Mitteilung

3. Dezember 2019

Kanton und Gemeinden gehen Umsetzung der AFR 18 gemeinsam an

Der Kanton Luzern hat für die Umsetzung der Aufgaben- und Finanzreform (AFR 18) eine Begleitgruppe eingesetzt. An einer ersten Sitzung mit Finanzdirektor Reto Wyss, Gemeindevertreterinnen und -vertretern und dem Verband der Luzerner Gemeinden wurden die Themenschwerpunkte festgelegt. Erste Analysen des Finanzdepartements haben gezeigt, dass die Differenzen zwischen den Gemeindebudgets 2020 und den Zahlen der AFR 18 nicht nur durch die Reform begründet sind.
 
Der Kanton Luzern hat für die Umsetzung der Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) eine Begleitgruppe eingesetzt. An einem Workshop am 2. Dezember 2019 legten Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden und des Verbandes der Luzerner Gemeinden gemeinsam die Themen, Schwerpunkte und den Fahrplan für die weiteren Arbeiten der Begleitgruppe fest. Dabei sprach sich eine Mehrheit der Gemeindevertreter für eine frühere Erstellung des Wirkungsberichts zur AFR 18 aus, welcher nach der heutigen Planung erst im Jahr 2024 vorgesehen ist. Die Vertreter beider Staatsebenen waren sich nach der Sitzung einig, dass die durch den Finanzdirektor initiierte Begleitgruppe eine gute Plattform bietet, um die Umsetzung der AFR 18 gemeinsam anzugehen.
 
Die Arbeit der Begleitgruppe ist auf vorerst zwei Jahre ausgelegt. Die Ergebnisse werden in geeigneter Form allen Gemeinden und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
 
Differenzen nicht nur in AFR 18 begründet
Die Begleitgruppe wurde initiiert, um die Einführung der AFR 18 zu begleiten. Zudem werden einige Gemeinden gemäss ihren Budgets 2020 stärker von der Reform belastet, als ursprünglich prognostiziert worden war. Finanzdirektor Reto Wyss hat diesbezüglich in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche mit Gemeindevertreterinnen und -vertretern geführt. Analysen des Finanzdepartements haben gezeigt, dass die Differenzen zwischen den Gemeindebudgets 2020 und den Zahlen der AFR 18 nicht nur durch die Reform begründet sind. Weitere Ursachen für die Unterschiede sind auch von der AFR 18 unabhängige Entwicklungen in den kommunalen Haushalten, politische Entscheide mit Einfluss auf die Gemeindefinanzen und eine vorsichtige Budgetierung. Zudem hat die Finanzkraft der meisten – jedoch nicht aller – Luzerner Gemeinden zugenommen. Diese unterschiedlichen Ausgangslagen erhöhen den Umverteilungsbedarf im kantonalen Finanzausgleich.
 
Auch wenn die Abweichungen zu den Finanzplänen nicht nur in der AFR 18 begründet sind, stehen die Gemeinden und der Kanton vor substantiellen Herausforderungen in den kommenden Jahren. So gilt es die dynamischen Einflüsse der AFR18, zum Beispiel im Bereich Bildung und Soziales, regelmässig zu untersuchen. Es muss geprüft werden, ob die Aufgaben im Sinne einer effizienten Leistungserbringung am richtigen Ort angesiedelt sind. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden ist dafür unabdingbar. Mit der Kick-off-Veranstaltung konnte ein nächster Schritt diesbezüglich gemacht werden.
 
Um einen allfälligen Korrekturbedarf in der mittleren Frist abschätzen zu können, wird der Kanton in enger Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und dem Verband der Luzerner Gemeinden bis 2024 einen Wirkungsbericht erstellen.
 

Aufgaben- und Finanzreform (AFR 18)

Mit der Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) wurde die langjährige Forderung der Gemeinden umgesetzt, dass der Kanton und die Gemeinden die Volksschule je zur Hälfte finanzieren. Weiter übernimmt der Kanton den Grossteil der Kosten des Hochwasserschutzes (Wasserbau und Gewässerunterhalt). Die Mehrbelastung des Kantons wird unter anderem mit Kostenübernahmen der Gemeinden bei anderen Aufgaben und einem Steuerfussabtausch zwischen Kanton und Gemeinden gegenfinanziert. Die Luzerner Stimmbevölkerung hat der AFR 18 im Mai 2019 zugestimmt.
 
Mitglieder der Begleitgruppe
Dem Finanzdirektor ist es ein grosses Anliegen, eine möglichst optimale Mischung von Gegnern und Befürwortern der AFR18, von finanzstarken und finanzschwächeren sowie von kleinen und grossen Gemeinden aus allen Regionen Luzerns in die Begleitgruppe einzubeziehen. Die folgenden Gemeinden sind in der Begleitgruppe vertreten: Buchrain, Ebikon, Eschenbach, Flühli, Hitzkirch, Stadt Luzern, Meggen, Menznau, Schenkon und Schlierbach.

Anhang
Bild 1: Der Kanton Luzern hat für die Umsetzung der Aufgaben- und Finanzreform (AFR18) eine Begleitgruppe eingesetzt.
 
Bild 2: Vertreterinnen und Vertreter der Begleitgruppe (v.l.n.r.): Oliver Furrer, Buchrain; Heinz Bösch, Departementssekretär FD; Ignaz Peter, Schenkon; Daniel Eugster, Hitzkirch; Hans Lipp, Flühli; Regierungsrat Reto Wyss, Finanzdirektor; Urs Brücker, Meggen; Beat Blum, Menznau; Susanne Troesch-Portmann, Ebikon; Markus Kronenberg, Eschenbach (Vertreter VLG); Jonathan Winkler, Abteilung Gemeinden JSD; Armin Hartmann, Schlierbach; Roland Brunner, Stadt Luzern.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Zusammenhalt

Kontakt

Reto Wyss
Finanzdirektor
Telefon 041 228 52 01