Newsletter Steuern Luzern
6 / 2020 Steuer+Praxis

06.02.2020

Gewinne aus Lotterien und anderen Geldspielen

Das neue Geldspielgesetz (BGS) löste das Spielbankengesetz und das Lotteriegesetz ab. Von steuerlicher Relevanz ist insbesondere, dass Lotteriegewinne bis 1 Mio. Franken ab Steuerjahr 2019 steuerfrei sind. Ob und wie Spielgewinne besteuert werden, ist von der Art und dem Ort des Spiels sowie vom Geschäftssitz des Veranstalters abhängig. Alle Gewinne aus Lotterien, Glücks- oder Geschicklichkeitsspielen sind in der Steuererklärung zu deklarieren. Dies gilt auch für die steuerfreien Gewinne. Naturalgewinne wie z.B. Autos, Reisen, Edelmetalle, die anlässlich von Wettbewerben erzielt werden, sind meistens steuerbar und mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Gewinns anzugeben.
 

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