Mitteilung

1. Juli 2020

Kanton Luzern startet Revision des Kantonalen Richtplans

Der Kantonale Richtplan wird alle zehn Jahre überprüft und aktualisiert. Die Revision wird unter Einbezug und Mitwirkung verschiedener Gremien und Akteure erarbeitet. Neu bestimmt der Kantonsrat die wichtigen Inhalte.
 
Gemäss § 14 des Planungs- und Baugesetzes PBG wird der Kantonale Richtplan alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und überarbeitet. Der Richtplan des Kantons Luzern (KRP) wurde zuletzt 2009 gesamtheitlich revidiert und 2015 im Rahmen einer Teilrevision an das teilrevidierte Raumplanungsgesetz (RPG) des Bundes angepasst. Anfang Juli 2020 startet der Kanton Luzern nun mit der Gesamtrevision.
 
Neu bestimmt der Kantonsrat die wichtigen Inhalte
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Planungs- und Baugesetzes PBG im Jahr 2018 bestimmt der Kantonsrat die wichtigen Inhalte bei der Erarbeitung des Kantonalen Richtplans: Neu erlässt der Kantonsrat die wesentlichen räumlichen Entwicklungsziele und -strategien, der Regierungsrat hingegen ist weiterhin für die darauf abgestützten weiteren Kapitel des Richtplans und für die Richtplankarte zuständig.
 
Bereiter Einbezug verschiedener Gremien und Akteure
Die Revision des Kantonalen Richtplans Luzern wird unter Einbezug und Mitwirkung verschiedener Gremien und Akteure erarbeitet. In einem Mitwirkungs- und öffentlichen Anhörungsverfahren können zudem Private, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone Stellung nehmen. Anschliessend wird der Regierungsrat den revidierten Kantonalen Richtplan verabschieden und dem Kantonsrat zur Beratung der räumlichen Entwicklungsziele und -strategien sowie zur Genehmigung der weiteren Inhalte vorlegen. Der Richtplan bedarf abschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat. Der gesamte Prozess wird voraussichtlich 2024 abgeschlossen sein.
 
Schaffung optimaler Voraussetzungen für die Entwicklung des Kantons
Ziel des neuen Richtplans ist es, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandels, günstige räumliche Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Kantons zu schaffen. Damit soll dank verbesserten Standortqualitäten die Konkurrenzfähigkeit des Kantons im nationalen und international Standortwettbewerb weiter erhöht werden.
 

Kantonaler Richtplan

Der Kantonale Richtplan ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument des Kantons, um die räumliche Entwicklung langfristig zu lenken und die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg zu gewährleisten. Er zeigt die künftige räumliche Entwicklung des ganzen Kantons auf in den Themenbereichen Raumstruktur, Siedlung, Mobilität, Landschaft sowie Ver- und Entsorgung und besteht aus einem Richtplantext sowie der Richtplankarte.
 
https://rawi. lu. ch

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung der folgenden Leitsätze in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für Innovation

Kontakt

Mike Siegrist
Kantonsplaner
Dienststelle Raum und Wirtschaft Kanton Luzern
Telefon 041 228 51 89
mike.siegrist@lu.ch
(erreichbar am 1. Juli 2020 von 14 - 15 Uhr)