Mitteilung

18. Februar 2020

Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV 2019): Regierungsrat beantragt Beitritt des Kantons Luzern

Wer die Zulassungsbedingungen erfüllt, darf sich an der Universität seiner Wahl einschreiben. Mit der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) beteiligen sich alle Kantone an den Kosten dieser universitären Ausbildung. Nun wurde die IUV totalrevidiert und für die kantonalen Beitrittsverfahren freigegeben. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, dem Beitritt zuzustimmen.
 
Studentinnen und Studenten können sich in der Schweiz an jeder Universität einschreiben. Für den gleichberechtigten Zugang und die Finanzierung der Beiträge sorgt die Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV, siehe Kasten). Sie bildet seit 1997 die rechtliche Grundlage des finanziellen Lastenausgleichs zwischen den Kantonen. Da verschiedene Elemente nicht mehr zeitgemäss waren, hat die zuständige Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) die Vereinbarung totalrevidiert. Nun stehen in allen Kantonen die Beitrittsverfahren zur IUV 2019 an. Der Luzerner Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, der Vereinbarung beizutreten.
 
Bis zu 51'400 Franken pro Jahr und Person
Die IUV 1997 legt fest, welche Beiträge ein Kanton für seine Bürgerinnen und Bürger, die an ausserkantonalen Universitäten immatrikuliert sind, zu bezahlen hat. Je nach Fachbereich sind es zwischen 10'600 Franken (Geistes- und Sozialwissenschaften) und 51'400 Franken (Medizin ab dem 3. Studienjahr) pro Person und Jahr. Zurzeit bezahlt Luzern für auswärts studierende Kantonsangehörige IUV-Beiträge von rund 48 Millionen Franken pro Jahr. Die übrigen Kantone überweisen dem Kanton rund 14 Millionen Franken für ihre Studierenden an der Universität Luzern. Von den insgesamt 150'000 Studierenden an den Schweizer Universitäten stammen gemäss dem Bundesamt für Statistik aktuell rund 5000 aus dem Kanton Luzern. Von diesen sind rund 760 an der Universität Luzern und 4250 an einer ausserkantonalen Universität eingeschrieben.
 
Keine Rabatte mehr wegen Abwanderung
Die IUV 2019 enthält mehrere Neuerungen. Die zwei wichtigsten: Erstens werden die fälligen Beiträge pro Studentin und Student nicht mehr im Vornherein festgelegt, sondern aufgrund des effektiv angefallenen Aufwands für Lehre und Forschung berechnet. Die IUV legt denn auch das Berechnungsmodell fest, nicht aber die Höhe der Beiträge. Zweitens entfallen die sogenannten Wanderungsrabatte: Mit der geltenden IUV erhalten sechs Kantone (UR, VS, JU, GL, GR, TI) solche Rabatte, da diese früher besonders stark von der Abwanderung Hochqualifizierter betroffen waren. Heute jedoch leiden die meisten Kantone unter Wanderungsverlusten.
 
Bewährte Vereinbarung
Für Luzern ist der Beitritt zur IUV 2019 wichtig. Mit dem System zahlt der Herkunftskanton die Kosten des Studiums an den Universitäten. Dieser Lastenausgleich funktioniert gut und hat sich bewährt. Er stärkt das Hochschulsystem und sichert seine Finanzierung. Auch bringt er für die Kantone eine erhebliche administrative Entlastung mit sich.
Gemäss EDK sollte die IUV 2019 für Luzern höchstens geringfügige finanzielle Folgen haben. Eine Modellrechnung für das Studienjahr 2016/2017 ergab im Vergleich zur IUV 1997 eine finanzielle Entlastung des Kantons Luzern von rund 0,7 Millionen Franken.
 
Kantone entscheiden über Beitritt zur IUV 2019
Nach einer öffentlichen Vernehmlassung, die Anpassungen mit sich brachte, verabschiedete die EDK die totalrevidierte IUV im Juni 2019 (Dokumente der EDK). Danach begannen die kantonalen Beitrittsverfahren. In Luzern liegt der Entscheid über den Beitritt in der Kompetenz des Kantonsrates. Dessen Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Sobald 18 Kantone den Beitritt zur IUV 2019 beschlossen haben, tritt sie in Kraft. Falls weniger Kantone beitreten, gilt die bestehende Vereinbarung weiter. Sollte ein Kanton nicht beitreten, erhalten seine Studierenden keinen gleichberechtigten Zugang mehr zu den Universitäten; prioritär aufgenommen werden Studierende aus den Vereinbarungskantonen. Bei Nicht-Vereinbarungskantonen ist zudem nicht geregelt, wer die Kosten für das Studium bezahlt – der Wohnkanton und/oder die Studierenden selbst.
 

Die Interkantonale Universitätsvereinbarung

Die Interkantonale Universitätsvereinbarung berücksichtigt zehn kantonale Universitäten (Basel, Bern, Freiburg, Genève, Lausanne, Luzern, Neuchâtel, St. Gallen, Tessin, Zürich) sowie zwei als Stiftungen organisierte Hochschulinstitutionen gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG (Institut de hautes études internationales et du développement, Genève, IHEID; Stiftung Universitäre Fernstudien Schweiz, Brig). Die Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne (ETH und EPFL) sind zwar ebenfalls universitäre Hochschulen gemäss HFKG. Da diese vom Bund finanziert sind, werden aber keine IUV-Beiträge geleistet. Für Fachhochschulen sowie pädagogische Hochschulen besteht die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV).

Anhang
Botschaft
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft dient der Umsetzung der folgenden Leitsätze in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für Innovation

Kontakt

Dr. Karin Pauleweit
Leiterin Dienststelle Hochschulbildung und Kultur des Kantons Luzern
Telefon 041 228 64 96
karin.pauleweit@lu.ch