2019 Sara Gassmann_Prisma

Newsletter Kulturförderung Kanton Luzern April 2020

für Kulturschaffende und -interessierte im Kanton Luzern, April 2020

Inhalt

Grusswort
Coronavirus: Gesuchseingabe
Kulturausschreibungen 2020
Innerschweizer Filmförderung (IFFG)
Ausschreibung Veranstaltungstechnik
Performancepreis Schweiz 2020
Werkbeiträge Kanton Schwyz
Förderbeiträge und Zuger Werkjahr 2020
«Close Distance statt Cultural distancing»
Der Zentralschweizer Film in der heimischen Stube
Agenda

Grusswort

Geschätzte Kulturschaffende und -interessierte
 
Es sind in der Tat herausfordernde Zeiten für Kulturschaffende und Kulturbetriebe im sogenannten «Lockdown», welcher in der intensivsten Veranstaltungszeit über unsere Gesellschaft hereinbricht und die Existenz von vielen Menschen in Gesellschaft, Wirtschaft und in der Kultur bedroht. Der Bund hat allerdings diese Massnahmen nicht einfach verordnet, sondern auch versucht, deren Auswirkungen über verschiedene Verordnungen abzufedern. Unter den vielen Möglichkeiten gilt unser Augenmerk der Covid-Verordnung Kultur. Diese ermöglicht Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturbetriebe in der Höhe von insgesamt 280 Millionen Franken, wobei die Kantone nochmals deren 145 Millionen beisteuern. Die Ausfallentschädigungen werden je hälftig von Bund und Kantonen getragen.
 
Die Website und das Team der Kulturförderung sind bereit für die Eingaben aller Kulturbetriebe mit statutarischem Sitz im Kanton Luzern und für alle Kulturschaffenden mit Wohnsitz im Kanton Luzern. Bitte beachten Sie die verschiedenen spezifischen Vorgehensweisen und entsprechenden Formulare und Merkblätter, welche alle schweizweit erarbeitet und koordiniert wurden. Für Kulturschaffende gilt insbesondere
 
1. Anmeldung bei WAS-Luzern (Erwerbsausfall): https://w w w. ahvluzern. ch/produkte/entschaedigung-bei-erwerbsausfaellen-aufgrund-des-coronavirus/
2. Gesuch um Soforthilfe für Kulturschaffende: https://nothilfe. suisseculturesociale. ch/
3. Gesuch um Ausfallentschädigung Kanton Luzern für Kulturschaffende: https://kulturfoerderung. lu. ch/Ausfallentschaedigung_Kulturschaffende
 
Nach einer Zusage für Erwerbsausfall durch die Ausgleichskasse können die weiteren Schritte (Soforthilfe und/oder Ausfallentschädigung) beantragt werden. Die Soforthilfe für Kulturschaffende soll die Lebenshaltungskosten und damit eine wirtschaftliche Notlage abdecken. Ist dies nicht unmittelbar der Fall, kann nach dem Entscheid über Erwerbsausfall durch die Ausgleichskasse auch direkt eine Ausfallentschädigung beim Kanton Luzern angefragt werden.
Der Bund sieht die Ausfallentschädigung für Kulturschaffende «subsidiär» an, d.h. als zusätzliches und letztes Mittel, als Deckung der Schäden, welche durch die anderen Mittel des Bundes nicht gedeckt werden können.
 
Trotz Corona-Massnahmen gilt hier aber anzufügen, dass wir alle bereits die Zeit nach dem «Lockdown» planen, ja herbeisehnen. Deswegen finden Sie im Newsletter den Reminder zu den laufenden Ausschreibungen des Kantons Luzern sowie seiner Partnerorganisationen.
 
Wir drücken Ihnen die Daumen in dieser Zeit, wünschen Ihnen gute Gesundheit und freuen uns Sie wieder zu sehen!
 
Frohe Ostertage
 
Stefan Sägesser
Kulturbeauftragter Kanton Luzern
 

Coronavirus: Gesuchseingabe

Am Montag, 6. April 2020 hat der Bund die Richtlinien zur Umsetzung der COVID-Verordnung Kultur und den darin vorgesehenen Unterstützungsbeiträgen für den Kultursektor veröffentlicht: BAK - Massnahmen im Kultursektor.
 
Auf der Gesuchsplattform der Kulturförderung des Kantons Luzern können Gesuche für Soforthilfen für Kulturunternehmen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende bis zum 20. Mai 2020 eingegeben werden.

