Berufsbildung Luzern – Newsletter zu Corona
28. April 2020

Newsletter der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) mit Informationen zu Berufsbildung, -beratung und Arbeitsmarkt

Inhalt

Umsetzung der angepassten Qualifikationsverfahren 2020
Öffnung von üK-Zentren
Höhere Berufsbildung und Schulen der Weiterbildung

Umsetzung der angepassten Qualifikationsverfahren 2020

Die Geschäftsleitung der DBW verabschiedete gestern die Richtlinie zur «Durchführung des Unterrichts und der schulischen Abschlussprüfungen bis Ende des Schuljahres 2019/20». Diese gilt für alle Organisationen im Kanton Luzern, welche die angepassten Qualifikationsverfahren durchführen, namentlich also für die kantonalen und privaten Berufsfachschulen resp. deren Mitarbeitende, die von der kantonalen Prüfungskommission gewählten Chefexpertinnen und -experten sowie Prüfungsexpertinnen und -experten wie auch private Personen, welche die Umsetzung der Qualifikationsverfahren 2020 unterstützen (z.B. IT-Firmen). Die Richtlinie bestimmt die gesetzlichen Grundlagen, Grundsätze, Prüfungsdurchführung und Rahmenbedingungen.

Öffnung von üK-Zentren

Der Bundesrat erwägt, die Öffnung der Bildungsstätten auf der Sekundar-II-Stufe am Montag, 8. Juni 2020, zu ermöglichen. Damit können auch die üK-Zentren ihren Betrieb wiederaufnehmen. Die Rahmenbedingungen (z. B. Gruppengrössen) dazu sind noch nicht geklärt. Die Sicherheit und Gesundheit aller Personen geht vor, weshalb vor Ort ein umfassendes Schutzkonzept eingehalten werden muss.
 
Durchführung von Qualifikationsverfahren in den üK-Zentren
Die Neuplanungen für die QVs laufen in denjenigen Branchen, welche «Praktische Arbeiten» (Prüfungsvarianten 1 und 2) durchführen, auf Hochtouren. Diese Prüfungen dürfen in üK-Räumlichkeiten durchgeführt werden. Jede nationale OdA hat ein Schutzkonzept für die QV entwickelt, welches durch die Prüfungsorganisationen vor Ort konsequent umgesetzt werden muss.

Höhere Berufsbildung und Schulen der Weiterbildung

Alle Schulen der Höheren Berufsbildung und der Weiterbildung öffnen voraussichtlich auch am Montag, 8. Juni 2020. Den Entscheid fällt der Bundesrat und die Umsetzung wird vom SBFI vorgegeben. Bei Fragen ist das SBFI direkt zu kontaktieren.

Kontakt

Dienststelle Berufs- und Weiterbildung
Obergrundstrasse 51
6002 Luzern
Telefon 041 228 52 52
E-Mail info.dbw@lu.ch