Newsletter Steuern Luzern
9 / 2020

26.03.2020

Coronavirus: Aktuelle Informationen für unsere Kundschaft

Mit verschiedenen Massnahmen wollen wir der besonderen Lage Rechnung tragen. Es gelten im Bereich Steuern die folgenden Erleichterungen bzw. Vorkehrungen:
 
Der Versand der Mahnungen für die Steuererklärungen 2019 wird in den Juni 2020 verschoben. Die generelle Frist für Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige wird damit faktisch bis 31. Mai 2020 verlängert. Unselbständigerwerbende mit Steuervertreter und Selbständigerwerbende haben eine generelle Frist bis 31. August 2020. Juristische Personen haben die Steuererklärung innerhalb von 8 Monaten nach Geschäftsabschlussdatum einzureichen.
 
Auf den Versand von Zahlungsmahnungen für fällige Beträge der Staats- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer wird für alle Steuerpflichtigen bis auf Weiteres verzichtet und damit die Zahlungsfrist faktisch verlängert. Der Regierungsrat erwartet, dass Personen, welche sich nicht in einer Notlage befinden, die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist einhalten.
 
Bis 31. Mai 2020 werden keine neuen Betreibungen für die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer eingeleitet. Für die Zeit bis zum 19. April 2020 gilt zudem ein Rechtsstillstand im Betreibungswesen, während dem die Betreibungsämter keine Zustellungen an die Schuldner machen.
 
Der für Juni geplante Versand der Akontorechnungen 2020 für die Staats- und Gemeindesteuern wird verschoben (vorläufige Planung: August 2020).
 
Bei den Staats- und Gemeindesteuern wie auch bei der direkten Bundessteuer werden für das Kalenderjahr 2020 keine Verzugszinsen verrechnet.
 
Die mit 2. April 2020 datierten Veranlagungen/Rechnungen sind bereits produziert und werden verschickt. Der für den 16. April 2020 geplante Versand wird jedoch ausgesetzt. Für die Zeit vom 21. März bis zum 19. April 2020 wurde ein Stillstand der Fristen verfügt, was zu einer Verlängerung der Einsprache- und Beschwerdefristen führt. Zum Beispiel beginnt die dreissigtägige Einsprachefrist bei den mit Datum 2. April 2020 zugestellten Veranlagungen erst am 20. April 2020 zu laufen.
 
Die mit 30. März 2020 datierten Schatzungsanzeigen sind bereits produziert und werden verschickt. Die für den 6. und den 13. April 2020 geplanten Versände werden jedoch ausgesetzt. Für die Zeit vom 21. März bis zum 19. April 2020 wurde ein Stillstand der Fristen verfügt, was zu einer Verlängerung der Einsprache- und Beschwerdefristen führt. Zum Beispiel beginnt die zwanzigtägige Einsprachefrist bei den mit Datum 30. März 2020 zugestellten Schatzungsanzeigen erst am 20. April 2020 zu laufen.
 
Allfällige weitere Fristerstreckungsgesuche über die vorgenannten Einreichungs- und Zahlungsfristen hinaus werden individuell beurteilt sowie schnell und unkompliziert behandelt.
 
Die Schalter der Dienststelle Steuern bleiben zum Schutz der Kundschaft und der Mitarbeitenden weiterhin geschlossen.
 
Nutzen Sie unsere Online-Dienstleistungen und die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme per E-Mail auf unserer Website steuern. lu. ch.
 
Unsere Telefonzentrale (041 228 56 56) ist in Betrieb sowie unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind weiterhin erreichbar (unter den direkten Telefonnummern bzw. Mailadressen).

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Buobenmatt 1
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