Titel

Wissenswertes und Informatives aus der Arbeit der Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingsbereich

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser
Liebe Freiwillige
Hinter uns liegen ausserordentliche Wochen.
Das Leben von vielen befand sich quasi im Stillstand und viele Bereiche unseres Alltags waren eingeschränkt. Umso beeindruckter war ich, als ich in den vielen Gesprächen mit Freiwilligen erfuhr, wie sie sich mit unseren Klientinnen und Klienten organisiert hatten, um trotzdem in Kontakt zu bleiben. Sei es durch Gespräche am Telefon, über Social Media oder Chats: Unsere Klientinnen und Klienten erhielten in diesen unsicheren Zeiten weiter Unterstützung durch die Freiwilligen. Sich für andere Menschen einzusetzen, ist keine Selbstverständlichkeit. Vor allem nicht in Zeiten, in denen auch die eigene Gesundheit gefährdet ist. Es ist mir deshalb ein grosses Anliegen, Ihnen allen dafür zu danken: Danke für Ihren Einsatz, danke für Ihr Engagement!
Die Situation in der Schweiz hat sich stetig verbessert, so dass der Bundesrat schrittweise diverse Massnahmen zum Schutz vor COVID-19 gelockert hat. Auch in der Freiwilligenarbeit können verschiedene Angebote wieder aufgenommen werden. Sie als Freiwillige entscheiden selber, wie Sie die Freiwilligenarbeit wieder aufnehmen. Zu beachten ist, dass bei den Angeboten alle Beteiligten in der Pflicht sind, die Schutzmassnahmen einzuhalten. Die DAF stellt ihren Klientinnen und Klienten auf Verlangen für die Teilnahme an Angeboten Schutzmasken zur Verfügung, sofern dies nötig ist.
Durch die verschiedenen Lockerungsmassnahmen ist nun also wieder vieles möglich. Trotzdem: Es ist noch nicht vorbei mit dem Coronavirus! Unser persönliches Verhalten entscheidet, ob wir die Situation unter Kontrolle behalten können. Distanz halten und die Hygieneregeln befolgen sind nach wie vor angesagt, um ein erneutes Ansteigen der Ansteckungen zu verhindern. Das gilt auch für die Freiwilligenarbeit. Es liegt an uns allen, durch eigenverantwortliches Handeln Stück für Stück zur Normalität zurückzukehren. In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund!
 
Marianne Bachmann
Koordinatorin Freiwilligenarbeit

COVID-19: Betrieb Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF)

Die DAF hat ein Schutzkonzept und Massnahmen erarbeitet, so dass der Betrieb langsam wieder Richtung Normalzustand hochfahren kann. Die Hygiene- und Abstandsregeln des Bundes werden weiterhin konsequent befolgt.
 
Sie finden im Folgenden wichtige Hinweise zur Freiwilligenarbeit in den einzelnen Bereichen der DAF:
 
Zentren und DAF-Wohnungen
Die DAF ist verpflichtet, den Schutz der Mitarbeitenden sowie der Klientel zu gewährleisten. Deshalb besteht in den Zentren und in den DAF-Wohnungen weiterhin ein Besuchs- und Übernachtungsverbot für Auswärtige. Infolgedessen bleiben auch die Freiwilligenangebote in den Zentren bis auf Weiteres sistiert und die Freiwilligen sind gebeten, Klientinnen und Klienten nicht in ihren Wohnungen aufzusuchen.
 
Lese- und Schreibdienst
Aufgrund personeller Ausfälle bleibt der Lese- und Schreibdienst vorläufig eingestellt. Falls Sie Interesse haben, beim Lese- und Schreibdienst mitzuhelfen, kontaktieren Sie bitte Marianne Bachmann (marianne.bachmann@lu.ch).
 
Sozialdienst
Der Sozialdienst ist wie schon während des gesamten Lockdowns geöffnet. Gespräche mit den Klientinnen und Klienten finden momentan jedoch wenn immer möglich telefonisch statt. Weiterhin gilt: Der Zutritt zum Sozialdienst ist nur mit vorgängig vereinbartem Termin möglich. Diese Regelung wird auch nach COVID-19 beibehalten.
 
Freiwilligenangebote
Tandem- und Mentoringangebote können wieder aufgenommen werden unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, empfehlen wir das Tragen einer Hygienemaske.
 
Soziale Integration
Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören auch zivilgesellschaftliche Anlässe. Allerdings müssen die Betreiberinnen und Betreiber von Einrichtungen und Organisatorinnen und Organisatoren von Veranstaltungen sicherstellen, dass die Vorgaben betreffend Hygiene und soziale Distanz eingehalten werden.
 
Bitte beachten Sie, dass Sie als Freiwillige selber verantwortlich sind für die Einhaltung der Schutzmassnahmen und allfällige Schutzausrüstung wie Hygienemasken. Die DAF stellt ihrer Klientel Hygienemasken zur Verfügung, sofern erforderlich. Sie kann aber keinen weiteren Personen Schutzausrüstung aushändigen.

Ausblick

Regionaltreffen 2020
An den Regionaltreffen informiert die Koordinationsstelle über Aktuelles aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich.
 
Es finden folgende Regionaltreffen statt:
 
 
Regionaltreffen Escholzmatt
8. September 2020, 18:00 - ca. 21:00 Uhr, Pfarreisaal
 
Regionaltreffen Root
18. November 2020, 18:00 - ca. 21:00 Uhr, Schulhaus Arena
 
Die Einladung zu den Regionaltreffen erhalten Sie zu gegebener Zeit per E-Mail. Bei Fragen wenden Sie sich an Marianne Bachmann (marianne.bachmann@lu.ch).
 
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

Kontakt

​KANTON LUZERN
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Gibraltarstrasse 3
6002 Luzern