Mitteilung

24. März 2020

Kantonales Kulturförderungsgesetz geht in die Vernehmlassung

Die kantonale Kulturförderung wird neu geregelt. Der Regierungsrat schickt eine Vorlage zur Änderung des Kulturförderungsgesetzes in die Vernehmlassung. Hauptpunkte sind die neue Finanzierung der grossen Luzerner Kulturbetriebe im Rahmen des bestehenden Zweckverbands sowie die künftige Ausgestaltung der regionalen Kulturförderung.
 
Vor 25 Jahren trat das kantonale Kulturförderungsgesetzes in Kraft – heute steht die Luzerner Kulturförderung vor verschiedenen grossen Herausforderungen, die Anpassungen im Gesetz nötig machen. Der Regierungsrat schickt nun in diesen Tagen eine entsprechende Vorlage in die breite Vernehmlassung. Zum einen soll die Aufteilung der Finanzierung des Zweckverbandes Grosse Kulturbetriebe zwischen der Stadt Luzern und dem Kanton neu geregelt werden. Zudem schlägt der Regierungsrat vor, dass künftig die regionale Kulturförderung von Projekten auf Gesuch hin in die Verantwortung der Gemeinden übergehen und mit Kantonsbeiträgen unterstützt werden soll.
 
Zweckverband: Finanzierung neu regeln
Stadt und Kanton Luzern finanzieren die fünf grossen Luzerner Kulturinstitutionen Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester, Kunstmuseum Luzern, Lucerne Festival und Verkehrshaus der Schweiz gemeinsam durch den 2008 gegründeten Zweckverband Grosse Kulturbetriebe. Seit 2012 beteiligt sich der Kanton zu 70%, die Stadt zu 30% an den Betriebskosten der fünf grossen Kulturbetriebe.
 
Beitragskürzungen für den Zweckverband führten zur Forderung des Kantonsrates nach einer Überprüfung der Organisation und des Finanzierungsmechanismus des Zweckverbandes. Stadt und Kanton einigten sich darauf auf einen neuen Finanzierungsschlüssel und Anpassungen bei der Organisation des Zweckverbandes.
 
Neu soll ab 2023 der Schlüssel für die Finanzierung der Betriebsbeiträge an die grossen Kulturinstitutionen schrittweise angepasst werden, bis er das Verhältnis von 60% Kanton und 40% Stadt erreicht. Die anstehenden Investitionen beim Theater sollen durch die Stadt, diejenigen beim Verkehrshaus durch den Kanton getragen werden. Durch diese neue Regelung kann der Kanton bei den Betriebsbeiträgen an den Zweckverband ab dem Jahr 2025 um rund 2,87 Millionen Franken jährlich entlastet werden.
 
Regionale Kulturförderung: Gemeinden in der Verantwortung
Gleichzeitig schlägt der Regierungsrat vor, dass die Verantwortung für die regionale Kulturförderung von Projekten auf Gesuch hin im Kanton Luzern den Gemeinden übergeben werden soll. Deren Unterstützung für regional bedeutende Kulturprojekte soll durch einen gleich hohen finanziellen Beitrag des Kantons gestärkt werden, um so eine effiziente und in der Region verankerte Kulturförderung sicher zu stellen.
Die regionale Kulturförderung wurde in enger Kooperation mit den regionalen Entwicklungsträgern (RET) sowie der Regionalkonferenz Kultur Luzern (RKK) im ganzen Kantonsgebiet konzipiert. Die vier Regionen (Luzern WEST, LuzernPlus, Sursee-Mittelland, Seetal) haben ab 2016 bis 2019 die Förderstrukturen in Pilotprojekten eingeführt; diese Strukturen haben sich seither bewährt.
 
Nach erfolgreichem Abschluss der dreijährigen Pilotphase und Zustimmung aller vier Regionen zur Einführung der regionalen Kulturförderung müssen nun die gesetzlichen Grundlagen für die definitive Umsetzung geschaffen werden, insbesondere für die Übertragung der Aufgabe an die Regionen und für die Ausrichtung der Kantonsbeiträge.
 
Für beide Vorhaben muss das Kulturförderungsgesetz geändert werden. Die Vernehmlassung ist bis zum 30. Juni 2020 vorgesehen, nach Auswertung der Rückmeldungen wird der Regierungsrat dem Kantonsrat im Frühjahr 2021 eine entsprechende Botschaft unterbreiten.
 
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität

Kontakt

Regierungsrat Marcel Schwerzmann
Bildungs- und Kulturdirektor
 
Anfragen bitte schriftlich am 24.3.2020 bis 12 Uhr einreichen an:
Regula Huber
Leiterin Kommunikation BKD
regula.huber@lu.ch
Antworten erfolgen im Laufe des Nachmittags vom Dienstag, 24. März 2020.