Mitteilung

23. Januar 2020

Zunahme der Gewässerverschmutzungen
im Kanton Luzern

2019 gab es im Kanton Luzern 88 registrierte Fälle von Gewässerverschmutzungen. Das sind sechs Prozent mehr als im Vorjahr. Stark zugenommen haben die Verschmutzungen durch Industrie und Gewerbe, etwa Baustellenabwässer. Zuständig für die Einhaltung der Auflagen auf Baustellen sind die Gemeinden. Der Kanton bietet fachmännische Unterstützung und Beratung an. Gemeinsam mit dem Baumeisterverband Luzern (BVL) setzt er sich dafür ein, dass die Gewässerverschmutzungen reduziert werden.
 
2019 wurden der Luzerner Polizei 88 Gewässerverschmutzungen gemeldet, was einer leichten Zunahme der gemeldeten Fälle gegenüber dem Vorjahr entspricht (83 Fälle). Die Zahl liegt zudem über dem Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2018 (74 Fälle). Für 33 Fälle (Vorjahr 23) sind Industrie- und Gewerbe verantwortlich. Darin sind 20 Verschmutzungen (Vorjahr 13) durch Baustellenabwässer enthalten. 31 Verschmutzungen (Vorjahr 21) sind unter «Diverse» erfasst, worin neu auch zehn unnatürliche Trübungen eingerechnet werden. Die 21 verbleibenden Fällen sind auf Einleitungen von Feststoffen oder Öl – etwa durch Ereignisse wie Verkehrsunfälle – oder Verschmutzungen durch Kanalisationsabwasser zurückzuführen. Die Zahl der von der Landwirtschaft verursachten Gewässerverschmutzungen blieb mit 21 Fällen gegenüber dem Vorjahr (20 Fälle) stabil. In drei Fällen konnten weder Verursacher noch die Ursache ermittelt werden (Vorjahr 15).
 
Insgesamt acht Vorfälle (Vorjahr zwölf) hatten ein Fischsterben zur Folge. Davon konnten zwei Fälle auf die Einleitung von Gülle und ein Fall auf Baustellenabwasser zurückgeführt werden.
 
Verstösse gegen Umwelt- und Gewässerschutzauflagen auf Baustellen
Die Zahl der Gewässerverschmutzungen durch Baustellenabwässer hat gegenüber dem Vorjahr um 54 Prozent zugenommen. Die Anzahl der Fälle stieg auf 20 (Vorjahr 13). Mehr als die Hälfte der Verschmutzungen entstand durch das Eintragen von Bohrschlamm aus Erdsondenbohrungen. Vereinzelt entstanden die Verschmutzungen durch Firmen aus dem Baunebengewerbe.
 
Für die Baubewilligung und Kontrollen hinsichtlich Auflagen zu Umwelt- und Gewässerschutz auf den Baustellen sind die Gemeinden zuständig. Mit dem ZUBI (Zentralschweizerische Umwelt und Baustelleninspektorat) bieten die Zentralschweizer Umweltfachstellen den Gemeinden fachmännische Unterstützung und Beratung an. Die Nachfrage nach diesen Angeboten ist zurzeit noch gering. Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) setzt sich gemeinsam mit dem Baumeisterverband Luzern (BVL) dafür ein, dass durch Beratung und Kontrollen die Umwelt- und Gewässerschutzauflagen auf Baustellen eingehalten werden. Zudem setzt der BVL auf die Sensibilisierung und Ausbildung seiner Mitglieder hinsichtlich Umwelt- und Gewässerschutz auf Baustellen.
 
Anhang
- Bild 1: Gewässerverschmutzung der Sure in Triengen. Einleitung von Baustellenabwasser in die Kanalisation (5. April 2019, Quelle: Luzerner Polizei)
- Bild 2: Gewässerverschmutzung der Pfaffnern in Pfaffnau. Einleitung von Wasser aus einem Zementmischer in einen Meteorschacht (29. Juli 2019, Quelle: Luzerner Polizei)
- Statistik der Gewässerverunreinigungen 2012-2018

Kontakt

Für Auskünfte zur Baustellenentwässerung:
Josef Böbner
Fachbearbeiter Abwasser, Entsorgung & Risiko
Dienststelle Umwelt und Energie
Telefon 041 228 64 65
josef.boebner@lu.ch
 
Für Auskünfte zu Massnahmen in der Landwirtschaft:
Martin Christen
Fachbereichsleiter Ländliche Entwicklung
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Telefon 041 349 74 33
(erreichbar am 23. Januar 2020, vormittags)
martin.christen@lu.ch