Mitteilung

24. April 2020

Maturaprüfungen: Luzerner Maturanden werden schriftlich geprüft

Die Maturandinnen und Maturanden im Kanton Luzern werden ihre Ausbildung mit schriftlichen Prüfungen abschliessen. Auf die mündlichen Prüfungen wird verzichtet. Diese Regelung gilt unter Vorbehalt des bundesrätlichen Beschlusses am 29. April.
 
Die Umsetzung der Empfehlungen der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz EDK für die Durchführung der diesjährigen Maturaprüfungen erlauben den Kantonen, ein für die jeweilige kantonale Situation angepasstes Vorgehen zu wählen. Der Kanton Luzern hat nun entschieden, dass die gymnasialen und Fachmatura-Prüfungen in einem reduzierten Umfang durchgeführt werden. Die schriftlichen Prüfungen an den Luzerner Gymnasien finden wie geplant statt. Auf mündliche Prüfungen wird hingegen verzichtet. Für den Fachmittelschul-Ausweis werden reduzierte Prüfungen stattfinden. Die ersten Prüfungen starten am 14. Mai und dauern bis Mitte Juni.
 
Damit wählt der Kanton Luzern einen der Situation im Kanton angepassten Weg und ermöglicht es den Maturandinnen und Maturanden, ihre Ausbildung unter den gegebenen Umständen ordnungsgemäss abzuschliessen. Das Luzerner Vorgehen steht noch unter dem Vorbehalt des definitiven Beschlusses des Bundesrates, der am 29. April vorliegen soll.
 
Epidemiologisch vertretbar
Die epidemiologische Lage im Kanton Luzern lässt die Durchführung von Prüfungen (Stand heute) zu. Namentlich im Vergleich zu den Kantonen der Westschweiz, des Tessins und beider Basel hatte der Kanton Luzern glücklicherweise deutlich tiefere Fallzahlen zu verzeichnen. Die räumliche Situation an den kantonalen Schulen ermöglicht es zudem, die hygienischen Schutzbestimmungen des Bundesamts für Gesundheit gut umzusetzen. Die Schulen sind angewiesen, allfällige weitere Schülerinnen und Schüler – 1. und 2. Klassen des Untergymnasiums – während der Prüfungstage nicht im Schulhaus zu unterrichten, sondern nochmals per Fernunterricht zuzuschalten. Die Modalitäten der Notengebung wird dem Umstand Rechnung tragen, dass das Prüfungssetting reduziert wurde; den Maturanden sollen deswegen keine Nachteile entstehen.
 
Berufsmatura: nationale Lösung wird umgesetzt
Für die Berufsmaturität ist der Bund zuständig. Dieser wird voraussichtlich auch am 29. April über einen Verzicht oder die Durchführung der Berufsmaturitätsprüfung entscheiden. Der Kanton Luzern wird diesen Entscheid umsetzen.
 
Bereits gefällt ist der Entscheid für die Lehrabschlussprüfungen: die Luzerner Lehrlinge schliessen ihr Qualifikationsverfahren in den berufskundlichen und allgemeinbildenden Fächern ohne schriftliche Prüfungen ab. Für die Überprüfung der praktischen Arbeit wird durch die zuständigen Organisationen der Arbeitswelt (OdA) pro berufliche Grundbildung eine schweizweit durchführbare Variante gewählt. Die konkrete Umsetzung der einzelnen «Praktischen Arbeiten» wurde nun berufsweise veröffentlicht, die Details sind unter diesem LINK einsehbar.
 
Es ist vorgesehen, die Details zur Umsetzung der bundesrätlichen Entscheide vom 29. April im Bildungsbereich am kommenden Donnerstagnachmittag an einer Medienkonferenz des Bildungs- und Kulturdepartements zu erläutern.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Innovation

Kontakt

Aldo Magno
Leiter Dienststelle Gymnasialbildung
aldo.magno@lu.ch
(Bitte Fragen schriftlich bis heute Freitag, 24. April 2020 um 17 Uhr einreichen)