Newsletter Steuern Luzern
13 / 2020

01.07.2020

Coronavirus: Update aktuelle Informationen für unsere Kundschaft (ersetzt Newsletter 9 / 2020 vom 26.03.2020 bzw. Newsletter 10 / 2020 vom 18.05.2020)

Mit verschiedenen Massnahmen wollen wir der besonderen Lage Rechnung tragen. Es gelten im Bereich Steuern die folgenden Erleichterungen bzw. Vorkehrungen:
 
Der Versand der Mahnungen für die Steuererklärungen 2019 wird in den Juni 2020 verschoben. Die generelle Frist für Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige wird damit faktisch bis 31.05.2020 verlängert. Unselbständigerwerbende mit Steuervertreter und Selbständigerwerbende haben eine generelle Frist bis 31.08.2020. Juristische Personen haben die Steuererklärung innerhalb von 8 Monaten nach Geschäftsabschlussdatum einzureichen. Die Gewährung von Fristerstreckungen für das Einreichen der Steuererklärung sowie das Mahnwesen für ausstehende Steuererklärungen erfolgen wieder nach den ordentlichen Bestimmungen.
 
Auf den Versand von Zahlungsmahnungen für fällige Beträge der Staats- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuern wird für alle Steuerpflichtigen bis auf Weiteres verzichtet und damit die Zahlungsfrist faktisch verlängert. Der Regierungsrat erwartet, dass Personen, welche sich nicht in einer Notlage befinden, die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist einhalten. Diese Massnahme hat der Regierungsrat mit seinem Entscheid vom 28.04.2020 per 18.05.2020 aufgehoben. Seither werden wieder Zahlungsmahnungen für fällige Beträge verschickt.
 
Bis 31.05.2020 werden keine neuen Betreibungen für die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer eingeleitet. Seit 01.06.2020 werden wieder Betreibungen eingeleitet.
 
Der für Juni geplante Versand der Akontorechnungen 2020 für die Staats- und Gemeindesteuer wird verschoben (Versand: Ende August / Anfang September)
 
Bei der Staats- und Gemeindesteuer, den Sondersteuern (Kapitalzahlungsverfügungen, Handänderungssteuer, Grundstückgewinnsteuer etc.) und bei der direkten Bundessteuer werden für das Kalenderjahr 2020 keine Verzugszinsen verrechnet.
 
Allfällige weitere Fristerstreckungsgesuche über die vorgenannte Einreichungs- und Zahlungsfristen hinaus werden individuell beurteilt sowie schnell und unkompliziert behandelt.
 
Die Schalter der Dienststelle Steuern bleiben zum Schutz der Kundschaft und der Mitarbeitenden geschlossen. Die Schalter der Dienststelle Steuern sind seit 01.07.2020 wieder offen.
 
Nutzen Sie unsere Online-Dienstleistungen und die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme per E-Mail auf unserer Website steuern. lu. ch.
 
Unsere Telefonzentrale (041 228 56 56) ist in Betrieb sowie unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind weiterhin erreichbar (unter den direkten Telefonnummern bzw. Mailadressen).
 

Kontakt

Dienststelle Steuern
Buobenmatt 1
Postfach 3464
6002 Luzern
Telefon 041 228 56 56
E-Mail steuern@lu.ch