|  | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftApril 2020 Sehr geehrte Damen und Herren Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
| |
|
| | Betriebsdatenerhebung 2020 - Nacherhebung | Haben auf Ihrem Betrieb seit der Betriebsdatenerhebung Veränderungen bezüglich Bewirtschafter, Flächen, BFF-Kulturen (inklusive Bäume) stattgefunden? So nehmen Sie auf agate.ch die Nacherhebung bis am 1. Mai 2020 vor und senden Sie das unterzeichnete Betriebsdatenblatt dem Landwirtschaftsbeauftragten zu. Wie Sie im Detail vorgehen müssen, ist im angefügten Merkblatt beschrieben. Beachten Sie, dass das Freischalten auf agate.ch mit erneutem Abschluss nicht in jedem Fall notwendig ist.
Merkblatt: Nacherhebung April | |
|
| | Getreide in weiter Reihe erfassen | Die Massnahme Getreide in weiter Reihe muss für das laufende Jahr bis spätestens am 1. Mai in agate.ch erfasst werden. Die Erfassung erfolgt im GIS direkt im Sachdatenfenster der entsprechenden Kultur. Die Nacherhebung müssen Sie dazu nicht öffnen. Damit Sie eine Getreidefläche anmelden können, brauchen Sie eine Vereinbarung mit der Trägerschaft des Vernetzungsprojektes. Die Vereinbarung muss für das aktuelle Jahr erstellt sein.
Formular: Vereinbarung Merkblatt: Massnahmenbeschrieb | |
|
| | NPr-Futter: Unterlagen einreichen | Das Abschlussdatum der NPr-Berechnungen "Lineare Korrektur" und "Import/Export-Bilanz" muss zwischen dem 1. April und dem 31. August liegen. Die Aufzeichnungen müssen mindestens über 10 Monate erfolgen, damit die NPr-Berechnung abgeschlossen werden kann. Dies gilt ab 2020 für alle Tierkategorien auch für die Mastpoulets. Kunden der Qualinova AG reichen die Unterlagen bei der Qualinova AG. Betriebe, welche eine andere oder keine Kontrollorganisation haben, reichen die Unterlagen beim lawa ein.
Merkblatt: Einsatz von NPr-Futter | |
|
| | HODUFLU: Zeitnah erfassen | Verschiebungen von Hof- und Recyclingdüngern müssen im Programm HODUFLU erfasst und vom Abnehmer bestätigt werden. Die Erfassung soll möglichst zeitnah beim Liefertermin liegen. Bei einer Verzögerung von über zwei Monaten wird vom System die Meldung der Späterfassung ausgelöst, welche wiederum von der Dienststelle lawa bestätigt werden muss. Bei NPr-Hofdüngerprodukten muss eine Gehaltsberechnung im HODUFLU hinterlegt werden. Lassen Sie von Ihrem Berater eine aktuelle Hofdüngergehaltsberechnung erstellen (z.B. Nachweis.Plus). Merkblatt: Hoduflu
| |
|
| | Bienenverluste beim Mähen | Beim ersten Schnitt des Jahres stehen die Wiesen oft in voller Blüte. Auf den Blüten tummeln sich tagsüber eine Vielzahl von Bienen und anderen Insekten. Wird zu diesem Zeitpunkt gemäht, überleben das bis zu 60 % der Insekten nicht. So können Sie die Verluste reduzieren: - Wiese mit Löwenzahn erst mähen, wenn dieser verblüht ist (ist in den meisten Fällen auch futterbaulich gesehen sinnvoll). - Extensive Blumenwiesen oder Weisskleewiesen nicht mit Mähaufbereiter mähen. - Früh morgens oder am Abend mähen, wenn die Bienen nicht mehr fliegen.
| |
|
| | Futterbaugutachten bei höheren Erträgen | Auf Betrieben mit einem hervorragenden Futterbau können höhere Erträge erreicht werden, als in der Wegleitung Nährstoffbilanz/Futterbilanz des Kantons Luzern max. zugelassen sind. Betriebe, welche höhere Erträge geltend machen wollen, können dies mit dem Formular "Futterbaugutachten" dokumentieren. Die Anmeldefrist für Futterbaugutachten 2020 endet am 1. Mai 2020. Bei Betriebsumstellungen oder Betriebsleiterwechsel müssen bestehende Futterbaugutachten erneuert werden.
Formular: Futterbaugutachten | |
|
| | Die nächsten Termine | Nacherhebung Betriebsdaten bis 1. Mai 2020 Nacherhebung Bewirtschafterwechsel, Parzellen, BFF-Kulturen 15. April bis 1. Mai 2020 Nachmeldung von Tierbeständen Formular: Änderung Tierbestand im Beitragsjahr bis 1. Mai 2020 Erfassung Getreide in weiter Reihe bis 1. Mai Anmeldung Futterbaugutachten bis 1. Mai 2020
| |
|
KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 349 74 00 E-Mail lawa@lu.ch
| |
|
|
|
|