Herbstwald

lawa-Newsletter Wald

April 2020

Massnahmen aufgrund Coronavirus

Coronavirus
Die Behörden haben einschneidende Anordnungen kommuniziert, um das Coronavirus in seiner Ausbreitung zu verlangsamen. Deshalb hat auch die Dienststelle lawa soweit möglich auf Home-Office umgestellt. Wir sind unter den normalen Geschäftsnummern und per E-Mail erreichbar.
 
Abstand halten!

BAG: Aktuelle Situation
Wald Schweiz: Infos für Forstbetriebe

Borkenkäfer: regelmässige Kontrolle

Vom Borkenkäfer befallene Fichten entrinden
Naturereignisse (Stürme, Trockenheit, Hitze) haben den Wald geschwächt. Die Buchdruckerpopulation (Borkenkäfer) hat stark zugenommen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Wälder kontrollieren und Winterschäden behandeln. Sie helfen mit, Folgeschäden an Ihrem Fichtenbestand zu reduzieren und seinen Wert zu erhalten. Die angespannte Situation auf dem Holzmarkt erschwert teils einen schnellen Abtransport. Entrinden der beschädigten Fichten ist die Alternative. Das Forstfachpersonal berät Sie über die beste Massnahme.

Mehr: Buchdruckerbefall erkennen

Förderung Totholz

Der seltene Alpenbock braucht abgestorbenes Buchenholz. Bild WSL
Totholz hat für das Ökosystem Wald eine grosse Bedeutung. Es dient zahlreichen Pflanzen und Tieren als Nahrung und Lebensraum und ist wichtig für die Bodenfruchtbarkeit. Vor allem in den gut erschlossenen Mittellandwäldern wird oft zu stark aufgeräumt und es bleibt wenig Totholz im Wald. Wer in seinem Wald abgestorbene Laubbäume oder Weisstannen für die Natur stehen lässt, oder im Rahmen einer Waldrandaufwertung hohe Stöcke macht und Bäume für die Förderung der Biodiversität liegen lässt, erhält eine Entschädigung. Details dazu: Bei Ihrem Förster.
 

Förderung Jungwaldpflege und Wiederbewaldung

Naturverjüngung: Junge Buchen und Fichten
Die Jungwaldpflege ist eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Wälder, insbesondere nach den zahlreichen Sturmereignissen und mit Blick auf das sich verändernde Klima. Um die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer dabei noch besser zu unterstützen, hat der Kanton die Kriterien und Beiträge für die Jungwaldpflege und Wiederbewaldung überarbeitet. Die zuständigen Förster beraten Sie gerne.
 

Mehr: Jungwaldpflege
Ansprechpersonen für Waldeigentümer/innen

Nutzungsbewilligung auch für Schadholz

Umgestürzte Fichte
Für alle Holzschläge, auch für geschädigte Bäume wie z. B. Sturmholz oder Käferbäume, ist vorgängig eine Nutzungsbewilligung beim zuständigen Förster zu beantragen. Dieser kennt die aktuelle Holzmarktsituation und berät Sie gerne, um die beste Massnahme für das weitere Vorgehen und Ihren Wald festzulegen.
 

Mehr: Anforderungen Holzschlag
Ansprechpersonen Waldeigentümer/innen

Haftung im Wald

Umgestürzte Bäume auf Waldstrasse.
Wer haftet für was im Wald? Die Waldeigentümerschaft haftet nicht für Gefahren, welche im Wald von Natur aus vorkommen. Abseits von Wegen und Werken gilt die Eigenverantwortung der Waldbesuchenden. Hingegen bestehen in der Umgebung von Werken (z. B. Feuerstellen, Strassen, Wanderwegen) gewisse Sicherungspflichten durch die Werkeigentümerschaft. Ein neues Merkblatt gibt Auskunft über verschiedene Haftungsfragen sowie Unterhaltspflichten bei Werken.

Merkblatt: Haftung im Wald

Wildtierbrücke Neuenkirch als Holzbau

Rodungsarbeiten beim Wildtierübergang
Der Bau der Wildtierbrücke Neuenkirch, nördlich der Raststätte, ist in Vorbereitung. Für die Zeit der Bauarbeiten werden 3500 Quadratmeter Wald gerodet. Diese werden nachher wieder aufgeforstet. Dank dem Wald sind keine zusätzlichen Zuleitstrukturen erforderlich. Der Übergang wird 50 Meter breit. Gemäss ASTRA wird die Wildtierbrücke zu grossen Teilen in Holz ausgeführt. Verwendet werden heimische Holzarten wie Fichte, Tanne und Eiche.
 

Mehr: Medienmitteilung des ASTRA

Neu erschienen: lawa-Bericht 2019

Titelblatt lawa-Bericht 2019
Die Tätigkeiten der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) von 2019 im Überblick: Erfahren Sie im Bericht, wie die Trockenheit und die Stürme im Kanton Luzern Spuren hinterlassen haben. Wie Lebensräume aufgewertet und der Schutz von Gewässern vorangetrieben wurde.
 
Unser Themenfeld ist sehr breit, es geht von der Landwirtschaft und dem Wald über die Jagd, Fischerei zu Natur und Landschaft.
 

Mehr: lawa-Bericht 2019

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch