Kapellbruecke, photo by Lorennso D' Agostino on Unsplash

Newsletter Gymnasialbildung

Schuljahr 2019/2020 | Ausgabe 10 | 1. Juli 2020

Inhalt

Den Zufall wegdesinfizieren?
Maturität 2020 an den Luzerner Gymnasien
Maturaabschlüsse an der Schweizer Schule in Bangkok
Verabschiedung aus dem Schuldienst
Runder Tisch Sonderpädagogik
Angepasste Gemeindebeiträge an Gymnasien
Übertritte ans Langzeitgymnasium
Neuer Präsident für die Schulkommission an der Kantonsschule Schüpfheim
Luzerner Entwicklungen in Kürze
Änderung Volksschulbildungsgesetz geht in die Vernehmlassung
Änderung der Personalverordnung der Universität Luzern
Begabtenförderung: Schon in der Sek mit der Berufsmatura starten
Coronavirus - BAG Aktuelle Verhaltensregeln
Nächste Newsletter-Ausgabe

Den Zufall wegdesinfizieren?

Wie oft haben wir sie uns herbeigesehnt: Die Planungssicherheit. Und wieder einmal wurde uns gewahr, wie schwer wir uns doch mit der Ungewissheit und dem Zufall tun. Agilität und der Umgang mit dem Unvorhergesehenen, davon handeln zahlreiche Managementtheorien mit dem Ziel, den Zufall zu neutralisieren. Durch Szenarienbildung, durch ein «Denken out of the box» und andere Domestizierungstechniken.
 
Ihr Denkmodell bleibt aber sklerotisch-alt. Es stammt aus den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts und ihr geistiger Vater ist der Philosoph Nicolai Hartmann. Hartmann beschreibt die Macht des menschlichen Geistes, den Zufall zu «überformen» und ihn so zu neutralisieren. Das heisst bei ihm dann «Finalnexus».
 
Nicht zuletzt Corona hat uns gezeigt, dass die Neutralisierung des Zufalls nicht möglich ist. Wir können ihn nicht wegdesinfizieren. Besser also ist es, den Zufall und das Unplanbare als Teil unserer Welt hinzunehmen und spezifische Formen des Umgangs damit zu finden.
 
Dazu gehören Humor (in hoher Dosierung), melancholischer Gleichmut (non troppo) und Skepsis (immer wieder). Auch darüber gibt es nicht wenig Beratungsliteratur und einen Philosophen: Odo Marquard («Die Apologie des Zufälligen»). Packen Sie sein Essay getrost in Ihren Reisekoffer. Es tröstet und schafft ein wenig Raum, die vergangenen Monate zu ordnen.
 
Und denken Sie daran, Ihre Batterien zu laden. Ein voller Ladestand ist dieses Mal besonders zu empfehlen. Wie heisst es doch in Anlehnung an den Fussball: Nach der Krise ist vor der Krise. Denn ja: Corona wird auch im neuen Schuljahr ein unliebsamer Begleiter und herausfordernder Zufallsgenerator sein. Was uns Kräfte wie auch Kreativität abfordern wird.
 
Gute Erholung und herzliche Grüsse,
Aldo Magno, Leiter Dienststelle Gymnasialbildung

Maturität 2020 an den Luzerner Gymnasien

Maturafeier in sakralen Räumen - die Kanti Schüpfheim schafft viel Raum für ihre Maturandinnen und Maturanden. Die Feier fand in der Pfarrkirche Schüpfheim statt. Facebook der Kanti Schüpfheim
 
743 Maturandinnen und Maturanden haben die Maturitätsprüfungen bestanden und durften ihr Maturitätszeugnis in Empfang nehmen. Von den 756 Schülerinnen und Schülern, die an den acht Kantonsschulen, am Gymnasium St. Klemens und an der Maturitätsschule für Erwachsene angetreten sind, haben 98,3 Prozent bestanden.
 
Veränderte Prüfungsmodalitäten aufgrund von Corona
Die Prüfungen 2020 waren in reduziertem Umfang durchgeführt worden – auf die mündlichen Prüfungen wurde verzichtet. Die beschlossenen Modalitäten beim Runden der Noten trugen dazu bei, dass den Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aus dieser Anordnung entstanden. Viele Kandidatinnen und Kandidaten erzielen bei den mündlichen Prüfungen meist bessere Resultate als bei den schriftlichen. Die Auswertung der Maturaprüfungen zeigt nun, dass insgesamt 40 Kandidatinnen und Kandidaten die Prüfungen nicht bestanden hätten, wenn die sonst üblichen Rundungsregeln gegolten hätten, nun sind es 13. Die Durchfallquote hätte 5,3 Prozent betragen anstatt 1,7 Prozent und wäre damit höher ausgefallen als der langjährige Durchschnitt (2,9 Prozent).

