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Malters, Sursee und Oberkirch: Regierungsrat passt Kostenteiler bei Hochwasserschutzprojekten dem neuen Wasserbaugesetz an |
Am 1. Januar 2020 ist das totalrevidierte Wasserbaugesetz (WBG) in Kraft getreten. Neu trägt der Kanton die Kosten für Hochwasserschutzprojekte alleine, abzüglich der Bundesbeiträge. Die bisherige Beteiligung der Gemeinden und Interessierten fällt weg. Die Stadt Sursee sowie die Gemeinde Malters haben im vergangenen Jahr Beschwerde gegen die Kostenteiler in den Projekten «Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt Sure» bzw. «Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme im Abschnitt Stägmättli (Malters)» erhoben. Da die Projektbewilligungen aufgrund der laufenden Beschwerdeverfahren noch nicht rechtskräftig sind, kommt für beide Hochwasserschutzprojekte der neue Kostenteiler gemäss dem totalrevidierten WBG zur Anwendung. Der Regierungsrat hat deshalb die entsprechenden Kostenteiler an das neue Wasserbaugesetz angepasst. Mit der Anpassung des Kostenteilers beim Projekt an der Kleinen Emme fällt der Kostenbeitrag der Gemeinde Malters in der Höhe von rund 2,3 Millionen Franken weg. Beim Sureprojekt fallen die Beiträge der Stadt Sursee in der Höhe von rund 1,76 Millionen Franken und der Gemeinde Oberkirch von rund 324'000 Franken weg. Die Kostenanteile des Kantons erhöhen sich um die bisherigen Gemeindeanteile, die Bundesbeiträge bleiben unverändert.
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