Mitteilung

16. März 2020

Regierung weist Vorwürfe an das Amt für Migration zurück

Der Verein «Kontakt- und Beratungsstelle für Sans-Papiers Luzern» hatte Ende des vergangenen Jahres dem Amt für Migration systematische Verweigerung von Nothilfe und unzulässige Zwangsmassnahmen vorgeworfen. Der Regierungsrat hat die Vorhaltungen abklären lassen. Er kommt zum Schluss, dass die illegal anwesenden Personen aufgrund der mangelnden Mitwirkung im Rahmen der Nothilfe-Abklärung die gerügten Verzögerungen bei den Bewilligungen vielfach selbst verschuldet haben.
 
«Wir distanzieren uns mit Nachdruck von den öffentlich geäusserten Vorwürfen», schreibt Regierungspräsident Paul Winiker in seiner Stellungnahme an den Verein «Kontakt- und Beratungsstelle für Sans-Papiers Luzern». Die Sans-Papiers-Stelle hatte in einem Schreiben an den Regierungsrat, das auch den Medien zugestellt wurde, dem Amt für Migration systematische Verweigerung von Nothilfe und unzulässige Zwangsmassnahmen vorgeworfen.
 
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement nahm die Eingabe als aufsichtsrechtliche Anzeige entgegen und machte zu den geschilderten Einzelfällen Abklärungen.
 
Mangelnde Mitwirkung bei der Abklärung der Bedürftigkeit
Die Abklärungen ergaben, dass eine systematische Verweigerung von Nothilfe und damit verbunden der Vorwurf von Willkür in keiner Art und Weise erkennbar ist. «Nothilfe ist nicht bedingungslos geschuldet», führt Regierungspräsident Winiker in seinem Antwortschreiben an die Sans-Papiers-Stelle Luzern aus. Es werde eine Mitwirkung gefordert, welche das Sozialhilfegesetz explizit vorsieht, um die Bedürftigkeit abzuklären und letztlich eine Bewilligung erteilen zu können. Die von der Sans-Papiers-Stelle gerügte Verweigerung der Nothilfe war gemäss den Abklärungen grösstenteils im unkooperativen Verhalten der Gesuchsteller begründet. Im Übrigen verweist ein von der Sans-Papiers-Stelle selber in Auftrag gegebenes Gutachten auf die Mitwirkungspflicht.
 
Nicht belegt werden konnte auch die Vorhaltung, einem jungen Afghanen seien vor dessen Rückführung verstörende Bilder von gefesselten Personen gezeigt worden. Ein angeblicher Augenzeuge war beim Gespräch nicht im Raum anwesend und die behaupteten psychischen Probleme der betreffenden Person sind nicht aktenkundig und wurden auch zu keinem Zeitpunkt geltend gemacht. Ebenso klärte sich der Vorwurf, einem Gesuchsteller sei das Handy abgenommen und durchsucht worden. Gemäss der – vom Betroffenen im Übrigen handschriftlich bezeugten – Protokolle hat der Gesuchsteller sein Handy selber entriegelt und dem Mitarbeiter des Amts für Migration übergeben. Gemäss diesen Protokollen konnte er bestimmen, welche Bereiche des Handys angeschaut werden durften.
 
Das Antwortschreiben des Regierungsrates hält weiter fest, dass Einvernahmen, Gesuchs- oder Ausreisegespräche für alle Beteiligten eine kommunikative und menschliche Herausforderung darstellen. Der Regierungsrat unterbreitet der Sans-Papiers-Stelle Luzern ein Gesprächsangebot, um die im Schreiben geäusserten Themen gegebenenfalls zu vertiefen.
 
Anhang
Schreiben an den Verein «Kontakt- und Beratungsstelle für Sans-Papiers Luzern»

Kontakt

Justiz- und Sicherheitsdepartement
Telefon 041 228 59 18