Newsletter Steuern Luzern
11 / 2020 Steuer+Praxis

28.05.2020

Spesenreglemente

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Rückerstattung der ihm während der dienstlichen Tätigkeit angefallenen Auslagen (Art. 327a OR). Spesenvergütungen sind nicht steuerbar. Um den jährlich damit verbundenen administrativen Aufwand zu verringern, kann der zuständigen Steuerbehörde ein Spesenreglement zur Genehmigung unterbreitet werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die ausbezahlten Spesenvergütungen (insbesondere Pauschalspesen) von den Steuerbehörden anerkannt werden. Im folgenden Beitrag soll der Weg dazu aufgezeigt werden.
 

> Weiterlesen

Kontakt

Dienststelle Steuern
Buobenmatt 1
Postfach 3464
6002 Luzern
Telefon 041 228 56 56
E-Mail steuern@lu.ch