Frühling

lawa-Newsletter Landwirtschaft

April 2020
 
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Betriebsdatenerhebung 2020 - Nacherhebung

Hof mit Frühlingsblumen
Haben auf Ihrem Betrieb seit der Betriebsdatenerhebung Veränderungen bezüglich Bewirtschafter, Flächen, BFF-Kulturen (inklusive Bäume) stattgefunden? So nehmen Sie auf agate.ch die Nacherhebung bis am 1. Mai 2020 vor und senden Sie das unterzeichnete Betriebsdatenblatt dem Landwirtschaftsbeauftragten zu. Wie Sie im Detail vorgehen müssen, ist im angefügten Merkblatt beschrieben. Beachten Sie, dass das Freischalten auf agate.ch mit erneutem Abschluss nicht in jedem Fall notwendig ist.

Merkblatt: Nacherhebung April

Getreide in weiter Reihe erfassen

Getreide in weiter Reihe
Die Massnahme Getreide in weiter Reihe muss für das laufende Jahr bis spätestens am 1. Mai in agate.ch erfasst werden. Die Erfassung erfolgt im GIS direkt im Sachdatenfenster der entsprechenden Kultur. Die Nacherhebung müssen Sie dazu nicht öffnen. Damit Sie eine Getreidefläche anmelden können, brauchen Sie eine Vereinbarung mit der Trägerschaft des Vernetzungsprojektes. Die Vereinbarung muss für das aktuelle Jahr erstellt sein.

Formular: Vereinbarung
Merkblatt: Massnahmenbeschrieb

NPr-Futter: Unterlagen einreichen

Schweine
Das Abschlussdatum der NPr-Berechnungen "Lineare Korrektur" und "Import/Export-Bilanz" muss zwischen dem 1. April und dem 31. August liegen. Die Aufzeichnungen müssen mindestens über 10 Monate erfolgen, damit die NPr-Berechnung abgeschlossen werden kann.
Dies gilt ab 2020 für alle Tierkategorien auch für die Mastpoulets. Kunden der Qualinova AG reichen die Unterlagen bei der Qualinova AG. Betriebe, welche eine andere oder keine Kontrollorganisation haben, reichen die Unterlagen beim lawa ein.

Merkblatt: Einsatz von NPr-Futter

HODUFLU: Zeitnah erfassen

Hofdüngerlieferung
Verschiebungen von Hof- und Recyclingdüngern müssen im Programm HODUFLU erfasst und vom Abnehmer bestätigt werden. Die Erfassung soll möglichst zeitnah beim Liefertermin liegen. Bei einer Verzögerung von über zwei Monaten wird vom System die Meldung der Späterfassung ausgelöst, welche wiederum von der Dienststelle lawa bestätigt werden muss. Bei NPr-Hofdüngerprodukten muss eine Gehaltsberechnung im HODUFLU hinterlegt werden. Lassen Sie von Ihrem Berater eine aktuelle Hofdüngergehaltsberechnung erstellen (z.B. Nachweis.Plus). Merkblatt: Hoduflu

Bienenverluste beim Mähen

Biene bestäubt Löwenzahn
Beim ersten Schnitt des Jahres stehen die Wiesen oft in voller Blüte. Auf den Blüten tummeln sich tagsüber eine Vielzahl von Bienen und anderen Insekten. Wird zu diesem Zeitpunkt gemäht, überleben das bis zu 60 % der Insekten nicht. So können Sie die Verluste reduzieren:
- Wiese mit Löwenzahn erst mähen, wenn dieser verblüht ist (ist in den meisten Fällen auch futterbaulich gesehen sinnvoll).
- Extensive Blumenwiesen oder Weisskleewiesen nicht mit Mähaufbereiter mähen.
- Früh morgens oder am Abend mähen, wenn die Bienen nicht mehr fliegen.

Futterbaugutachten bei höheren Erträgen

Maisfeld bald erntereif
Auf Betrieben mit einem hervorragenden Futterbau können höhere Erträge erreicht werden, als in der Wegleitung Nährstoffbilanz/Futterbilanz des Kantons Luzern max. zugelassen sind. Betriebe, welche höhere Erträge geltend machen wollen, können dies mit dem Formular "Futterbaugutachten" dokumentieren. Die Anmeldefrist für Futterbaugutachten 2020 endet am 1. Mai 2020. Bei Betriebsumstellungen oder Betriebsleiterwechsel müssen bestehende Futterbaugutachten erneuert werden.

Formular: Futterbaugutachten

Die nächsten Termine

 
Nacherhebung Betriebsdaten
bis 1. Mai 2020
 
Nacherhebung Bewirtschafterwechsel, Parzellen, BFF-Kulturen
15. April bis 1. Mai 2020
 
Nachmeldung von Tierbeständen
Formular: Änderung Tierbestand im Beitragsjahr
bis 1. Mai 2020
 
Erfassung Getreide in weiter Reihe
bis 1. Mai
 
Anmeldung Futterbaugutachten
bis 1. Mai 2020

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch