| | | | | Berufsbildung Luzern – Newsletter zu Corona 24. April 2020Newsletter der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) mit Informationen zu Berufsbildung, -beratung und Arbeitsmarkt
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| | Angepasste Qualifikationsverfahren 2020 | Allgemeines Die Detailentscheide für die angepassten Qualifikationsverfahren liegen fast für alle Berufe vor. In der Regel gelten folgende Grundsätze: Es finden keine Abschlussprüfungen in Berufskenntnissen und Allgemeinbildendem Unterricht statt. Es werden die Erfahrungsnoten sowie bei ABU zusätzlich die Vertiefungsarbeit berechnet. Auch beim KV sowie dem Detailhandel werden keine Schlussprüfungen mehr durchgeführt. Unterdessen sind die Entscheide für den Qualifikationsbereich Praktische Arbeit (PA) fast ohne Ausnahme gefällt. In der Tabelle findet sich die für jeden Beruf bestimmte Variante der PA sowie die kurze Erläuterung zu den Varianten (Siehe auch Grafik: gewählte Varianten – Anzahl Berufe). Es gibt noch unzählige offene Fragen zu klären und Spezialfälle (z. B. Repetenten, Art. 32 BBV, Schulisch organisierte Grundbildung, BM etc.) zu regeln. Detaillierte Informationen zu den Qualifikationsverfahren in den einzelnen Berufen finden sich auch auf den Websites der Branchenverbände. Informationen für Lernende Die Lernenden werden von den Chefexpertinnen und Chefexperten bei den PA-Varianten 1 und 2 mit dem Aufgebot für die Praktische Arbeit, und wo nötig für andere Qualifikationsbereiche, bedient. In Berufen, für welche die Variante 3 gewählt wurde, erfolgen keine Prüfungen mehr. Beurteilung durch den Lehrbetrieb Die Lehrbetriebe derjenigen Berufe, für welche für die Praktische Arbeit die Variante 3 bestimmt wurde, werden Ende Mai aufgefordert, vom 1. bis 14. Juni 2020 ihre Beurteilungen abzugeben. Bei den Berufen KV und Detailhandel entfällt diese Schlussbeurteilung. Die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung wird den Betrieben dazu ein Login für eine elektronische Plattform zustellen, auf welcher die Beurteilung digital erfasst werden kann. Dieser Weg entspricht den Datenschutz-Anforderungen und das Tool ist einfach zu bedienen. Die Betriebe werden gebeten, diese Beurteilung schon jetzt einzuplanen. Schutzkonzepte Jede nationale OdA hat ein Schutzkonzept entwickelt, welches durch die Prüfungsorganisationen vor Ort konsequent umgesetzt werden muss. Damit ist der Schutz aller Beteiligten (Lernende und Prüfungsexpertinnen und –experten) sichergestellt. Es herrscht ein absolutes Besucherverbot. Die Luzerner Polizei kann/wird die Umsetzung der Schutzmassnahmen vor Ort überprüfen. Teilnahme an den QV Die Prüfungsorganisation ist verpflichtet, die Schutzmassnahmen gemäss BAG umzusetzen. Somit kann auch die Prüfung mit Kandidaten aus der Risikogruppe durchgeführt werden. Die Lernenden müssen dem Aufgebot der Chefexpertinnen und Chefexperten Folge leisten. Zusatzinformationen Weitere Details sowie zum Beispiel die Berechnungen oder Infos zu Spezialfällen (Repetenten, Art. 32 BBV) können der nationalen Richtlinie «Angepasste Qualifikationsverfahren für die berufliche Grundbildung infolge Coronavirus im Jahr 2020» entnommen werden.
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| | Berufsmaturitätsprüfungen | Hier ist noch kein Entscheid gefallen. Der Bund ist alleine für die Vorgaben der Berufsmaturität verantwortlich. Er wird voraussichtlich auch am Mi 29.4.2020 über die Durchführung oder den Ausfall der BM-Prüfungen entscheiden. Der Kanton Luzern wird diese Vorgaben umsetzen.
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| | Terminübersicht | Montag, 27. April 2020 Wiederaufnahme Fernunterricht Berufsfachschulen Dienstag, 28. April 2020 Informationen der DBW Mittwoch, 29. April 2002 Bundesrat informiert voraussichtlich zu den Maturitätsprüfungen Bundesrat entscheidet über die Lockerung der geplanten Massnahmen für den 11. Mai 2020 Montag, 11. Mai 2020 Voraussichtliche Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den obligatorischen Schulen Mittwoch, 27. Mai 2020 Bundesrat entscheidet über die Lockerung der geplanten Massnahmen für den 8. Juni 2020 Montag, 8. Juni 2020 Voraussichtlicher Start Präsenzunterricht an den Berufsfachschulen, unter welchen Rahmenbedingungen ist noch offen.
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KontaktDienststelle Berufs- und Weiterbildung Obergrundstrasse 51 6002 Luzern Telefon 041 228 52 52 E-Mail info.dbw@lu.ch
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