Mitteilung

27. Januar 2020

Kurzprotokoll Januar-Session: Kantonsspital kann Aktiengesellschaft werden

Der Luzerner Kantonsrat hat am ersten Tag seiner Januar-Session die Revision des Spitalgesetzes und der Ladenöffnungszeiten beschlossen und sich intensiv mit dem Schutz der Biodiversität im Kanton Luzern befasst.
 
Spitalgesetz: Revision unter Dach
Das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie können in gemeinnützige Aktiengesellschaften umgewandelt werden. Das hat der Kantonsrat in zweiter Beratung mit der Änderung des Spitalgesetzes beschlossen. Damit können die Spitäler künftig flexibler als heute Versorgungsverbünde mit anderen Anbietern eingehen, um die Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung zu bewältigen. In der zweiten Beratung beschloss der Kantonsrat, den Erlass der Eignerstrategie gemäss den Vorschriften für die Public Corporate Governance zu regeln. Die Mitbestimmungsrechte des Kantons Luzern an seinen Spitälern bleiben unverändert. Dem Personal muss innert zwei Jahren nach Änderung des Spitalgesetzes ein Entwurf für einen Gesamtarbeitsvertrag unterbreitet werden.
 
Anpassung der Ladenschlusszeiten
Der Kantonsrat hat sich nach zweiter Beratung für eine leichte Liberalisierung der Ladenschlusszeiten ausgesprochen. Ab Mai 2020 dürfen die Geschäfte im Kanton Luzern an Werktagen bis 19 Uhr und am Samstag bis 17 Uhr öffnen. Im Gegenzug ist pro Woche nur noch ein Abendverkauf bis 21 Uhr zulässig – bisher waren es zwei Abendverkäufe. Für einzelne Ortsteile können unterschiedliche Abendverkaufstage festgelegt werden. Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Motion M 687, die eine moderate Anpassung der Ladenschlusszeiten verlangt und vom Kantonsrat im Januar 2019 überwiesen wurde.
 
Erhaltung und Förderung der Biodiversität
Der Kantonsrat hat die Strategie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität zur Kenntnis genommen. Darin wird die Umsetzung der nationalen «Strategie Biodiversität Schweiz» auf kantonaler Ebene aufgezeigt. Zudem werden die laufenden Programme und Projekte des Kantons zur Biodiversitätsförderung dokumentiert. Der Kanton legt die Prioritäten, Massnahmen und den Ressourcenbedarf für die kommenden Jahre in den folgenden Handlungsfeldern fest:
 
- einheimische Arten und deren genetische Vielfalt fördern,
- invasive gebietsfremde Arten bekämpfen,
- ökologische Infrastruktur unterhalten und ausbauen,
- Biodiversität im Siedlungsraum stärken,
- Wissen generieren und verbreiten,
- Nachhaltigkeit der Nutzung in den Sektoralpolitiken fördern,
- Zustand und Veränderung der Biodiversität überwachen.
Der Kantonsrat hat diverse Anträge gutgeheissen, so zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsraum und zur Förderung des Biolandbaus.
 
Weitere Abstimmungsresultate zu den Geschäften der Januar-Session finden Sie unter diesem Link. Die Session wird am Dienstag, 28. Januar 2020 fortgeführt. Die Sessionen des Luzerner Kantonsrates sind öffentlich und finden im Kantonsratssaal im Luzerner Regierungsgebäude an der Bahnhofstrasse 15 in Luzern statt.
 
Anhang
Kurzprotokoll (alle Geschäfte des Sessionstages)
 

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