Applaus mit Abstand zur bestandenen Matura. Vielerorts haben Feiern pro Klasse stattgefunden - so auch an der Kanti Reussbühl. Bild: Regula Schöb
 
Frauenanteil und Schwerpunktfächer
Die meisten Schülerinnen und Schüler (25,1 Prozent) legen ihre Matura mit dem Schwerpunktfach «Wirtschaft und Recht» ab, gefolgt von «Biologie und Chemie» (17,9 Prozent). Diese Werte sind vergleichbar mit denen der Vorjahre. Der Frauenanteil ist nach wie vor höher als der Männeranteil: Dieses Jahr bestanden 57,5 Prozent Maturandinnen die Prüfung und 42,5 Prozent Maturanden, im vergangenen Jahr betrug die Quote der Frauen 58,3 Prozent.
 
• Medienmitteilung vom 25. Juni 2020: Maturaprüfungen 2020: 98,3 Prozent haben bestanden
• Zum Blog-Beitrag Maturaprüfungen im Corona-Modus
• Luzerner Zeitung, 27. Juni 2020: Maturaabschlüsse im Kanton Luzern: Interview mit einer Rektorin, Kurzporträts von Maturanden und alle Namen

Maturaabschlüsse an der Schweizer Schule in Bangkok

Acht der neun Maturae und Maturi der Ausslandschule Bangkok begleitet von Helene Budliger Artieda, Botschafterin der Schweiz in Thailand (Mitte) Bildgalerie Deutschsprachige Schule Bangkok
 
An der Schweizer Schule in Bangkok haben alle neun zur Prüfung angetretenen Maturandinnen und Maturanden bestanden und die bilinguale Maturität Deutsch-Englisch erlangt. Sie belegten das Schwerpunktfach Spanisch oder Physik und Anwendungen der Mathematik (PAM). Ihr Ergänzungsfach war entweder Biologie oder Geschichte.
 
Anlässlich der Feier vom 12. Juni 2020 in der Schweizer Botschaft in Bangkok durften die Maturandinnen und Maturanden ihr Maturitätszeugnis in Empfang nehmen. Helene Budliger Artieda, die Schweizer Botschafterin in Thailand, übergab die Maturitätsausweise.
 
Der Kanton Luzern ist Patronatskanton der deutschsprachigen Schule in Bangkok. Er unterstützt die Schule in pädagogischen und administrativen Belangen. Die deutschsprachige Schule in Bangkok führt Klassen der Volksschul- und Gymnasialstufe.
 
RIS Swiss Section-Deutschsprachige Schule Bangkok
Kontakt: Karin Hess, wissenschaftliche Mitarbeiterin Dienststelle Gymnasialbildung

Verabschiedung aus dem Schuldienst

155 Lehrpersonen, Schulleitungsmitglieder, Fachpersonen Schuldienste und Tagesstrukturen gehen im Kanton Luzern Ende Schuljahr in Pension. Die traditionelle Feier zur Verabschiedung findet coronabedingt erst im August statt.
Zur vollständigen Mitteilung vom 1.  Juli 2020 inkl.  Liste der Lehrpersonen

Runder Tisch Sonderpädagogik

Am 23.6.2020 wurde der «Runde Tisch Sonderpädagogik» zum dritten Mal (nach 2014 und 2017) von der Dienststelle Gymnasialbildung durchgeführt. Das Treffen dient dem Praxisaustausch über Massnahmen zur Nachteilsgewährung bei Schülerinnen und Schülern mit einem besonderen Förderbedarf, wie etwa bei einer Lese- und Rechtschreibstörung (LRS) oder einer Rechenstörung an den Gymnasien. Teilgenommen haben die für Sonderpädagogik verantwortlichen Prorektorinnen und Prorektoren der Kantonsschulen, eine Lehrperson in der Funktion des Dybuster-Coaches (Lernsoftware bei LRS), zwei Psychologinnen der Schulberatung Berufsbildung und Gymnasien (SBG) sowie ein Vertreter des Rechtsdienstes des Bildungs- und Kulturdepartements (BKD). Die Dienststelle Gymnasialbildung war mit zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen vertreten und leitete den Runden Tisch Sonderpädagogik.
 
Das Treffen verfolgte zwei Schwerpunkte: Im ersten Teil wurden eine Übersicht über die Entwicklung der Gesuchstellung für pädagogisch-therapeutische Massnahmen (Lerntherapie, Logopädie-Therapie und Dybuster-Training) vorgestellt sowie eine Bilanz über die Entwicklung der Gesuchstellung für Nachteilsaugleiche an der Maturitätsprüfung der letzten Jahre gezogen. Der zweite Teil diente dem Erfahrungsaustausch. Dabei lag der Fokus auf dem Umsetzen der Nachteilsausgleichsmassnahmen in der Schule und insbesondere zum Zeitzuschlag bei einer Lese-und Rechtschreibstörung.
 
Kontakt: Judith Allbisser, wissenschaftliche Mitarbeiterin DGym

Angepasste Gemeindebeiträge an Gymnasien

Gemeinden bezahlen für Lernende, die in der obligatorischen Schulzeit eine Kantonsschule besuchen, einen Gemeindebeitrag.
 
