| | | | | Berufsbildung Luzern – Newsletter zu Corona 09. April 2020Newsletter der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) mit Informationen zu Berufsbildung, -beratung und Arbeitsmarkt
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| | Einigung auf schweizweit abgestimmte Durchführung der Lehrabschlussprüfungen 2020 | Unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin haben sich Bund, Kantone und Sozialpartner an einem ausserordentlichen Nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung von heute auf eine schweizweit abgestimmte Lösung geeinigt, um den diesjährigen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern ihren Berufsabschluss zu ermöglichen. Die Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten ist oberstes Gebot. Im Wesentlichen sind folgende Entscheidungen getroffen worden: Schulen Keine Abschlussprüfungen in Berufskenntnissen und Allgemeinbildendem Unterricht. Hier werden die Erfahrungsnoten sowie bei ABU zusätzlich die Vertiefungsarbeit berechnet. Betriebe Für die Überprüfung der praktischen Arbeit wird pro berufliche Grundbildung eine aus drei schweizweit durchführbaren Varianten gewählt: Praktische Prüfung im Betrieb oder zentral oder Beurteilung der praktischen Leistungen durch den Lehrbetrieb. Nationale OdA’s Die zuständigen nationalen Organisationen der Arbeitswelt (OdA) haben nun die Aufgabe, das Formular zur Wahl der Variante bis spätestens 17. April 2020 der interkantonalen Kommission Qualifikationsverfahren (KQV) einzureichen. Die KQV prüft den Antrag und bereinigt allfällige Differenzen mit der OdA. Im Anschluss bringt sie dem SBFI die von der OdA gewählte Variante zur Kenntnis und empfiehlt dem SBFI eine Variante zur Durchführung. Weitere Informationen Im Kanton Luzern ist der Prüfungsleiter im Lead, welcher mit den Chefexpertinnen und Chefexperten der Verbände die konkrete Umsetzung der Qualifikationsverfahren QV verantwortet. Die von der DBW gebildete Task Force QV begleitet den Prozess. Bis auf weiteres sind immer noch alle Prüfungen gestoppt. Die Chefexpertinnen und Chefexperten müssen die national vorgegebenen Prüfungsvarianten abwarten und die Prüfungen dann neu planen. Bis diese Planungen bekannt sind, wird es sicher Ende April. Erst dann wissen die Lernenden und Betriebe, wann und auf welche Art die «Praktischen Arbeiten» stattfinden. Berufsmaturität Abschlussjahrgänge erhalten termingerecht ihre Abschlusszeugnisse. Über die Modalitäten in der aktuellen ausserordentlichen Situation soll bis spätestens Anfang Mai entschieden werden. Zur Medienmitteilung des Bundesrats
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| | Nach den Osterferien: sich weiter auf Fernunterricht vorbereiten | Der Fernunterricht wird voraussichtlich auch nach den Osterferien (27. April 2020) an den Berufsfachschulen weitergeführt. Der Bundesrat wird am 16. April 2020 über Szenarien der Lockerungen seiner Massnahmen befinden. Ob die Schulen darin vorgesehen sind, ist ungewiss. Wir gehen heute von der Weiterführung des Fernunterrichts aus. Falls der Bundesrat die Massnahmen in den Schulen lockert sind wir flexibel genug um auf diese neue Situation zu reagieren.
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| | Verschiebung Aufnahmeprüfungen Berufsmaturität | Die Aufnahmeprüfung für die BM nach der Lehre «Wirtschaft und Dienstleistungen» vom 8./9. Mai 2020 sowie der Nachprüfungstermin der Aufnahmeprüfung für die Berufsmaturitäts- und Fachmittelschulen, sowie die Wirtschafts-, Informatikmittelschule und die Fachklasse Grafik vom 16. Mai 2020 müssen aufgrund der Corona-Krise verschoben werden. Neu finden die Prüfungen an folgenden Daten statt: -BM nach der Lehre, Ausrichtung «Wirtschaft und Dienstleistungen»: Freitag, 22. und Samstag, 23. Mai 2020 -Nachprüfung Aufnahmeprüfung: Samstag, 30. Mai 2020 Für die Aufnahme in die Berufsmaturität Gestaltung und Kunst ist zudem ein gestalterischer Eignungstest abzulegen. Dieser findet am Freitag, 5. Juni 2020 statt. Alle angemeldeten Prüfungskandidatinnen und -kandidaten werden direkt vom Prüfungszentrum informiert. Bei Fragen oder Anliegen kontaktieren Sie bitte berufsmatura@lu.ch oder 041 228 51 44.
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| | Einsatz von Lernenden während der ausserordentlichen Lage der Corona-Krise | In Branchen, in denen die Arbeit aufrechterhalten wird, besteht zum Teil ein besonderer Personalmangel mit entsprechenden potenziellen Mehreinsätzen von Lernenden. Trotz der Mehrbelastung werden die Ausbildungsbetriebe aufgerufen, den Bildungsauftrag nicht zu vernachlässigen und die arbeitsrechtlichen Regelungen sowie die Vorgaben des BAG einzuhalten. Weitere Informationen
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KontaktDienststelle Berufs- und Weiterbildung Obergrundstrasse 51 6002 Luzern Telefon 041 228 52 52 E-Mail info.dbw@lu.ch
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