Dreilinden

Newsletter Umwelt und Energie (uwe)

März 2020

Liebe Leserin, lieber Leser
 
Besten Dank für Ihr Interesse an unserem Newsletter. Dieser richtet sich an die Gemeindebehörden, die mit dem Vollzug im Umwelt- und Energiebereich beauftragt sind und an Planungsbüros sowie weitere Institutionen.
 

5G-Antenne nicht gleich 5G-Antenne

5G Masten
Gemäss Webseite des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) schiessen 5G-Antennen im Kanton Luzern wie Pilze aus dem Boden. Gleichzeitig haben einige Gemeinden verlauten lassen, dass sie bis auf Weiteres keine 5G-Antennen mehr bewilligen, da Vollzugshilfen und Messempfehlungen des Bundes fehlen.
 
Wie passen diese beiden Entwicklungen zusammen? Das BAKOM unterscheidet auf der Webseite nicht zwischen den neuen adaptiven 5G-Antennen und den mittels Systemupdate umgerüsteten 3G oder 4G-Antennen. Die umgerüsteten Antennen können zwar mit 5G-Mobilgeräten kommunizieren, sind jedoch nicht mit adaptiven Komponenten ausgerüstet und nützen das 5G-Frequenzband von 3,4 - 3,6 MHZ nicht. Bei den meisten 5G-Antennnen handelt es sich um die umgerüstete Variante.
 

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Standorte BAKOM

Anpassung Arbeitshilfe Störfallvorsorge und Raumplanung

Karte
Seit 1. März 2020 ist eine aktualisierte Arbeitshilfe zur Störfallvorsorge und Raumplanung in Kraft. Damit soll die die Siedlungsentwicklung nach innen ermöglicht und gleichzeitig ein optimaler Schutz der Bevölkerung gewährleistet werden. Die Arbeitshilfe zeigt für jede raumplanerische Planungsstufe das geltende Verfahren und mögliche Massnahmen auf. Neu findet sich darin die Methode zur Bestimmung der «Risikorelevanz».
 
Weshalb ist dies für Sie wichtig? Als Behördenvertreter sind Sie mit komplexen Fragen zur Raumplanung konfrontiert. Die Arbeitshilfe Störfallvorsorge und Raumplanung zeigt Ihnen das mögliche Vorgehen zur Umsetzung auf.
 

Aktualisierte Arbeitshilfe

Förderprogramm Energie 2019

Wollehaus
Das Förderbudget von 8,2 Millionen Franken wurde vollständig ausgeschöpft. Für die Dämmung von Dächern und Aussenwänden hat der Kanton über 310 Projekte unterstützt. Zudem wurden rund 750 Wärmepumpen mitfinanziert. Die finanzielle Unterstützung für eine Wärmepumpe beim Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen ist eine flankierende Massnahme zur Umsetzung des neuen Energiegesetzes des Kantons Luzern (KEnG). Dieses schreibt vor, dass beim Heizungsersatz mindestens zehn Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energiequellen stammen müssen.
 
Unter Berücksichtigung der Effekte aus den Vorjahren erzeugte das Luzerner Förderprogramm im Jahr 2018 einen positiven volkswirtschaftlichen Effekt von rund 2.8 Millionen Franken inländischer Wertschöpfung. Aktuell liegt der Jahresbericht 2019 zum Gebäudeprogramm des Bundesamtes für Energie noch nicht vor.
 

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Jahresbericht

Entsorgung von Bohrschlamm

Bohrschlamm
Bei der Bohrung von Erdsonden fällt Schlamm an, der fachgerecht aufbereitet und entsorgt werden muss. Heute sind genügend Kapazitäten in den luzerner Aufbereitungsanlagen vorhanden, dass die Schlämme fachgerecht aufbereitet und entwässert werden können. Die Ablagerung von nicht entwässerten Bohrschlämmen auf Deponien ist untersagt. Auch das Ausbringen auf landwirtschaftlichen Flächen ist nicht erlaubt, da dadurch die Bodenporen verstopft werden. Zudem besteht die Gefahr einer Abschwemmung was eine Gewässerverschmutzung zur Folge haben kann.
 

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Belastung des Grundwassers mit Chlorothalonil-Rückständen

Chlorothalonil Traktor
Mit Messungen in den Jahren 2019 und 2020 wurde festgestellt, dass die Grundwasservorkommen im Kanton Luzern teilweise mit dem Pflanzenschutzmittel Chlorothalonil belastet sind. Dies trifft vor allem auf Gebiete zu, in denen verbreitet Ackerbau betrieben wird. Der Bund hat die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Chlorothalonil enthalten, auf Anfang 2020 verboten. Die Dienststelle Umwelt und Energie führt weitere Messungen durch, um die Belastung des Grundwassers mit Chlorothalonil besser zu erfassen.
 

Medienmitteilung
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Ankündigung: Fragestunde für Gemeinden zum KEnG

Paragraph
Ein Jahr nach Einführung des neuen kantonalen Energiegesetzes (KEnG) organisiert die Dienststelle uwe Fragestunden für Gemeinden. Diese richten sich an Mitarbeitende mit sachbearbeitenden Tätigkeiten in den kommunalen Behörden, welche für den Vollzug der neuen Vorschriften zuständig sind. Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind dazu ebenfalls eingeladen. Die Mitarbeitenden der kantonalen Energiefachstelle werden Fragen beantworten und Hilfe bei Unklarheiten anbieten. Die Veranstaltungen dienen zudem dazu, herauszufinden, wo die Gemeinden noch weitere Unterstützung benötigen. Die Einladung und weitere Informationen folgen bis Ende Mai mit separatem E-Mail.

Verhaltens- und Hygieneregeln zum Coronavirus

Corona
Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt Massnahmen gegen die Ausbreitung des neuen Coronavirus.
 

Mehr Informationen

Ausblick

Der nächste Newsletter wird Mitte Juni 2020 erscheinen. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen.
 

Link zur Anmeldung

Kontakt

Umwelt und Energie (uwe)
Libellenrain 15
Postfach 3439
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 60
E-Mail uwe@lu.ch