Berufsbildung Luzern – Newsletter zu Corona
4. Mai 2020

Newsletter der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) mit Informationen zu Berufsbildung, -beratung und Arbeitsmarkt

Inhalt

Aktualisierte Entscheide zu Repetenten (ohne KV/DH)
Entscheide Kaufmann/Kauffrau EFZ
Entscheide Büroassistent/in EBA
Entscheide Detailhandel

Aktualisierte Entscheide zu Repetenten (ohne KV/DH)

Aufgrund von vielen Fragestellungen und Unsicherheiten zu Entscheiden in Bezug auf die Repetierenden wurde die Regelung in der nationalen Richtlinie nochmals bekräftigt und die Handhabung im Detail konkretisiert. Es gilt definitiv: Repetierende, welche den Qualifikationsbereich «Berufskenntnisse» wiederholen, müssen zur Generierung der Note «Berufskenntnisse» ein Fachgespräch absolvieren. Für diejenigen Repetierenden, welche aufgrund des Schulbesuches im ersten Semester 2019/2020 eine neue Erfahrungsnote im berufskundlichen Unterricht generiert haben, wird diese neu erworbene Note wie üblich und gemäss Bivo als «Erfahrungsnote berufskundlicher Unterricht» gesetzt.
 
Hinweis: Bei Berufen mit integrierter Allgemeinbildung sind zahlreiche Fragen nach wie vor bei den nationalen Verbänden in Klärung.

Entscheide Kaufmann/Kauffrau EFZ

Nachfolgend finden Sie eine gekürzte Version. Wir verweisen Sie daher für alle Detailausführungen und Zusatzinformationen auf die Website der Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen. 
 
Schulischer Teil der Fächer - Abschlussklassen
Im kaufmännischen Bereich konnten die offenen Fragestellungen unterdessen durch die Schweizerische Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (skkab) geklärt werden. Auch im KV finden keine schulischen Abschlussprüfungen statt, stattdessen wird – wie in den anderen Berufen auch – auf schulische Erfahrungsnoten abgestützt und diese anstelle der Prüfungsnoten eingesetzt. Die bereits vor der Corona-Krise generierten Noten – wie IKA, zweite Fremdsprache Englisch, Projektarbeiten – zählen für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis. Die aus den Erfahrungsnoten stammende WG I – Note (im E-Profil) wird doppelt gezählt (auch Mangelpunkte).
 
Vorgezogene schulische Prüfungen – Lernende 2. Lehrjahr / SOG
Bei Klassen im 2. Ausbildungsjahr (und sinngemäss auch für die schulisch organisierte Grundbildung (SOG) finden die vorgezogenen Prüfungen im Fach IKA sowie – im E-Profil – die zweite Fremdsprache Englisch nicht statt. Im QV-Jahr 2021 werden alle Erfahrungsnoten gezählt.
 
Betriebliche Abschlussprüfung
Im betrieblichen Teil des Qualifikationsverfahrens finden keine mündlichen und schriftlichen Prüfungen statt. Es werden die bereits erarbeiteten Erfahrungsnoten der Prozesseinheiten (PE) und Aufgaben- und Lernsituationen (ALS) als Schlussnote gesetzt. Es kommen keine weiteren Bewertungsraster zur Anwendung. Wir bitten die Betriebe zu beachten, dass der Eingabetermin für die Schlussbewertung ALS bis 31. Mai 2020 möglich ist.
 
Repetentinnen und Repetenten
Es finden keine schriftlichen Abschlussprüfungen statt. Die im Rahmen vom Berufsschulunterricht neu erworbenen Erfahrungsnoten des ersten Semesters werden angerechnet. Wenn keine Erfahrungsnoten vorhanden sind, wird der Kandidat / die Kandidatin durch die schulische Prüfungsorganisation (KV Luzern) zu einem 30-minütigen Fachgespräch (für jeden Bereich) aufgeboten. Diese Fachgespräche finden an den eigenen Berufsfachschulen in der ersten Prüfungswoche (01. bis 05. Juni 2020) statt. Im betrieblichen Teil werden die neu erworbenen Erfahrungsnoten übernommen.
 
Art. 32 BBV (Berufsabschluss für Erwachsene)
Es finden keine schriftlichen Abschlussprüfungen statt. Diese werden durch ein 45-minütiges Fachgespräch im schulischen Teil und ein 30-minütiges Fachgespräch im betrieblichen Teil ersetzt. Die beiden Noten werden je als Schlussnote übernommen. Der Kandidat / die Kandidatin wird durch die schulische Prüfungsorganisation (KV Luzern) zum Fachgespräch aufgeboten. Die schulischen Fachgespräche finden vom 01. bis 05. Juli 2020 an den eigenen Berufsfachschulen statt. Die betrieblichen Fachgespräche finden gemäss Aufgebot der Chefexpertinnen und Chefexperten statt.
 
Berufsmaturitätsprüfungen
Gemäss Entscheid des Bundesrates vom 29. April 2020 wird auf die kantonalen Prüfungen der eidgenössischen Berufsmaturität in der ganzen Schweiz verzichtet. Die Prüfungen werden durch Erfahrungsnoten ersetzt. Die im Rahmen der für das Jahr 2020 geltenden Bestimmungen für die Berufsmaturität vorhandenen Noten werden aufgrund von Art. 44 der Bildungsverordnung Kauffrau / Kaufmann EFZ regulär in das eidgenössische Fähigkeitszeugnis übernommen.

Entscheide Büroassistent/in EBA

Es finden keine schulischen Prüfungen statt. Für die schulische Schlussnote werden die bereits vorliegende Note für die «begleitete fächerübergreifende Arbeit» und das Mittel der Semesterzeugnisse der ersten drei Semester der Fächer IKA, W&G sowie Standardsprache übernommen. Für die «Berufliche Praxis» werden die «Kompetenznachweise» im Lehrbetrieb und in den überbetrieblichen Kursen (ÜK) berücksichtigt. Es kommen keine weiteren kantonalen Raster zum Einsatz.
 
Repetierende / Art. 32 BBV (Berufsabschluss für Erwachsene)
Die Entscheide sind noch ausstehend
 
Zusätzliche Details finden Sie auf der Website der igkg Schweiz

Entscheide Detailhandel

Es finden keine praktischen Lehrabschlussprüfungen statt. Die Lehrbetriebe werden gebeten, der betrieblichen Schlussbeurteilung eine vertiefte Aufmerksamkeit zu schenken, da diese Note allenfalls als Schlussnote gesetzt wird. Der Eingabetermin für diese Schlussbeurteilung auf DBLAP2 wurde deshalb auch bis 31. Mai 2020 verlängert.
 
Alle anderen Entscheide sind nach wie vor hängig. Wir bitten Sie um Geduld. Alle aktuellen Angaben finden Sie auf der Website des zuständigen Verbandes Bildung Detailhandel Schweiz (BDS). 

Kontakt

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