Mitteilung

12. Dezember 2019

Regierungsrat genehmigt kantonales Sportanlagenkonzept

Das kantonale Sportanlagenkonzept (KASAK) dient als Planungs- und Koordinationsinstrument für Sportanlagen von kantonaler Bedeutung. Der Regierungsrat hat das Konzept verabschiedet.
 
Das kantonale Sportförderungsgesetz verlangt, dass der Kanton zur Planung und Koordination von Sportanlagen von kantonaler Bedeutung ein kantonales Sportanlagenkonzept erstellt. Dies, damit die Mittel zur Förderung von Sportanlagen möglichst zielgerichtet eingesetzt werden können.
 
Das kantonale Sportanlagenkonzept sieht vor, dass Sportanlagen von lokaler Bedeutung wie bisher mit Beiträgen aus dem Swisslos-Sportfonds des Kantons Luzern unterstützt werden. Darüber hinaus kann der Kanton Finanzhilfen an Sportanlagen von kantonaler und regionaler Bedeutung in Form von Investitionsbeiträgen bis maximal 25 Prozent der anrechenbaren Baukosten leisten. Die Förderbeiträge sind an Bedingungen und Auflagen geknüpft.
 
Sport und Bewegung haben im Kanton Luzern einen hohen Stellenwert. «Möglichst vielen Menschen soll die Gelegenheit geboten werden, körperlich aktiv zu sein», sagt Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf. Dafür brauche es entsprechende Infrastrukturen.
 
Sportanlagenkonzepte auf verschiedenen Ebenen
Bund, Kantone und Gemeinden sowie Private erfüllen bezüglich Sportanlagen unterschiedliche Aufgaben. Der Bund fördert gemäss Nationalem Sportanlagenkonzept (NASAK) vor allem national bedeutende Anlagen des organisierten Verbands- und Vereinssports. Daneben stellen die Gemeinden in der Regel die lokale Grundversorgung mit einer entsprechenden Sportinfrastruktur sicher. Der Fokus des kantonalen Sportanlagenkonzepts liegt deshalb bei Anlagen von regionaler und kantonaler Bedeutung.
 
Anhang
Kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK 2019)

Kontakt

Philipp Wermelinger
Beauftragter für Sport und Bewegung
Dienststelle Gesundheit und Sport
Telefon 041 228 52 68
philipp.wermelinger@lu.ch
(erreichbar am 12. Dezember 2019, 13.30 - 14.30 Uhr)