Berufsbildung Luzern – Newsletter zu Corona
6. Mai 2020

Newsletter der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) mit Informationen zu Berufsbildung, -beratung und Arbeitsmarkt

Inhalt

Entscheide Detailhandel
Detailhandelsfachleute EFZ
Detailhandelsassistentinnen und -assistenten EBA

Entscheide Detailhandel

Unterdessen hat auch die letzte grosse Branche ihre Detailvorgaben für die angepassten Qualifikationsverfahren kommuniziert. Die Originaldokumente finden Sie auf der Website von Bildung Detailhandel Schweiz (BDS).

Detailhandelsfachleute EFZ

Bei den Detailhandelsfachleuten EFZ finden - wie in allen anderen Berufen - keine Abschlussprüfungen statt. Anstelle der Prüfungen werden in jedem Qualifikationsbereich die schulischen Erfahrungsnoten des 3. bis 5. Semesters genutzt.
 
Die praktische Prüfung (Ladenprüfung) findet nicht statt. Damit fällt der Beurteilung des Lehrbetriebes mit dem bestehenden Instrument auf DBLAP2 eine gewichtige Rolle zu. Damit die Lehrbetriebe dieser betrieblichen Schlussbeurteilung genügend Beachtung und Zeit schenken können, wurde die Eingabefrist in der DBLAP auf den 31. Mai 2020 verlängert. Die Bestehensregeln der aktuell geltenden Bildungsverordnung werden angewendet.
 
 
Repetentinnen und Repetenten
Auch bei den Repetierenden werden anstelle der schriftlichen Prüfungen die schulischen Erfahrungsnoten genutzt, wenn sie die Schule besucht haben. Für die Schlussbeurteilung zählen die neu generierten Erfahrungsnoten des 5. Semesters. Repetierende, welche die Schule nicht besucht haben, absolvieren in den zu repetierenden schulischen Qualifikationsbereichen ein Fachgespräch. Die Berufsfachschule lädt zum Fachgespräch ein. Weitere Details dazu werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die Vorgaben und Rahmenbedingungen dazu erstellt der nationale Berufsverband BDS.
 
Für die Note «Praktische Arbeiten» gelten folgende Regelungen: Bei Lernenden (mit oder ohne Lehrvertrag), welche in einem offiziellen Lehrbetrieb ihr Repetitionsjahr absolvieren, tritt anstelle der praktischen Ladenprüfung die Schlussbeurteilung des Betriebes. Bei Personen, welche in einem Betrieb ohne Bildungsbewilligung arbeiten, wird die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung mit dem Verband und der Schule vor Ort eine individuelle Lösung erarbeiten. Allenfalls erfolgt eine reguläre Ladenprüfung nach dem 16. Oktober 2020.
 
Kandidatinnen und Kandidaten nach Art. 32 (Berufsabschluss für Erwachsene)
Die Erwachsenen Kandidatinnen und Kandidaten absolvieren in den schulischen Qualifikationsbereichen Fachgespräche an der Berufsfachschule anstelle der schriftlichen Prüfungen. Für die Note «Praktische Arbeiten» gelten die Vorgaben analog der Repetierenden (siehe oben). Weitere Details werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
 
 

Detailhandelsassistentinnen und -assistenten EBA

Auch bei den Detailhandelsassistentinnen und -assistenten treten anstelle der Abschlussprüfungen die Erfahrungsnoten, welche der Note des 3. Semesters entspricht. Die Regelungen für die «Praktischen Arbeiten» entsprechen denen der Detailhandelsfachleute EFZ (siehe oben).
Repetentinnen und Repetenten sowie Kandidatinnen und Kandidaten nach Art. 32 (Berufsabschluss für Erwachsene)
Die Regelungen der Detailhandelsfachleute EFZ im schulischen und praktischen Bereich können angewendet werden. Ausnahme: Bei einem erneuten Schulbesuch von Repetentinnen und Repetenten zählen die schulischen Erfahrungsnoten des 3. Semesters.

Kontakt

Dienststelle Berufs- und Weiterbildung
Obergrundstrasse 51
6002 Luzern
Telefon 041 228 52 52
E-Mail info.dbw@lu.ch