Mitteilung

17. Dezember 2019

Förderprogramm Energie 2020: Kanton weitet Angebot aus

Das Förderprogramm Energie 2019 war ein voller Erfolg. Luzerner Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer haben vor allem die Beiträge für Wärmepumpen als Ersatz ihrer bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizungen genutzt. Das Förderprogramm wird 2020 weitergeführt und ausgeweitet. Neu finanziert der Kanton zusätzlich automatische Holzheizungen bis 70 Kilowatt Feuerungswärmeleistung mit. Zudem gibt es ein neues Beratungsangebot.
 
Bis zum Jahresende 2019 wird das Förderbudget von 8,2 Millionen Franken vollständig ausgeschöpft sein. Für die Dämmung von Dächern und Aussenwänden hat der Kanton über 310 Projekte unterstützt. Zudem hat er den Einsatz von rund 750 Wärmepumpen mitfinanziert – als Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen. Die Förderbeiträge für klimafreundliche Wärmepumpen hat der Kanton 2019 neu ins Programm aufgenommen. Die finanzielle Unterstützung für eine Wärmepumpe ist eine flankierende Massnahme zur Umsetzung des 2019 in Kraft getretenen Energiegesetzes. Dieses schreibt vor, dass beim Ersatz einer alten Heizung mindestens zehn Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energiequellen stammen müssen. Der Anteil an Fördergeldern im Bereich Dämmung macht rund 40 Prozent aus und für den Heizungsersatz rund 50 Prozent. Für die restlichen Massnahmen wurden 2019 rund 10 Prozent der Gelder beansprucht.
 
Kleine automatische Holzheizungen und Beratung neu im Programm
Der Regierungsrat wird im Jahr 2020 das bestehende Förderprogramm mit gleichen Beiträgen weiterführen und punktuell ergänzen. Neu im Programm sind unter anderem Förderbeiträge für automatische Holzheizungen bis 70 Kilowatt Feuerungswärmeleistung sowie gezielte Impulsberatungen durch geschulte Beraterinnen und Berater rund um den Heizungsersatz. Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, ist von der Wirkung überzeugt: «Mit der Fortsetzung des erfolgreichen Förderprogramms sorgen wir für Kontinuität, welche uns hilft, unsere energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen. Zudem schaffen wir mit den beiden Massnahmen, welche wir neu in das Förderprogramm 2020 aufgenommen haben, weitere Anreize, um den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen.»
 
Mehr erneuerbare Energie und «Netto-Null» bis 2050
Das Ziel des Kantons mit dem neuen Energiegesetz ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 30 Prozent zu verdoppeln. Wichtige Punkte sind die Verbesserung der Energieeffizienz bei Gebäuden und der Umstieg auf erneuerbare Energien. Mit der Erheblicherklärung der Motion M 52 an der Klima-Sondersession vom Juni 2019 hat der Kantonsrat zudem festgelegt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null zu reduzieren. «Mit dem Förderprogramm Energie hat der Kanton Luzern ein wichtiges Instrument, um sinnvolle Anreize zur Verringerung des CO2-Ausstosses zu schaffen. Im Gebäudebereich ist der Wirkungshebel nach wie vor sehr gross», sagt Regierungsrat Fabian Peter.
 

Die neuen Massnahmen im Detail

 
• Automatische Holzheizungen unter 70 Kilowatt
Ab dem 6. Januar 2020 können Fördergesuche für automatische Holzheizungen bis 70 Kilowatt Feuerungswärmeleistung eingereicht werden, sofern diese bestehende Öl-, Gas- oder Elektroheizungen ersetzen. Der Kanton fördert diese Holzheizungen mit Beiträgen von 5000 Franken plus 80 Franken pro Kilowatt Feuerungswärmeleistung. Für die Installation einer 15-Kilowatt-Heizung beträgt der Förderbeitrag 6200 Franken, sofern alle Förderbedingungen erfüllt sind.
 
• Impulsberatung für Heizungsersatz vor Ort
Für Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer mit fossilen oder elektrischen Heizsystemen bietet der Kanton ein neues Beratungsangebot an. Mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen» können sie sich direkt vor Ort von geschulten Beraterinnen und Beratern informieren lassen. Klimafreundliche Alternativen und die Vorteile des Heizungsersatzes werden aufgezeigt. Der Kanton unterstützt die Beratung mit 350 Franken.

Übersicht Förderprogramm Energie 2020 des Kantons Luzern
 
• Wärmedämmungen Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich
• Automatische Holzfeuerungen bis 70 kW Feuerungswärmeleistung als Ersatz einer Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung (neu)
• Automatische Holzfeuerungen über 70 kW Feuerungswärmeleistung als Ersatz einer Heizöl-, Erdgas oder Elektroheizung
• Wärmepumpen als Ersatz einer Heizöl-, Erdgas oder Elektroheizung
• Thermische Solaranlagen (Neuanlage oder Anlagenerweiterung)
• Umfassende Gesamtsanierungen mit Minergie‐Zertifikat
• Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht «GEAK Plus»
• Impulsberatung erneuerbar heizen (neu)
• Machbarkeitsstudien für den Neubau oder die Erweiterung von Wärmenetzen (neu)
• Zertifizierung nach Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS)

Anhang
Förderprogramm Energie des Kantons Luzern

Kontakt

Jürgen Ragaller
Abteilungsleiter Energie und Immissionen
Dienststelle Umwelt und Energie
Telefon 041 228 61 50
juergen.ragaller@lu.ch