Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

19. Februar 2020

Initiativen «Luzerner Kulturlandschaft»: Abstimmung findet am 27. September 2020 statt

Die Volksabstimmung über die «Verfassungsinitiative Luzerner Kulturlandschaft» und über die «Gesetzesinitiative Luzerner Kulturlandschaft» sowie den Gegenvorschlag von Kantonsrat und Regierungsrat findet am 27. September 2020 statt. Dies hat der Regierungsrat beschlossen. Die kantonale Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» wird den Luzerner Stimmberechtigten am 17. Mai 2020 zur Abstimmung unterbreitet.

Malters, Sursee und Oberkirch: Regierungsrat passt Kostenteiler bei Hochwasserschutzprojekten dem neuen Wasserbaugesetz an

Am 1. Januar 2020 ist das totalrevidierte Wasserbaugesetz (WBG) in Kraft getreten. Neu trägt der Kanton die Kosten für Hochwasserschutzprojekte alleine, abzüglich der Bundesbeiträge. Die bisherige Beteiligung der Gemeinden und Interessierten fällt weg. Die Stadt Sursee sowie die Gemeinde Malters haben im vergangenen Jahr Beschwerde gegen die Kostenteiler in den Projekten «Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt Sure» bzw. «Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme im Abschnitt Stägmättli (Malters)» erhoben. Da die Projektbewilligungen aufgrund der laufenden Beschwerdeverfahren noch nicht rechtskräftig sind, kommt für beide Hochwasserschutzprojekte der neue Kostenteiler gemäss dem totalrevidierten WBG zur Anwendung. Der Regierungsrat hat deshalb die entsprechenden Kostenteiler an das neue Wasserbaugesetz angepasst. Mit der Anpassung des Kostenteilers beim Projekt an der Kleinen Emme fällt der Kostenbeitrag der Gemeinde Malters in der Höhe von rund 2,3 Millionen Franken weg. Beim Sureprojekt fallen die Beiträge der Stadt Sursee in der Höhe von rund 1,76 Millionen Franken und der Gemeinde Oberkirch von rund 324'000 Franken weg. Die Kostenanteile des Kantons erhöhen sich um die bisherigen Gemeindeanteile, die Bundesbeiträge bleiben unverändert.

Escholzmatt-Marbach: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung

Der Regierungsrat genehmigt die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Escholzmatt-Marbach, bestehend aus den Zonenplänen und dem Bau- und Zonenreglement (BZR), wie sie an der Gemeindeversammlung vom 27. August 2019 von den Stimmberechtigten beschlossen wurde. Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Dies bringt insbesondere den Wechsel von der Ausnützungs- zur Überbauungsziffer sowie die Einführung der Gesamthöhe als neues Höhenmass mit sich. Weiter wurden innerhalb der Bauzone die Gewässerräume festgelegt und mehrere Ein- und Umzonungen beschlossen.
 
Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wird in der Gemeinde Escholzmatt-Marbach die Änderung des kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014 übernommen. Deshalb wird zeitgleich mit der Genehmigung der Ortsplanung der Beschluss des Regierungsrates über die gemeindeweise Inkraftsetzung von neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht mit der Gemeinde Escholzmatt-Marbach ergänzt und publiziert.

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