Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

1. April 2020

Inwil: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung

Der Regierungsrat genehmigt die Gesamtrevision der Ortplanung der Gemeinde Inwil, bestehend aus den Zonenplänen und dem Bau- und Zonenreglement (BZR), wie sie an der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2019 von den Stimmberechtigten beschlossen wurden. Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Dies führt insbesondere zu einem Wechsel von der Ausnützungs- zur Überbauungsziffer und hat die Einführung der Gesamthöhe als neues Höhenmass zur Folge. Weiter hat die Gemeinde Inwil innerhalb der Bauzonen die Gewässerräume festgelegt. Ausserhalb der Bauzone werden sie in der nächsten Ortsplanungsrevision festgelegt, ebenso die Freihaltezone für einen Wildtierkorridor. Im Gebiet Schützenmatt/Sonnhof wurden rund 16'000 m2 in die Zentrums- und Dorfkernzone eingezont, um die Lücke zwischen dem Dorfzentrum und dem Schulhaus mit einer Zentrumsüberbauung zu schliessen. Diese Anpassung steht im Einklang mit dem übergeordneten Recht und der Richtplanung.
 
Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wird in der Gemeinde Inwil die Änderung des kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014 übernommen. Deshalb wird zeitgleich mit der Genehmigung der Ortsplanung der Beschluss des Regierungsrates über die gemeindeweise Inkraftsetzung von neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht mit der Gemeinde Inwil ergänzt und publiziert.

Anpassung Beiträge für Gymnasiastinnen und Gymnasiasten in der obligatorischen Schulzeit

Der Regierungsrat hat die Grundlagen für die Berechnung der Beiträge angepasst, welche die Gemeinden dem Kanton für ihre Lernenden leisten, die in der obligatorischen Schulzeit ein Gymnasium besuchen. Dabei wurde der Kostenteiler gemäss den Vorgaben der Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) angepasst. Der Kanton trägt neu 50 Prozent der Kosten. Über die Höhe der Beiträge werden die Gemeinden im Rahmen der Budgetinformationen 2021 orientiert.

Kontakt

Staatskanzlei Luzern
Kommunikation
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 00
E-Mail information@lu.ch