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Information zum Massnahmenplan II Luftreinhaltung – Teilplan Ammoniak in der Landwirtschaft, 2020

Sehr geehrte Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter
 
Gemäss Regierungsratsbeschluss vom 02. Juni 2020 treten die neuen Massnahmen des Massnahmenplans II Luftreinhaltung – Teilplan Ammoniak in der Landwirtschaft per 1. Juli 2020 in Kraft.
 
Die im Vergleich zu anderen Kantonen hohe Nutztierdichte im Kanton Luzern führt zu hohen Nährstoffemissionen, welche für die Umwelt eine Belastung darstellen. Um die Ammoniakemissionen zu reduzieren, hat der Regierungsrat bereits im Jahr 2007 den ersten Teilplan Ammoniak des Massnahmenplans Luftreinhaltung in Kraft gesetzt. Die Massnahmen genügen jedoch nicht, um die Ammoniakemissionen der Luzerner Landwirtschaft ausreichend zu senken. Grund für die zu hohen Emissionswerte sind insbesondere die konstant hohen Tierbestände und die Umstellung auf Laufställe. Um die Emissionen im Kanton Luzern ausreichend zu reduzieren, hat der Kanton den Teilplan Ammoniak unter Einbezug der Branche und der Umweltorganisationen umfassend überarbeitet. In der überarbeiteten Fassung legt der Kanton neun Massnahmen zur Verminderung von Ammoniakemissionen fest. Der Bund hat zwei dieser Massnahmen in die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) aufgenommen, welche am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die kantonalen Massnahmen sind im Schlussbericht Massnahmenplan II erläutert und festgehalten. Der Kanton Luzern wird am Donnerstag, 25. Juni 2020, die Medien einerseits zum Massnahmenplan II und andererseits zum Phosphorprojekt rund um die Luzerner Mittellandseen orientieren.
 
Die Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen wurden in einer Begleitgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes (LBV), der Umweltorganisationen, der kantonalen Dienststellen Umwelt und Energie (uwe) und Landwirtschaft und Wald (lawa) sowie des Berufsbildungszentrums Natur und Ernährung (BBZN) erarbeitet und diskutiert. Dazu gehören folgende Massnahmen:
 
M1 Abdeckung offener Güllelager
M2 Ammoniakreduktion bei Stallbauten
M3 Information und Beratung (Fachstelle Ammoniak)
M4 Fütterung der Schweine mit eiweissreduziertem Futter
M5 Emissionsmindernde Gülleausbringung
M6 Mehr Weide
M7 Kommunikation Politik und Gesellschaft
M8 Anträge an den Bund zur Ammoniakreduktion
M9 Erfolgskontrolle und Überprüfung des Teilplans Ammoniak
 
Mit der Umsetzung des Massnahmenplans II können die Ammoniakemissionen bis 2030 um rund 20 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2014 reduziert werden. Uns ist bewusst, dass dieser Massnahmenkatalog die Luzerner Landwirtschaftsbetriebe vor Herausforderungen stellt. In der Landwirtschaft ist der Hebel zur Reduktion jedoch besonders gross: Rund 90 Prozent der Ammoniakemissionen stammen aus der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Die Freisetzung von Ammoniak in die Luft hat zur Folge, dass Wälder, Moore und andere Ökosysteme mit Stickstoff belastet werden. Eine übermässige Stickstoffbelastung vermindert die Artenvielfalt, führt zu Bodenversauerung und gefährdet langfristig die Grundwasserqualität. Der Kanton Luzern ist sich bewusst, dass die Luzerner Landwirtschaft eine wichtige Rolle in der Produktion von Nahrungsmitteln einnimmt. Gerade während der Corona-Krise, welche auch die Landwirtschaft teilweise hart getroffen hat, zeigte sich, wie wichtig und wertvoll die regionale Produktion ist.
 
Viele Landwirtschaftsbetriebe setzen bereits heute Massnahmen um, um den zu hohen Emissionen entgegenzuwirken. Damit der Kanton Luzern seine Reduktionsziele jedoch erreicht, müssen Massnahmen flächendeckend umgesetzt werden. Eine nachhaltige und umweltschonende Produktion kommt langfristig allen zugute. Es ist deshalb wichtig, dass wir in der Landwirtschaft mit baulichen und technischen Massnahmen sowie mit der Optimierung von Betriebssystemen und Abläufen eine Reduktion der Ammoniakemissionen erreichen.
 
Wir haben eine detaillierte Übersicht zu den Massnahmen auf der Webseite https://ammoniak. lu. ch, welche ab Donnerstag, 25. Juni 2020 verfügbar ist, zusammengestellt. Auf der Webseite befinden sich zudem verschiedene Merkblätter zur Umsetzung der Massnahmen. Zur gezielten Information und Beratung hat der Kanton einen Fachexperten Ammoniak eingestellt. Seit November 2019 berät Markus Bucheli Landwirte und Landwirtinnen sowie Planerinnen und Planer von Stallbaufirmen rund um Ammoniakemissionen und koordiniert die Massnahmen zur Ammoniakreduktion. Seine Stelle ist dem Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung des Kantons Luzern (BBZN) angegliedert.
 
Kontaktieren Sie Markus Bucheli, wenn Sie Fragen zu den Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen oder zur Umsetzung der Massnahmen haben.
 
Freundliche Grüsse
 
Daniel Christen
Dienststellenleiter
 
Markus Bucheli
Fachexperte Ammoniak

Kontakt

Markus Bucheli
Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung
Landwirtschaft
Sennweidstrasse 35
CH 6276 Hohenrain
+41 41 228 30 90
markus.bucheli@edulu.ch
www.bbzn.lu.ch