Bisher wurde der Gemeindebeitrag vom Regierungsrat mit einem jährlichen Beschluss festgelegt. Aufgrund des neuen Kostenteilers im Rahmen der Aufgaben- und Finanzreform AFR18 (Kostenteiler 50:50) wurde das Vorgehen in der Gymnasialverordnung, SRL 502, neu definiert. Der Gemeindebeitrag wird jährlich ausgehend von der Kostenrechnung der Dienststelle Gymnasialbildung für die Lernenden der obligatorischen Schulzeit neu errechnet.
 
Besuchen Lernende während der obligatorischen Schulzeit eine Kantonsschule oder ein privates Gymnasium, haben die Wohnortsgemeinden dem Schulträger pro Schülerin bzw. Schüler für das Schuljahr 2020/21 den Beitrag von 11’250 Franken zu entrichten.
Der Stichtag für die Festlegung der Anzahl Lernenden wird neu – analog zur Volksschule – auf den 1. September des laufenden Schuljahres festgelegt.
 
Die Neuorganisation des Instrumental- und Gesangsunterrichts durch AFR18 hat bewirkt, dass die Beiträge pro Schülerin bzw. pro Schüler von Seite Kantonsschulen an die Gemeinden angepasst wurden.
 
Information an die Gemeinden betreffend Gemeindebeiträge

Übertritte ans Langzeitgymnasium

19,3 Prozent der Primarschülerinnen und -schüler starten im neuen Schuljahr an einem Langzeitgymnasium. Konkret werden 751 Schülerinnen und Schüler per Schuljahr 2020/21 an ein Langzeitgymnasium übertreten. Davon sind 51,8 Prozent Mädchen und 48,2 Prozent Knaben. Insgesamt liegt die Übertrittsquote ans Gymnasium im Vergleich zum letzten Jahr (20,8 Prozent) deutlich tiefer und damit wieder auf einem mit den Vorjahren vergleichbaren Niveau.
 
• Medienmitteilung vom 17. Juni 2020 3`874 Lernende wechseln von der Primarschule in die Sekundarstufe I

Neuer Präsident für die Schulkommission an der Kantonsschule Schüpfheim

Benedikt Küng, langjähriges Mitglied der Schulkommission der Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus, tritt per 1. Juli 2020 die Funktion des Kommissionspräsidenten an. Er wurde vom Regierungsrat in das Amt gewählt. Benedikt Küng folgt auf Christoph Böbner, der per 30. Juni 2020 vom Präsidium zurücktritt. Benedikt Küng ist Schulleiter der Gemeinde Wolhusen.
 
Kantonsschule Schüpfheim / Gymnasium Plus

Luzerner Entwicklungen in Kürze

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Änderung Volksschulbildungsgesetz geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat schickt die Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung in die Vernehmlassung. Hauptpunkte sind die neue Regelung der Pro-Kopf-Beiträge des Kantons an die kommunalen Volksschulen, die Reduktion der Sekundarschulmodelle von drei auf zwei und die heilpädagogische Förderung von Kindern im Vorschulalter mit Behinderung in einer Kindertagesstätte.
 
• Medienmitteilung vom 29. Juni 2020 Änderung Volksschulbildungsgesetz geht in die Vernehmlassung

Änderung der Personalverordnung der Universität Luzern

Der Regierungsrat hat auf Antrag des Universitätsrates der Universität Luzern folgende Änderungen der Personalverordnung der Universität Luzern (SRL Nr. 539a) beschlossen: Neu gelten die Tätigkeiten von Professorinnen und Professoren in Angeboten der Weiterbildung der Universität Luzern als Nebentätigkeiten. Professorinnen und Professoren sind verpflichtet, die Universität Luzern über die Höhe der Entschädigungen für bewilligte Nebentätigkeiten zu informieren. Mitglieder der Institutsleitungen und der Geschäftsleitungen können nicht mehr an einem allfälligen Gewinn der Institute beteiligt werden.
 
• Aus Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat vom 24.  Juni 2020

Begabtenförderung: Schon in der Sek mit der Berufsmatura starten

Leistungsstarke Lernende der 3. Sekundarklassen mit der Perspektive für eine technische oder gewerbliche Berufslehre können ab Schuljahr 2021/22 einen Tag pro Woche den Berufsmaturitätsunterricht in Luzern besuchen. Das neue Angebot «BM SEK+» wurde von den Dienststellen Volksschulbildung und Berufs- und Weiterbildung im Rahmen der Begabtenförderung konzipiert. Es startet im Schuljahr 2021/22 und ist vorerst auf eine Klasse bzw. 24 Plätze beschränkt.
 
• Mitteilung vom 16. Juni 2020 Begabtenförderung: Schülerinnen und Schüler können mit Berufsmaturität schon in der Volksschule beginnen
• Blog-Beitrag Mit Berufsmatura schon während der Sekundarschule starten? Ein neues Ausbildungsmodell in Luzern macht das möglich

Coronavirus - BAG Aktuelle Verhaltensregeln

Coronavirus - BAG Neue Regeln einhalten, Stand 3.6.2020

Nächste Newsletter-Ausgabe

Die nächste Ausgabe erscheint im neuen Schuljahr, im August 2020. Die Redaktion wünscht erholsame und schöne Sommertage und gute Gesundheit.
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