Newsletter Steuern Luzern
12 / 2020 Steuer+Praxis

15.06.2020

Auch die Erfüllung vertraglicher Gewinnanteilsansprüche gilt als Tilgung privater Schulden

Im seinem jüngst gefällten Urteil bestätigte das Bundesgericht seine Praxis im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung eines Gewinnanteilsanspruchs. Wie die Erfüllung eines gesetzlichen Gewinnanteilsanspruchs gilt diejenige eines vertraglichen Gewinnanteilsanspruchs unter Miterben als Tilgung einer privaten Schuld und stellt deshalb keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar. Ebenso wenig kann die Tilgung privater Schulden als Schuldzinsen zum Abzug gebracht werden.
 

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