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Spesenreglemente |
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Rückerstattung der ihm während der dienstlichen Tätigkeit angefallenen Auslagen (Art. 327a OR). Spesenvergütungen sind nicht steuerbar. Um den jährlich damit verbundenen administrativen Aufwand zu verringern, kann der zuständigen Steuerbehörde ein Spesenreglement zur Genehmigung unterbreitet werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die ausbezahlten Spesenvergütungen (insbesondere Pauschalspesen) von den Steuerbehörden anerkannt werden. Im folgenden Beitrag soll der Weg dazu aufgezeigt werden.
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