Mitteilung

26. März 2020

Coronavirus: Umfangreiches Massnahmenpaket zur Unterstützung der Luzerner Wirtschaft

Der Regierungsrat erläuterte heute ein umfassendes Massnahmenpaket zur Unterstützung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der Coronakrise. Hauptziel: Die Arbeit in Betrieben und auf Baustellen soll weitergehen. Zulässig ist das nur, wenn die Werktätigen die Abstands- und Hygienemassnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einhalten können. Um das Personal zu schützen und die Betriebe vor Konflikten mit Bundesrecht zu bewahren, führen die Behörden Kontrollen durch.
 
In den letzten vier Wochen hat der Regierungsrat verschiedene Massnahmen zur Unterstützung der Luzerner Wirtschaft umgesetzt, soweit sie vom Bund vorgegeben waren, und ergänzende Massnahmen aktiviert, soweit ein kantonaler Spielraum bestand. An einer Medienkonferenz präsentierte er heute die Gesamtsicht.
 
Kontrollen auf Baustellen und in Betrieben
Gemäss Bau-, Umwelt und Wirtschafsdirektor Fabian Peter verfolgt der Kanton Luzern mit seiner Wirtschaftspolitik eine Drei-Punkte-Strategie: Punkt eins ist die Umsetzung der Massnahmen des Bundes. Dieser habe mit dem 42 Milliarden Franken schweren Unterstützungspaket bisher adäquat reagiert. Punkt zwei sind ergänzende, subsidiäre Massnahmen des Kantons. Punkt drei ist die Koordination mit der Luzerner Wirtschaft. Laut Peter steht der Regierungsrat seit zwei Wochen im intensiven Austausch mit den kantonalen Wirtschaftsorganisationen. Anliegen der Wirtschaft würden schnell erkannt und direkt den zuständigen Gremien zugeleitet.
 
Peter wies darauf hin, wie wichtig es sei, dass die Bundesvorschriften zum Schutz der Werktätigen eingehalten würden, weil nur unter dieser Voraussetzung Baustellen und Betriebe weiter geöffnet bleiben dürfen. Im Auftrag des Bundes wird deshalb die SUVA auch im Kanton Luzern Kontrollen durchführen.
 
Massnahmen zur Erhaltung der Liquidität
Zusätzlich zu den Überbrückungshilfen des Bundes hat der Kanton Luzern diverse Massnahmen ergriffen, um die Unternehmen zu entlasten. Die Luzerner Kantonalbank stellt in Absprache mit dem Regierungsrat 50 Millionen Franken Soforthilfe für ihre Kunden zur Verfügung. Ähnliche Entscheide von weiteren Luzerner Banken stehen noch aus und werden von den Banken direkt kommuniziert. Der Kanton hat zudem im Umfang von 51,5 Millionen Franken Kreditorenrechnungen mit Fälligkeit bis Ende April 2020 ausbezahlt. Er kommt den Steuerpflichtigen – juristischen wie natürlichen Personen – mit der Erstreckung von Fristen, der Reduktion von Zinsen und weiteren Massnahmen entgegen. Analoges gilt für den Zuständigkeitsbereich der Ausgleichskasse. Der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss sagte dazu: «Das alles wird nicht reichen, um die Folgen der Coronakrise vollständig auszugleichen. Aber wir setzen alles daran, damit aus der unvermeidlichen Konjunkturdelle kein wirtschaftlicher Totalausfall wird.»
 
Die vollständige und detaillierte Liste der Wirtschaftsmassnahmen mit weiterführenden Links ist auf w w w. lu. ch publiziert.
 
Soforthilfe und Ausfallentschädigung für Kulturschaffende
Ein bedeutender Wirtschaftsfaktor am Standort Luzern ist der Kulturbetrieb. Bildungs- und Kulturdirektor Marcel Schwerzmann führte an der Medienkonferenz aus, wie die von der Coronakrise stark betroffenen Kulturschaffenden ihre Ansprüche geltend machen können. Der Bund hat für Soforthilfe und Ausfallentschädigungen im Kulturbereich insgesamt 280 Millionen Franken bereitgestellt. Er finanziert damit zinslose Darlehen, nicht rückzahlbare Nothilfen und Entschädigung, wenn Veranstaltungen ausfallen und Betriebe schliessen. Die entsprechenden Ansprüche können auf w w w. kultur. lu. ch elektronisch geltend gemacht werden.
 
Parlament wird einbezogen
Regierungspräsident Paul Winiker wies darauf hin, dass zur Pandemie-Abwehr verschiedene kantonale Massnahmen vom Regierungsrat rasch beschlossen, umgesetzt und finanziert werden müssten. Auch in der besonderen Notlage werde aber der Regierungsrat das Parlament eng einbeziehen. So würden die Kommissionen, die im April wegen des Distanzgebots auf Sitzungen verzichteten, regelmässig von der Regierung informiert. Gegenwärtig laufen Abklärungen, damit die Mai-Session des Kantonsrates unter Wahrung der Abstandsvorschriften – also in einem grösseren Raum als dem Kantonsratssaal – durchgeführt werden kann. Die März-Session wurde abgesagt.
 
Anhang
-Redetexte anlässlich der Medienkonferenz
-Faktenblatt «Massnahmenpaket zur Unterstützung der Luzerner Wirtschaft»
-Faktenblatt «Finanzierung von Massnahmen»
-Bild Liquiditätshilfen für Unternehmen
 
So schützen wir uns

Kontakt

Staatskanzlei Luzern
Kommunikation
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 00
E-Mail information@lu.ch