Kulturausschreibungen 2020

Die Ausschreibungen Januar 2020 für Förderbeiträge in den Hauptsparten «Musik», «Theater/Tanz» sowie für «Recherchebeiträge» laufen noch bis zum Sonntag, 12. April 2020.

Weitere Informationen

Innerschweizer Filmförderung (IFFG)

Der 2. Eingabetermin 2020 für Filmprojekte mit einem direkten Bezug zu einem oder zu mehreren Innerschweizer Kantonen endet am Montag, 13. April 2020.

Weitere Informationen

Ausschreibung Veranstaltungstechnik

Kulturveranstalter und -vermittler aus den Bereichen Theater/Tanz, Kleinkunst, Musik und bildende Kunst können sich bei der Kulturförderung des Kantons Luzern um einen Beitrag aus dem Technikfonds bewerben. Eingabeschluss: 31. Mai 2020

Weitere Informationen

Performancepreis Schweiz 2020

Der Kanton Luzern ist Partner des Performancepreis Schweiz. Am Samstag, 31. Oktober wird im Theater Le Grütli in Genf der Wettbewerb für den Performancepreis Schweiz ausgetragen. Eingabefrist: 30. April 2020

Performancepreis Schweiz 2020

Werkbeiträge Kanton Schwyz

Die Kulturkommission des Kantons Schwyz schreibt 2020 erneut im Rahmen eines Wettbewerbs Werkbeiträge für Kulturschaffende aus – gleichzeitig für die vier Sparten «Bildende Kunst»,« Musik», «Theater und Tanz» sowie «Kurz- und Animationsfilm». Eingabeschluss: Freitag, 3. Juli 2020

Weitere Informationen

Förderbeiträge und Zuger Werkjahr 2020

Der Kanton Zug vergibt seit 1978 jährlich Förderbeiträge und unterstützt damit junge und talentierte Zuger Kunstschaffende aller Sparten. Jährlich stehen 120 000 Franken zur Verfügung, welche für das freie künstlerische Schaffen, die Umsetzung eines konkreten Projektes oder als Weiterbildungsbeitrag verwendet werden können. Eingabeschluss: 11. Mai 2020.

Weitere Informationen

«Close Distance statt Cultural distancing»

by Mirjana Farkas
In Reaktion auf die Covid-19-Pandemie lanciert die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia eine Ausschreibung für neue Formate, die Kunstproduktion und -rezeption trotz eingeschränkter Bewegungs- und Versammlungsfreiheit ermöglichen. Mit der Ausschreibung «Close Distance» will die Stiftung Kulturschaffende und Kulturinstitutionen dazu einladen, das gegenwärtige Lockdown für die Entwicklung neuer, mobilitätsunabhängiger Formate zu nutzen. Diese sollen auch über die Krise hinaus Bestand haben. Die Ausschreibung läuft per sofort und bis auf Weiteres, die Projekte werden mit maximal 50'000 CHF unterstützt. Eingabeschluss: Die Schliessung der Ausschreibung wird 14 Tage im Voraus auf der Webseite von Pro Helvetia kommuniziert.
 

Der Zentralschweizer Film in der heimischen Stube

Die Kinos sind geschlossen, die Filmschaffenden können ihre Filme nicht auswerten. Der Verein Film Zentralschweiz, in dem über 150 Filmschaffende organisiert sind, ergänzt das Online-Film-Angebot mit einer kuratierten Auswahl an regionalen Spezialitäten. Jeden Tag wird auf filmstream. ch ein neuer Film veröffentlicht. Die Filme stehen 30 Tage gratis zur Verfügung.

Agenda

laufend: Ausschreibung «Close Distance statt Cultural distancing» der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia
12. April 2020: Eingabeschluss Kulturausschreibungen «Musik», «Theater/Tanz» sowie für «Recherchebeiträge» 2020/1
13. April 2020: Eingabeschluss Filmförderung 2020/2
30. April 2020: Eingabeschluss Ausschreibung Performancepreis 2020
11. Mai 2020: Eingabeschluss Förderbeiträge und Zuger Werkjahr 2020
20. Mai 2020: Eingabeschluss der Gesuchseingabe zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus
31. Mai 2020: Eingabeschluss Ausschreibung Veranstaltungstechnik
3. Juli 2020: Eingabeschluss Werkbeiträge Kanton Schwyz
 

Kontakt

Kulturförderung Kanton Luzern
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern
Telefon 041 228 52 06
E-Mail kultur@lu.ch