Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

15. April 2020

Sekundarschule: Niveauübergreifender Unterricht neu auch in Mathematik möglich

Bisher konnte der Deutschunterricht an der Sekundarschule – unabhängig von der Anzahl Lernender – binnendifferenziert, das heisst niveauübergreifend in der ganzen Klasse, erteilt werden. Ab Schuljahr 2020/21 ist dies auch im Mathematikunterricht möglich. Die Schulen können neu wählen, in welchem der beiden Fächer binnendifferenziert unterrichtet werden soll. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnungsänderung beschlossen.

Schulgeldverordnung: Anpassung der Gebühren für Verpflegung und Betreuung am Mittag

Der Regierungsrat hat folgende Änderungen der Schulgeldverordnung (SRL Nr. 544) beschlossen: Die Gebühren für Verpflegung und Betreuung am Mittag von Lernenden der Sonderschulen werden erstmals seit zehn Jahren von 130 auf 145 Franken (ohne Hilflosenentschädigung) bzw. von 180 auf 200 Franken (mit Hilflosenentschädigung) pro Monat erhöht. Die Gebührenerhöhung wurde notwendig, weil die Kosten für Mahlzeiten und Personal in dieser Zeit gestiegen sind. Diese Gebühren gelten ab dem 1. August 2021. An der Universität Luzern wird im neuen Masterstudiengang Joint Medical Master pro Studienjahr eine Prüfungsgebühr von 160 Franken erhoben. Die neue Gebühr gilt ab dem kommenden Studienjahr 2020/21.

Sekundarschule Ruswil: Gesuch um Führung einer Stammklasse B/C im Schuljahr 2020/21 bewilligt

Der Regierungsrat hat der Gemeinde Ruswil die Bewilligung erteilt, im Schuljahr 2020/21 eine erste Sekundarklasse mit Niveau B und C zu führen. Diese Mischform ist für das kooperative Sekundarschulmodell nicht vorgesehen und wird nur ausnahmsweise bewilligt. Damit wird jedoch eine optimalere Klassenbildung möglich. Die Sekundarschule Ruswil kann diese Mischklasse bei gleichbleibenden Schülerzahlen bis zum Ende des Klassenzuges weiterführen.

Demission von Beat Jung als nichtresidierender Domherr des Standes Luzern

Beat Jung, nicht residierender Domherr des Standes Luzern, tritt nach 20 Amtsjahren zurück. Der Regierungsrat dankt Beat Jung für seine langjährigen Dienste und entlässt ihn per 30. November 2020.

Regierung genehmigt regionalen Teilrichtplan Detailhandel des Regionalen Entwicklungsträgers LuzernPlus

An der Versammlung vom 22. November 2019 beschlossen die Delegierten des regionalen Entwicklungsträgers (RET) LuzernPlus den regionalen Teilrichtplan Detailhandel, bestehend aus den Erläuterungen und dem Richtplantext. Der Teilrichtplan thematisiert sowohl den Detailhandel in Arbeitsgebieten als auch den Umgang mit verkehrsintensiven respektive verkehrsrelevanten Einrichtungen mit überkommunalen Auswirkungen. Die Massnahmen im Bereich der Einkaufs- und Fachmarktzentren haben zum Ziel, die regionale Versorgung in den Agglomerations- und Ortszentren zu erhalten und zu stärken. Dazu werden die zulässigen Standorte für Einkaufszentren und Fachmärkte differenziert festgelegt und insbesondere der regionale Einbezug geregelt. Einkaufs- und Fachmarktzentren sollen in der Regel in den Agglomerationszentren sowie den Ortskernen erstellt werden. Ausserhalb dieser Räume soll mit der regionalen Abstimmung sichergestellt werden, dass die Vorhaben die Agglomerations- und Ortszentren nicht schwächen, sondern wenn möglich sogar stärken. Der Regierungsrat hat den regionalen Teilrichtplan Detailhandel genehmigt.

Rothenburg: Sanierung Knoten Eschenbachstrasse bewilligt

Die bestehende Kreuzung bei der Einmündung der Eschenbachstrasse in Rothenburg soll saniert und durch einen Kreisel mit einem Aussendurchmesser von 32 Meter ersetzt werden. Die Lage der heutigen Strassen bleibt im Wesentlichen unverändert. Die Radfahrenden werden im Mischverkehr durch den Kreisel geführt. Für die Verbesserung der Sichtverhältnisse auf dem Fussgängerübergang in der Eschenbachstrasse wird zudem die bestehende Stützmauer Tannenfels zurückversetzt. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Kantonsstrassenprojekt in der Höhe von 2,65 Millionen Franken bewilligt.

Schenkon: Bebauungsplan im Gebiet Burg genehmigt

An der Gemeindeversammlung vom 28. November 2019 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Schenkon einen Bebauungsplan für das Gebiet Burg und eine damit verbundene Änderung des Bau- und Zonenreglements (BZR). Auf den Grundstücken Nr. 290 (Teil), 291 und 1045 sollen rund 50 Wohnungen entstehen. Mit der Überbauung sollen die Anforderungen an ein «2000-Watt-Areal» soweit wie möglich erreicht werden. Der Regierungsrat hat den Bebauungsplan – bestehend aus einem Situationsplan (1:1000), einem Schnittplan (1:500) und den Sonderbauvorschriften (SBV) – und die damit verbundene Änderung des BZR genehmigt.

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