Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

14. Mai 2020

Gedenkfeier Sempach 2020: keine öffentliche Veranstaltung

Aufgrund der aktuellen Situation um das Coronavirus hat der Regierungsrat beschlossen, dass die Gedenkfeier Sempach am 21. Juni 2020 im kleinen, geschlossenen Rahmen stattfinden wird. Die Details zur Durchführung werden nach den Vorgaben, die der Bundesrat am 27. Mai 2020 beschliesst, bekannt gegeben.
 
Das "Gelübde" des Luzerner Rates von 1387
Der Luzerner Rat hat 1387 beschlossen, den Tag der Schlacht in Zukunft als Feiertag zu begehen. Die Regierung des Kantons Luzern hält diese Tradition in Ehren und trägt bei der Art der Umsetzung den aktuellen Umständen Rechnung.
 
Anerkennungspreis des Regierungsrates
Bereits im März hatte der Regierungsrat entschieden, die Vergabe des Anerkennungspreises an Regula Mühlemann und Dr. Alexander Wili auf den Herbst zu verschieben. Die Öffentlichkeit wird über den neuen Termin informiert, sobald dieser feststeht.

Termine kantonale Abstimmungen

Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die Volksabstimmung über die Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!», welche am 17. Mai dieses Jahres vorgesehen war und Corona-bedingt abgesagt werden musste, am 27. September 2020 durchgeführt wird. Die Volksabstimmung über die «Verfassungsinitiative Luzerner Kulturlandschaft» sowie über die «Gesetzesinitiative Luzerner Kulturlandschaft» und den Gegenvorschlag dazu wird nicht am 27. September 2020 durchgeführt, wie im Februar beschlossen, sondern zur Entlastung dieses Abstimmungstermins erst am 29. November 2020.

Regierungsrat begrüsst Anpassung des Landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2020 des Bundes

In seiner Vernehmlassungsantwort zur Anpassung des Landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2020 begrüsst der Kanton Luzern grundsätzlich die administrative Entlastung der Bewirtschafter und die damit einhergehenden Vereinfachungen des Vollzugs. In seiner Antwort weist der Regierungsrat jedoch darauf hin, dass die Komplexität des agrarpolitischen Instrumentariums und damit auch der Vollzugsaufwand für die Kantone ständig zunehmen. Er ist der Meinung, dass eine zentrale und administrative Vereinfachung auch dadurch erreicht würde, wenn beschlossene Änderungen des Landwirtschaftsrechts für vier Jahre unverändert belassen würden. Aufgrund der stetig steigenden Kosten in der Landwirtschaft beantragt der Regierungsrat zudem eine Erhöhung der Investitionshilfe und der Bundesbeiträge für Strukturverbesserungen.
 
Anhang
Vernehmlassungsantwort

Volksschulbildung: Anpassung der Lektionenzahl für Integrative Förderung für das Schuljahr 2020/2021

Im nächsten Schuljahr können die Gemeinden das vom Kanton vorgegebene Mindestpensum für die Integrative Förderung der Lernenden um zehn Prozent überschreiten. Heute sind es fünf Prozent. Dies hat der Regierungsrat beschlossen. Mit dieser Erhöhung der Lektionenzahl soll gewährleistet werden, dass allfällige Lernrückstände, die während der Phase des Fernunterrichts entstanden sind, aufgeholt werden können.

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