Newsletter zu den Auswirkungen des Coronavirus für Kulturschaffende

23. März 2020

Covid-Verordnung Kultur

Sehr geehrte Damen und Herren Kulturveranstalter, Kulturschaffende und Verantwortliche in Kulturbetrieben
Liebe Kolleginnen und Kollegen
 
Seit letzten Freitag wissen wir, wie der Bund auf die aktuellen Herausforderungen im Kultur- und Veranstaltungsbereich reagiert. Er beabsichtigt, in einem ersten Schritt für die nächsten zwei Monate 280 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Diese müssen nächste Woche noch durch die Finanzdelegation des Parlaments freigegeben werden.
 
Vorgesehen sind
- Darlehen für nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen,
- nicht rückzahlbare Nothilfen für Kulturschaffende, um die unmittelbaren Lebensunterhaltskosten zu decken, soweit sie nicht über die Erwerbsersatzordnung sichergestellt werden;
- Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich.
 
Kulturunternehmen und Kulturschaffende sollen ferner um Ausfallentschädigungen für angefallene Kosten im Zusammenhang mit abgesagten Veranstaltungen und Betriebsschliessungen beantragen können.
 
Die Regelungen für Entschädigungen für Selbständige gelten auch für freischaffende Kulturschaffende, die einen Erwerbsausfall erleiden, weil ihre Engagements aufgrund von Massnahmen gegen das Coronavirus annulliert werden oder weil sie einen eigenen Anlass absagen müssen. Unter w w w. was-luzern. ch finden Sie Formulare für diese EO-Entschädigungen, die auch für die Kulturschaffenden gelten. Unter der Hotline 041 375 02 20 erhalten Sie Auskunft bei Unklarheiten.
 
Soweit es um Liquiditätsengpässe etc. geht, so raten wir den Institutionen, für möglichst rasche Hilfe den Kontakt mit ihrer Hausbank zu suchen.
 
Die Kantone sind für die Umsetzung eines Teils der Massnahmen zuständig. Dies vor allem im Bereich der Kulturunternehmungen und Veranstalter. Die Details werden derzeit geklärt. Angestrebt wird eine niederschwellige, praxisnahe Umsetzung. Wir werden uns mit aller Kraft für die zügige Klärung der noch offenen Fragen bis zur Umsetzung der Verordnung einsetzen.
Sie werden über die nächsten Schritte jeweils so rasch als möglich informiert. Ihr Anliegen und Fragen nehmen wir bis dahin gerne entgegen.
 
Lesen Sie dazu die Medienmitteilung des Bundesrats und die dazu gehörende COVID-Verordnung Kultur des Bundes: https://w w w. bak. admin. ch/bak/de/home/themen/coronavirus. html
 
Der Dachverband der Organisationen der professionellen Kulturschaffenden Swissculture und weitere kulturelle Dachverbände stellen zudem laufend Informationen zur Verfügung:
 
Suisseculture: w w w. suisseculture. ch
Verein Musikschaffende Schweiz: w w w. sonart. swiss. ch
Verein der Theaterschaffenden Schweiz: w w w. tpunkt. ch
Berufsverband der bildenden Künstlerinnen und Künstlern: w w w. visarte. ch
Verband der Autorinnen und Autoren der Schweiz: w w w. a-d-s. ch
 
Wir sind froh um die Zeichen und die in Aussicht gestellte Hilfe des Bundes und stehen Ihnen für Fragen oder Anliegen zur Verfügung. Wir sind im Homeoffice, was bedeuten kann, dass unser Redaktionstempo etwas vermindert sein kann, darum bitten wir diese auf das Notwendigste zu reduzieren und um Anfragen per Email.
 
Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit.
 
Beste Grüsse
 
Stefan Sägesser
Kulturbeauftragter Kanton Luzern
 

Kontakt

Kulturförderung Kanton Luzern
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern
Telefon 041 228 52 06
E-Mail kultur@lu.ch