden
Mit LuVal wird eine stark vereinfachte, transparente Bewertungsmethode für alle Immobilienkategorien eingeführt. Der Katasterwert wird neu aus dem Gebäudeversicherungs- und dem Landwert oder aus den Mieterträgen abgeleitet. Auf einen Augenschein vor Ort kann künftig in der Regel verzichtet werden. Aus diesen Vereinfachungen resultiert bereits ab 2021 eine jährliche Kosteneinsparung von CHF Mio. 1,5. Die Vorlage wird steuerneutral umgesetzt, d.h. die neue Bewertungsmethode wirkt sich gesamthaft weder steuererhöhend noch steuermindernd aus.
Für steuerliche Zwecke ist eine einfache, schematische Bewertungsmethode ausreichend.

Für steuerliche Zwecke ist eine einfache, schematische Bewertungsmethode ausreichend. 

Kontakt

Beat Elmiger, Bewertung Vermögen
Telefon 041 228 57 29
E-Mail beat.elmiger@lu.ch